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Christoph Raichle: Die Finanzverwaltung in Baden und Württemberg im Nationalsozialismus, Stuttgart: W. Kohlhammer 2019, 949 S., ISBN 978-3-17-035280-3, EUR 98,00
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Rezension von:
Martin Friedenberger
Berlin
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Martin Friedenberger: Rezension von: Christoph Raichle: Die Finanzverwaltung in Baden und Württemberg im Nationalsozialismus, Stuttgart: W. Kohlhammer 2019, in: sehepunkte 21 (2021), Nr. 6 [15.06.2021], URL: https://www.sehepunkte.de
/2021/06/35133.html


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Christoph Raichle: Die Finanzverwaltung in Baden und Württemberg im Nationalsozialismus

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Seit die Finanzverwaltung Ende der 1990er Jahre ihre Altakten öffentlich zugänglich gemacht hat, ist ihre Rolle als Akteur der Judenverfolgung zwischen 1933 und 1945 in mehreren Forschungsprojekten wissenschaftlich untersucht worden. Mit Christoph Raichles voluminöser Arbeit liegt nun eine weitere Regionalstudie zu dieser Thematik vor. Wer vermutet hätte, dass diese im Vergleich beispielsweise zu den grundlegenden Untersuchungen zu Westfalen oder Bayern [1] keine neuen Erkenntnisse zutage fördern könne, sieht sich nach der Lektüre positiv überrascht.

Bereits in der Einführung seines Untersuchungsgegenstands verdeutlicht Raichle, dass eine Verwaltung nicht nur durch Gesetze und Verordnungen bestimmt wird, sondern auch durch kulturelle Sinnmuster. Mit dem Begriff Verwaltungskultur als theoretischen Bezugsrahmen gelingt es ihm, einen instruktiven Erklärungsansatz für Einstellungs- und Handlungsmuster der Finanzbeamten in der Zeit des Nationalsozialismus zu finden. Prägend für eine ganze Beamtengeneration seien die gewaltigen Reparationslasten und ökonomischen Krisen in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg gewesen, die wiederum eine hohe Steuerbelastung für die deutsche Gesellschaft während der Weimarer Republik nach sich gezogen hätten. Aus der tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Erfahrung, bei der Ausübung ihres Berufs häufig öffentlich angefeindet zu werden, und ihrem Wissen um die eigene Unverzichtbarkeit für den Staat hätten die Finanzbeamten einen elitären Korpsgeist entwickelt, der auch für das Verständnis ihres Handelns in der NS-Zeit von wesentlicher Bedeutung sei. Verstärkt worden sei diese Entwicklung noch durch die Tatsache, dass sich die Finanzverwaltung 1919 als Reichsverwaltung konstituierte, sodass die Finanzbeamten in ihrem lokalen oder regionalen Umfeld deutlich unabhängiger agieren konnten als zum Beispiel Kommunalbeamte. Das vom Autor angeführte Bedürfnis, das negative Image abzustreifen, ist ein berufsgruppenspezifischer Interpretationsansatz, der gut erklären kann, warum sich Finanzbeamte an der Verfolgung und Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung als einem quasi nationalen Projekt bereitwillig beteiligten.

Für seine Studie hat Raichle - in Ermangelung von Generalakten zu Personalangelegenheiten - neben zeitgenössischen Einzelfallakten sowie Unterlagen zu Dienststraf- und Sondergerichtsverfahren vor allem Entnazifizierungsakten ausgewertet. Mithilfe dieser Quellen zeichnet er für die NS-Zeit das Bild einer beklemmenden Atmosphäre in den Ämtern, die von allgemeiner Vorsicht angesichts permanenter Bespitzelung geprägt war. So sorgten die als Verwaltungsführer oder Gaufachschaftsleiter tätigen NS-Aktivisten in den Behörden dafür, dass unter anderem ehemalige Zentrumsangehörige von Beförderungen ausgeschlossen beziehungsweise bei missliebigem Verhalten zwangsversetzt wurden. Von den frei werdenden Stellen profitierten in aller Regel NSDAP-Mitglieder und immer wieder auch Denunzianten. Symptomatisch für die Situation in Baden war das Wirken des "alten Kämpfers" Leonhard Hartmann, der ein Spitzelsystem etablierte und Kirchgänger unter den Beamten seines Zuständigkeitsbereichs maßregelte. Neu ist die Erkenntnis, dass auch der SD zumindest temporär in die Überwachungen involviert war.

Im Hinblick auf den vom Autor anhand vieler Einzelfälle geschilderten Konformitätsdruck in den Ämtern bliebe zu ergänzen, dass dieser nicht allein auf Einschüchterung beruhte, sondern auch darauf, dass es dem Regime als Mobilisierungsdiktatur gelang, insbesondere den Beamtennachwuchs in den Reichsfinanzschulen durch eine Mischung aus Kasernierung und politischer Indoktrination einerseits und durch den Appell an männlichen Gemeinschaftsgeist und Lagerfeuerromantik andererseits für sich zu gewinnen.

Eine Quellengattung besonderer Art stellen die von Raichle ausgewerteten Feldpostbriefe einzelner Beamter an die Kollegen in der Heimat dar, die für einige Finanzämter überliefert sind. In diesen Schreiben zeigt sich eine starke Affinität gegenüber dem Regime. So riefen Briefeschreiber bis in die letzten Kriegsmonate zum "Endsieg" auf. Die Briefe wurden regelmäßig amtsweit in Umlauf gebracht. Vereinzelt deutet sich in den Formulierungen das Wissen um die Massenvernichtung der Juden an, etwa wenn ein Steuersekretär an das Finanzamt Schopfheim schrieb, dass im Osten "noch verdammt viele Juden hocken, [...] mit denen hoffentlich auch bald Schluss gemacht" werde (333).

Den zweiten Teil der Studie bildet die Darstellung der fiskalischen Maßnahmen gegen die jüdischen Bürger in den Bereichen der Oberfinanzpräsidien Karlsruhe und Stuttgart. Auch hierfür kann der Autor nicht auf Generalakten zurückgreifen, sondern ist auf die Sichtung steuerlicher Einzelfallakten sowie primär auf die nach 1945 entstandenen Wiedergutmachungsakten angewiesen. Anhand der Untersuchung von Akten zur Judenvermögensabgabe von 1938 kommt er zu dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung beträchtliche Handlungsspielräume besaß, die sie aber im Zweifel eher zuungunsten der Abgabepflichtigen nutzte. Diese Spielräume bestanden insbesondere bei der möglichen Herabsetzung der Abgabe durch eine niedrigere vermögensrechtliche Bewertung von Veräußerungen im Zuge der "Arisierung". Auch bei der Ablehnung von Erlassanträgen gingen die Ämter vielfach über die vorgegebenen Formulierungen des Reichsfinanzministeriums hinaus, ohne dass dies im jeweiligen Fall angezeigt war. Dass der Autor kaum Steuerakten aus der Zeit vor 1938 heranziehen kann, erweist sich bei der Analyse des Verwaltungshandelns indes als nachteilig. So kann die Radikalisierungsdynamik auf steuerlichem und vermögensrechtlichem Gebiet sowie insbesondere die grundlegende Zäsur des Jahres 1938 nicht nachgezeichnet werden, wodurch die antisemitische Verwaltungspraxis bei Raichle insgesamt eher als Kontinuum erscheint.

Die Untersuchung schließt mit einem Kapitel zu den Verwertungen der Hinterlassenschaften deportierter Juden. Die vom Autor präsentierte Fallsammlung belegt ein erhebliches Ausmaß an Selbstbereicherung - sei es im privaten Bereich, wo Finanzbeamte ihre durch den privilegierten Zugang zu konfisziertem Vermögen bedingten besseren Erwerbschancen ausnutzten, oder im staatlichen Bereich, wo die Finanzämter Mobiliar aus Haushalten Deportierter zur Ausstattung ihrer Amtsstuben verwendeten. Diese Selbstbedienungsmentalität ist bereits in anderen Arbeiten geschildert worden, doch ist das von Raichle für Baden und Württemberg dokumentierte Ausmaß solcher Fälle beispielsweise im Vergleich zu Berlin oder Münster frappierend. Unklar bleibt, ob dies eher auf die für den Bereich der Vermögensverwertung ausnahmsweise gute Quellenüberlieferung zu Baden und Württemberg zurückzuführen ist oder ob dies mit der spezifischen, auf deutlich weniger Hindernisse stoßenden antisemitischen Verfolgungspraxis in der Provinz zusammenhängt.

Als positiv zu werten ist, dass der Autor die steuerlichen Einzelfälle stärker opferorientiert beschreibt als üblich. Allerdings ließe sich einwenden, dass eine solche Perspektiverweiterung Gefahr läuft, die Ursachenanalyse zugunsten des moralischen Urteils zu vernachlässigen. Tatsächlich vermisst man in diesem Abschnitt eine Untersuchung des Verwaltungshandelns insbesondere im Hinblick auf seine fiskalischen, antisemitischen, legalistischen oder auch karriereorientierten Bestandteile und Motive.

Die Studie ist in hohem Maße quellengesättigt. Positiv hervorzuheben ist dabei, dass der Autor ausführlich aus seinen Quellen zitiert, wodurch seine Ergebnisse über den obligatorischen Fundstellennachweis hinaus für die Leserinnen und Leser nachvollziehbar werden. Raichles Arbeit ist als eine wertvolle Ergänzung zu den bisherigen Studien über die Finanzverwaltung in der NS-Zeit einzustufen, die insbesondere im Abschnitt zur Personalpolitik neue Erkenntnisse präsentieren kann und deshalb einen Gewinn für die Forschung darstellt.


Anmerkung:

[1] Vgl. u. a. Alfons Kenkmann / Bernd-A. Rusinek (Hgg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden, Münster 1999; Christiane Kuller: Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Die Entziehung jüdischen Vermögens in Bayern während der NS-Zeit, München 2008.

Martin Friedenberger