sehepunkte 4 (2004), Nr. 12

Elke Goez: Pragmatische Schriftlichkeit und Archivpflege der Zisterzienser

Die an der Universität Passau 2002 eingereichte Habilitationsschrift setzt sich zum Ziel, den Schriftgebrauch bei den Zisterziensern zu untersuchen. Das gewählte Thema ist schon deshalb von breitem Interesse, weil dieser 1098 gegründete Orden gemeinhin sowohl auf wirtschaftlichem wie auf verwaltungstechnischem Gebiet als besonders innovativ gilt. Elke Goez wählt für ihre Untersuchung Zisterzen Frankens und Altbayerns aus und gleicht deren Verwaltungspraxis mit den allgemeinen Vorgaben des Ordens ab.

Die Arbeit gliedert sich in dreizehn Kapitel, wobei lediglich drei von ihnen weiter untergliedert sind und damit zugleich Schwerpunkte bilden. Nach einer einleitenden Problemstellung und der Schilderung des Forschungsstandes folgt als erster Schwerpunkt eine "Historische Übersicht" über die Entwicklung der 14 untersuchten Zisterzen (Kapitel III). Der Leser wird hier knapp, aber gründlich über die Geschichte der einzelnen Klöster des Untersuchungsgebietes vom frühen 12. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts informiert. Äußerst nützlich sind die Informationen zur jeweiligen Überlieferungssituation.

Die Kapitel IV und V gehen auf die "Rechtssicherung durch Verschriftung" [1] und die Aufbewahrungsorte von Dokumenten ein. Die schriftliche Fixierung von Landbesitz sowie von Privilegien, so die Autorin, war die unabdingbare Voraussetzung, die wirtschaftliche Basis der Zisterzienser gegen den zunehmenden Druck von weltlichen wie geistlichen Herrschern zu verteidigen. In diesem Kontext thematisiert sie zunächst allgemein die Archivierungspraxis, auf die sie im Laufe der Arbeit immer wieder genauer eingeht.

Die "Vorgaben des Ordens" (Kapitel VI) bilden nach der "Historischen Übersicht" einen zweiten Schwerpunkt. Vornehmlich gestützt auf die mehrbändige Edition der Statuten von Canives, untersucht Elke Goez die verwaltungsrelevanten Bestimmungen der 'Zentrale' der Zisterzienser sowie die Organisationsstruktur des Ordens. Während man fast alle Gebiete des täglichen Lebens explizit durch Statuten zu regeln wünschte, wurde bis zum Ende des 15. Jahrhunderts der Umgang mit Verwaltungsschriftgut in den normativen Texten bestenfalls indirekt thematisiert. Fraglich scheint daher, ob die zitierten Quellen so interpretiert werden können, dass eine ordensweit "identisch[e]" Verschriftlichung "bis hin zu Rechnungslegung und Archivierung" (118) bereits vor dem 15. Jahrhundert intendiert war (vergleiche 119).

Dass die Praxis anders aussah, ist Goez voll bewusst. Die Frage nach "[r]egionale[n] Traditionen, Anpassungen und Neuansätze[n]" (Kapitel IX) bildet den dritten Schwerpunkt ihrer Untersuchung. Dieser stellt meines Erachtens den interessantesten Teil der Arbeit dar. Gestützt auf eigene Editionsarbeiten [2] sowie profunde Archivkenntnisse, schildert die Autorin den Übergang vom Traditionsbuch zu Siegelurkunde und Notarsinstrument, behandelt Kopiare und Urbare und wendet sich schließlich erneut der Archivierung zu. Insbesondere der Vergleich der Traditionsnotiz mit den französischen "pancartes" (189 ff.), die beide im 12. Jahrhundert vor der Durchsetzung der Siegelurkunden in notizhafter Form Immobilientransaktionen festhielten, weiß die Vorteile einer stark hilfswissenschaftlich geprägten Perspektive bei der Analyse mittelalterlicher Schriftzeugnisse zu demonstrieren.

In zwei knappen abschließenden Kapiteln diskutiert die Autorin die Ergebnisse der Studie. Die Vorreiterrolle, die die Zisterzienser in der schriftgestützten Verwaltung ihrer Güter und Rechtstitel einnahmen - in der Forschung wie in den übrigen Teilen der Arbeit allgemein postuliert -, wird hier nun etwas relativiert. Die übrigen Orden hätten, zum Teil "dem allgemeinen Trend der Zeit" (298), zum Teil dem zisterziensischen Beispiel folgend, aufgeholt, sodass sich der Vorsprung der 'weißen Mönche' gegenüber anderen Gemeinschaften im Laufe des Spätmittelalters verringerte.

Die zentrale These wird im letzten Kapitel (305-312) zusammengefasst. Das systematische Anfertigen, Sammeln und vor allem Archivieren von Schriftstücken verschiedenster Art diente, so die Autorin, von Anfang an "der Objektivierung aller Geschäftsvorgänge, der Verteidigung gegen fremde und eigene Übergriffe und damit letztlich der Selbstbehauptung" der Klöster. Denn: "Anders als durch ihre hochentwickelte Schriftlichkeit konnten sich die Zisterzen nicht gegen die Anfeindungen wehren, mit denen sie immer wieder konfrontiert waren" (311).

Eine Stärke der vorliegenden Untersuchung des pragmatischen Schriftgebrauchs der Zisterzienserklöster Frankens und Altbayerns ist sicherlich in der Gegenüberstellung der zentralen Vorgaben des Ordens mit der Praxis in der Region zu sehen. So entsteht ein differenziertes Bild, welches sich wohltuend gegenüber den Darstellungen abhebt, die oft einseitig die zentralisierte Führungsstruktur der Zisterzienser betonen (zum Beispiel 194 f.). Hervorzuheben ist ferner, dass die Autorin neben den bereits erwähnten hilfswissenschaftlichen Aspekten dezidiert die Aufbewahrungssituation der Schriftstücke zu einem Eckpfeiler ihrer Argumentation macht, sagen doch Lagerung und Archivierungspraktiken häufig mehr über die Bedeutung aus, die die Zeitgenossen den jeweiligen Schriftstücken zuwiesen, als ihr Inhalt.

Viele der im Einzelnen äußerst spannenden Beobachtungen werden jedoch zu einseitig funktional gedeutet. Die Autorin sieht das Schreiben der Mönche fast ausschließlich und über den gesamten Beobachtungszeitraum dem Dreiklang von Gedächtnisstütze, Rechtssicherung und Selbstbehauptung verpflichtet. Eine Differenzierung zwischen memorativer und juristischer Funktion der Schrift [3] unterbleibt auch für die Frühzeit. Dass Schreiben und Archivieren der Selbstbehauptung diente, wird, von pauschalen Hinweisen auf Rechtsstreitigkeiten abgesehen, vorausgesetzt.

Statt stärker zu differenzieren, werden die Befunde vornehmlich nach einem Weniger oder Mehr an Effektivität und Rationalität geordnet, wobei mögliche Brüche in dem Beobachtungszeitraum von über vier Jahrhunderten aus dem Blick geraten und kaum je diskutiert werden, obwohl sie sich gelegentlich aufdrängen. So wurden in der Frühzeit "die Dokumente zusammen mit Reliquiaren, liturgischen Gewändern und Geräten sowie jenen Büchern deponiert [...], die [man] für Stundengebet und Messe" benötigte (101). Ferner war es zu dieser Zeit der Cantor, dem die Pflege der Schriftstücke oblag und der beispielsweise die Visitationsberichte in regelmäßigen Abständen vor dem Konvent zu verlesen hatte. Hier wäre zumindest zu diskutieren, ob angesichts der Lesepraxis [4] der Zeit die Dokumente vornehmlich als 'Objektivierung' von Rechtstatsachen betrachtet wurden oder stärker in die Nähe von religiös fundierter Selbstvergewisserung und Memoria zu rücken sind. Dann wäre eine Übertragung der Archivpflege an den Bursar, wie sie im Verlauf des 13. Jahrhunderts geschieht, nicht eine bloß verwaltungstechnische Spezifizierung sondern ein Hinweis auf eine qualitative Veränderung im Umgang mit dem Schriftgut - auch wenn der Cantor weiter für das Verlesen zuständig blieb. Auch bei der beschriebenen Umgestaltung der Archivstruktur zumindest einiger Zisterzen - weg von einer stark den Rang der Aussteller berücksichtigenden hin zu einer abstrakteren Kriterien gehorchenden Gliederung (223, 225f.) - hätte man sich eine differenzierte Diskussion gewünscht.

Selbstredend weiß die Autorin um die memorativen und repräsentativen Funktionen von Schrift (siehe 239); sie bringt sie jedoch für ihr Material kaum je in Anschlag. Insgesamt gesehen bietet das Buch spannende Einblicke in den Schriftgebrauch und die Archivierungspraxis einer der wichtigsten mittelalterlichen Ordensgemeinschaften. Zum Teil wäre jedoch eine tiefergehende Analyse des beschriebenen Materials wünschenswert gewesen.


Anmerkungen:

[1] 'Verschriftung' kommt in der Arbeit wesentlich häufiger vor als 'Verschriftlichung' und wird offenbar nicht terminologisch gebraucht; dazu Wulf Oesterreicher: Verschriftung und Verschriftlichung im Kontext medialer und konzeptioneller Schriftlichkeit, in: Ursula Schaefer (Hg.): Schriftlichkeit im frühen Mittelalter (= ScripOralia; 53) Tübingen 1993, 267-292.

[2] Elke Goez: Codex diplomaticus Ebracensis I. Die Urkunden der Zisterze Ebrach 1127-1306, 2 Teilbände, Neustadt / Aisch 2001.

[3] Vgl. etwa Hans Planitz: Konstitutivakt und Eintrag in den Kölner Schreinsurkunden des 12. und 13. Jahrhunderts, in: Walther Merk (Hg.): Festschrift Alfred Schultze, Weimar 1934, 175-202.

[4] Zum monastischen ('meditativen') Lesen, das erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine Umstrukturierung erfährt: Ivan Illich: Im Weinberg des Textes. Als das Schriftbild der Moderne entstand. Ein Kommentar zu Hugos »Didascalicon«, Frankfurt / M. 1991. Zum 'außerliturgisch-urkundlichen Rezitativ' in Dokumenten vgl. Heinrich Fichtenau: Bemerkungen zur rezitativischen Prosa des Hochmittelalters, in: ders.: Beiträge zur Mediävistik. Ausgewählte Aufsätze, Bd. 1, Stuttgart 1975, 145-162.

Rezension über:

Elke Goez: Pragmatische Schriftlichkeit und Archivpflege der Zisterzienser. Ordenszentralismus und regionale Vielfalt, namentlich in Franken und Altbayern (1098-1525) (= Vita regularis. Ordnungen und Deutungen religiosen Lebens im Mittelalter; Bd. 17), Münster / Hamburg / Berlin / London: LIT 2003, 408 S., ISBN 978-3-8258-6491-0, EUR 29,90

Rezension von:
Franz-Josef Arlinghaus
Fachbereich 05, Universität Kassel
Empfohlene Zitierweise:
Franz-Josef Arlinghaus: Rezension von: Elke Goez: Pragmatische Schriftlichkeit und Archivpflege der Zisterzienser. Ordenszentralismus und regionale Vielfalt, namentlich in Franken und Altbayern (1098-1525), Münster / Hamburg / Berlin / London: LIT 2003, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 12 [15.12.2004], URL: https://www.sehepunkte.de/2004/12/5653.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse an.