sehepunkte 13 (2013), Nr. 2

Andreas Thier: Hierarchie und Autonomie

Die mittelalterliche Kirche hat ihre Vorsteher und höheren Funktionsträger durch Akte korporativer Willensbildung und den Einsatz bestimmter Verfahren bestellt und zu ihrem jeweiligen kirchlichen Amt berufen. Der eigentliche Wahlakt - wie die Bestellung der Päpste und Bischöfe überhaupt - hat die Forschung seit jeher fasziniert und bis heute zu immer neuen Deutungen angeregt. Die jüngere Forschung wählte drei ganz unterschiedliche Zugangsweisen und methodische Ansätze. Zum einen fragte sie nach den sich sukzessiv ausbildenden rechtlichen Grundlagen der Wahl und der Normbildung in Kirchenrecht und Kanonistik. [1] Zum anderen thematisierte sie die alltägliche Praxis der Besetzung kirchlicher Ämter in vielfach vergleichender Perspektive. [2] Jüngst entdeckte sie die lange vernachlässigten instrumentellen und symbolisch-rituellen Dimensionen von kirchlichen Wahlvorgängen und Ämtervergaben. [3]

Die vorliegende Münchner juristische Habilitationsschrift, die der ersten Gruppe zuzurechnen ist, schließt mit der Darstellung der Entwicklung des kirchlichen Wahlrechts bis zu Gratians bahnbrechendem Decretum (um 1140) eine vielfach beklagte Forschungslücke. Sie rückt die Frage nach der Entstehung und Wirkung konzeptioneller Leitbilder der (kirchlichen und weltlichen) Normgebung zur Bischofsbestellung ins Zentrum. Diese Leitbilder - oder "Regelungstraditionen" - versteht Thier als Grundlage und Ausgangspunkt für neue wirkmächtige und zeitspezifische Normbildungen, die sich im Spannungsfeld von Tradition und Innovation vollzogen. Sein komplexes Themenfeld durchleuchtet er in zwei methodisch komplementären Schritten. Nach einer minutiösen Analyse der Ausformung von Regelungstexten zur Bischofsbestellung im Rahmen der einschlägigen konziliaren und päpstlichen Normbildung untersucht er die je eigenen Formen und Wege der Rezeption dieser Texte in kirchenrechtlichen Sammlungen ("Textmagazinen") des 9. bis 13. Jahrhunderts, die diese textlich umgestalteten und systematisch neu (zu)ordneten.

Im ersten von zwei Hauptabschnitten - "Regelungstraditionen der Bischofsbestellung in der Zeit bis zum 12. Jahrhundert" (15-342) - schreitet Thier elf Jahrhunderte kirchlicher Regelbildung der Bischofsbestellung unter Einbeziehung aller relevanten Quellen kirchlicher und weltlicher Provenienz systematisch ab. Das behandelte Spektrum reicht von frühchristlichen Zeugnissen (der Didache [um 100], dem 1. Clemensbrief) und programmatischen ekklesiologischen Lehrsätzen Bischof Cyprians von Karthago († 258) über konziliare beziehungsweise apogryphe Normen des 4./5. Jahrhunderts und päpstliche Dekretalen des 4.-6. Jahrhunderts bis zur herrscherlichen Regelbildung des 7.-10. Jahrhunderts. Den Schlusspunkt setzt die vom Reformpapsttum maßgeblich bestimmte kirchliche Normbildung, der im Zeitalter von Kirchenreform und Investiturstreit eine ganz neue Rechtsqualität eignete. Aus der Fülle der von Thier gewonnenen neuen Erkenntnisse und scharfsinnigen Beobachtungen ragen vor allem drei zentrale Ergebnisse heraus: 1. Die zwischen dem 4. und 6. Jahrhundert ausgeformte spätantike Regelungstradition stellte bis zum frühen 12. Jahrhundert die maßgebliche Grundlage für die sukzessive Normbildung zur Bischofsbestellung dar. Ihre wichtigsten Elemente basierten auf der Ekklesiologie Cyprians von Karthago, der den Bischof zum Haupt und Mittelpunkt der Gemeinde erhob. Er deutete die Bischofsbestellung als regelhaft geordnetes Prüfungsverfahren, in dem Gemeinde, Klerus und Konprovinzialbischöfe verantwortlich zusammenwirkten. Deren Hauptaufgabe bestand darin, die Dignität des Kandidaten vor der Einsetzung in sein Amt zu überprüfen. 2. Die amtskirchliche Regelungstradition der Bischofswahl kannte schon seit der Spätantike eine Qualifizierung und insbesondere Quantifizierung der Wählervoten. Die Mehrheitsregel [4], das Postulat der Einmütigkeit (unanimitas) und die benediktinische pars-sanior-Formel hatten allesamt die objektive Richtigkeit der Wählerentscheidung (die "Richtigkeitsgewähr") zu garantieren, aber nicht die jeweiligen Beteiligungsbefugnisse der Wähler zu sichern. 3. So sehr amtskirchliche und königliche Regelbildung bei der Bischofsbestellung in ottonisch-salischer Zeit miteinander verschmolzen, so behielt der "verfahrensförmig geordnete Wahlakt" doch seine herrschaftslegitimierende Funktion und stand nicht "zur herrscherlichen Disposition" (269).

Im deutlich kürzeren zweiten Hauptkapitel - "Normbildung durch Rezeption. Die spätantike Regelungstradition in den Normsammlungen des Früh- und Hochmittelalters" (343-421) - zeigt Thier, welche zentrale Bedeutung die Kanonessammlungen des 9.-12. Jahrhunderts für die weitere kirchliche Normbildung im Bereich der Bischofsbestellung besaßen. Durch Änderung der Textgestalt, Rubrizierung und gezielte Verbindung von Einzeltexten zu einer neuen Einheit wandelten sich die rezipierten Texte zu eigenen Normen mit vielfach neuem Deutungsgehalt, was Thier als sekundäre Normbildung qualifiziert.

Ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis und ein nach Textstellen, Handschriften, Textsammlungen, Personen und Sachen gegliedertes ausführliches Register beschließen den instruktiven Band. Damit ist die rechtlich-normative Seite der früh- und hochmittelalterlichen Bischofsbestellung nunmehr erschöpfend aufgearbeitet und kompetent ausgewertet. Dies gilt jedoch nicht für die von Thier weitgehend ausgesparte Praxis der Besetzung kirchlicher Ämter. Hier bestehen vor allem für die Zeit ab dem 11. Jahrhundert noch manche Lücken, die der künftigen Forschung harren.


Anmerkungen:

[1] Stellvertretend sei hier nur genannt die bahnbrechende Studie von Robert Benson: The Bishop-Elect. A study in Medieval Ecclesiastical Office, Princeton 1968.

[2] Zuletzt Franz-Reiner Erkens (Hg.): Die früh- und hochmittelalterliche Bischofserhebung im europäischen Vergleich (= Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte; 48), Köln 1998; Hagen Keller: Über die Rolle des Königs bei der Einsetzung der Bischöfe im Reich der Ottonen und Salier, in: Frühmittelalterliche Studien 44 (2010), 153-174.

[3] Klaus Schreiner: Wahl, Amtsantritt und Amtsenthebung von Bischöfen. Rituelle Handlungsmuster, rechtlich normierte Verfahren, traditionsgesteuerte Gewohnheiten, in: Vormoderne politische Verfahren (= Zeitschrift für Historische Forschung. Beiheft; 25), hg. v. Barbara Stollberg-Rilinger, Berlin 2001, 73-117; Christoph Dartmann / Günther Wassilowsky / Thomas Weller (Hgg.): Technik und Symbolik vormoderner Wahlverfahren (= Historische Zeitschrift. Beihefte N. F.; 52), München 2010.

[4] Zu deren Ursprüngen und Wirkung jetzt umfassend Egon Flaig: Die Mehrheitsentscheidung. Entstehung und kulturelle Dynamik, Paderborn 2013, dessen Fokus auf der Antike liegt.

Rezension über:

Andreas Thier: Hierarchie und Autonomie. Regelungstraditionen der Bischofsbestellung in der Geschichte des kirchlichen Wahlrechts bis 1140 (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; Bd. 257), Frankfurt/M.: Vittorio Klostermann 2011, XVII + 573 S., ISBN 978-3-465-04113-9, EUR 94,00

Rezension von:
Hubertus Seibert
Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München
Empfohlene Zitierweise:
Hubertus Seibert: Rezension von: Andreas Thier: Hierarchie und Autonomie. Regelungstraditionen der Bischofsbestellung in der Geschichte des kirchlichen Wahlrechts bis 1140, Frankfurt/M.: Vittorio Klostermann 2011, in: sehepunkte 13 (2013), Nr. 2 [15.02.2013], URL: https://www.sehepunkte.de/2013/02/20938.html


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