Rezension über:

Irene Strenge: Kurt von Schleicher. Politik im Reichswehrministerium am Ende der Weimarer Republik (= Zeitgeschichtliche Forschungen; Bd. 29), Berlin: Duncker & Humblot 2006, 242 S., ISBN 978-3-428-12112-0, EUR 32,00
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Rezension von:
Timm C. Richter
Münster
Empfohlene Zitierweise:
Timm C. Richter: Rezension von: Irene Strenge: Kurt von Schleicher. Politik im Reichswehrministerium am Ende der Weimarer Republik, Berlin: Duncker & Humblot 2006, in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 4 [15.04.2007], URL: https://www.sehepunkte.de
/2007/04/11963.html


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Irene Strenge: Kurt von Schleicher

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General Kurt von Schleicher, Reichswehrminister, Mitglied der berüchtigten Kamarilla im Umfeld des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und letzter Reichskanzler vor Hitler, ist unbestritten eine der Schlüsselfiguren während des Untergangs der Weimarer Republik. Der "cardinal in politicis", wie ihn Wilhelm Groener einst nannte, gilt auch heute noch als "intrigant, unzuverlässig, opportunistisch, treubrüchig" (11). Die Juristin Irene Strenge hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, "das negative Bild Schleichers teilweise zu revidieren" (11) und die Grundlinien seiner Politik herauszuarbeiten.

Die Arbeit ist weitgehend chronologisch aufgebaut, auch wenn einzelne Überschriften thematische Schwerpunkte vermuten lassen. Die Zeit vor 1923 bleibt weitgehend ausgeklammert; der Leser erfährt sehr wenig über Schleichers Herkunft, seine Sozialisation, seine frühe militärische Karriere, seine Erfahrungen im Ersten Weltkrieg, den er immerhin zeitweise in der 3. Obersten Heeresleitung unter Hindenburg und Erich Ludendorff verbrachte. Man kann also bei der vorliegenden Untersuchung nicht von einer Biografie sprechen. Schwerpunkt ist die Zeit der Präsidialkabinette Brüning, Papen und schließlich Schleicher, also die Zeit, in der Schleicher seine größten politischen Gestaltungsmöglichkeiten hatte. Bereits zu Beginn der Arbeit skizziert Strenge Schleichers politische Ziele: Wiederherstellung der Staatsgewalt, Konsolidierung der Wirtschaft und Restitution der äußeren Macht, die sich wie ein roter Faden durch Schleichers Handeln zogen. Zu Recht schenkt Strenge dem Dualismus zwischen Preußen und dem Reich ausführliche Beachtung, einem Konflikt, der unter Beteiligung Schleichers in einen kalten Staatsstreich, den so genannten Preußenschlag mündete, welcher nach dem 30. Januar 1933 die Gleichschaltungspolitik der Nationalsozialisten erheblich erleichterte.

Die Stärken der Arbeit liegen dort, wo Strenge ihr eigenes Gebiet betritt. Plausibel, sehr anschaulich und auch für Nichtjuristen gut lesbar werden das Lavieren mit dem Ausnahmezustand und die diversen Verfassungsmanipulationen beschrieben, bei denen der "Kronjurist der Präsidialkabinette" (129) Carl Schmitt mithalf. Schleicher war allerdings kein Jurist, er war Militär, und hier beginnen die Probleme der Darstellung. Der Erste Weltkrieg hatte der Idee vom Totalen Krieg zum Durchbruch verholfen. Der Krieg wurde als Dauerzustand interpretiert, in dem nur noch zwischen "heißen" und "kalten" Phasen zu unterscheiden sei. Der Krieg der Zukunft werde sich, so meinte man, nicht nur gegen Armeen richten, sondern gegen die gesamte Bevölkerung. Dadurch wurde jeder Unterschied zwischen Soldaten und Zivilisten nivelliert. Wenn aber der Kriegszustand der Naturzustand ist, dann musste derjenige Staat der natürlichste sein, der eine Gesellschaft am besten auf diesen Naturzustand einstellte, also der "Wehrstaat". Kurz gesagt: "Der totale Staat kämpft dann nach der totalen Mobilmachung den totalen Krieg." (Hans-Ulrich Wehler). Von "Wehrhaftmachung", den Aufrüstungsprogrammen der Reichswehrführung, Militarisierung der Gesellschaft, Gewinnung neuer personeller Ressourcen für die Armee, also von zentralen Feldern der Reichswehrpolitik erfährt der Leser jedoch - wenn überhaupt - nur am Rande. Joachim von Stülpnagel bleibt eine Randfigur; das Reichskuratorium zur Jugendertüchtigung - eines der wichtigsten Projekte Schleichers - wird lediglich einmal (203) beiläufig erwähnt. Die völlige Ausblendung der militärischen Ziele der Reichswehrführung führt zwangsläufig dazu, dass die Autorin Mittel und Ziel verwechselt. Was anschaulich als Schleichers Credo dargestellt wird, ist der Weg, aber nicht das Ziel. Schleicher und sein Mentor Groener unterschieden sich von Hans von Seeckt durch die Einsicht, dass eine eigene Politik an der Reichsregierung vorbei für die Reichswehrführung ineffizient und sogar gefährlich wäre. Dies war weder ein "Linksrutsch", wie in der älteren Literatur behauptet wird, noch ein "Rechtsruck" (60), wie ihn Strenge wegen der Ausschaltung der Sozialdemokratie und des Parlaments bei gleichzeitiger Etablierung des Präsidialsystems zu erkennen glaubt. Es war kalter Pragmatismus. Strenges Feststellung, dass die Reichswehrführung, und somit auch Schleicher, niemals explizit versucht hätten, "die Weimarer Verfassung abzuschaffen oder auch nur einzuschränken" (19), widerspricht letztlich ihrem "Rechtsruck"-Befund.

Angesichts der Ausblendung des militärischen Kontextes verwundern Fehl- und Überinterpretationen nicht, zumal die Autorin mehrmals den Reichswehrgenerälen auf den Leim geht. Das Bild einer unpolitischen Reichswehr (27-29) wird unkritisch übernommen, die politische Dimension des Seeckt'schen Attentismus nicht erfasst. Dass ein Ausnahmezustand "Fürsorge" für das Volk (27) und der "Preußenschlag" auch eine Maßnahme gegen Separatismus (125) seien, war die Argumentation der Reichswehrführung, jedoch nicht ihr Motiv. Gerade vor dem Hintergrund der Genfer Abrüstungskonferenz, auf der Schleicher den größten und einzigen Erfolg seiner Kanzlerschaft feiern konnte, stellt die fast stiefmütterliche Betrachtung der Außenpolitik ein weiteres Manko der Untersuchung dar. Auch der "Tat-Kreis" um Hans Zehrer, der Schleicher publizistisch unterstützte, das ideologische Rüstzeug für ihn lieferte und der seinerseits durch einen Geheimfonds des Reichswehrministeriums unterstützt wurde, wird nicht seiner Bedeutung entsprechend behandelt.

Die Arbeit basiert vor allem auf der älteren Literatur, wobei der hohe Anteil an Memoirenliteratur besonders auffällig ist. Dies ist bedenklich, muss aber noch kein methodischer Mangel sein. Wenn aber z. B. bei angeblichen Gedankenspielen zur Wiedereinführung der Monarchie (85-89) ausschließlich auf die umstrittenen Brüning-Memoiren zurückgegriffen wird, dann ist das Eingeständnis der Autorin, es "könnten ihm einige Erinnerungsfehler unterlaufen sein" (85), wenig hilfreich. Auch die vielen Konjunktive wirken befremdlich. Beispielsweise wird über einen "Schleicher-Hitler-Pakt" (95-97) ohne Belege spekuliert.

Es bleibt daher ein zwiespältiger Gesamteindruck. Dass Schleichers Vorgehen als "doppelbödig" (227) statt intrigant charakterisiert wird, ist keine Neubewertung. Dass Schleichers Politik am Erhalt und Ausbau der Staatsautorität (226 f.) orientiert war, ist richtig, kennzeichnet aber eben nur den Weg, nicht das Ziel. Zu loben ist der Umfang dieser kompakten Studie, die sich dadurch wohltuend von den heute so zahlreichen "dicken Büchern" abhebt. Bei Vermeidung der vielen Wiederholungen wäre sogar eine noch stringentere Darstellung möglich gewesen. Bei manchen Studien wirkt die Unterteilung in viele Unterkapitel oft störend - im vorliegenden Fall allerdings nicht, da sie dem Leser den schnellen Zugriff auf die Stärken von Strenges Arbeit ermöglicht: der Darstellung der verfassungsrechtlichen Dimensionen von Schleichers Politik.

Timm C. Richter