Der vorletzte Satz des Buches liefert den Schlüssel zum Verständnis des Ganzen: "Die Geschichte verführt dazu, bei der Beschreibung ins Detail zu gehen." (318) Dorothee Mußgnug hat sich kräftig von ihren Quellen verführen lassen und geht in der Tat ins Detail. Herausgekommen ist ein Episodenbuch, das mit sichtbarer Freude am Einzelfall spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Verwicklungen nacherzählt. Das Thema ist geschickt gewählt. Acht und Bann klingt klassisch und traditionell. Es geht um das Zusammenspiel geistlicher und weltlicher Gewalt auf der Grenzlinie zwischen der großen Politik und der obersten Gerichtsbarkeit. Das Verhältnis von Kaiser und Papst verortet man üblicherweise im hohen Mittelalter. Gregor VII. und Heinrich IV. sind schnell zur Hand, der Gang nach Canossa, das Wormser Konkordat, die verschiedenen Spielarten der Zweischwerterlehre. Für die spätere Zeit denkt man an Ludwig den Bayern, sein Gesetz Licet iuris von 1338 und an die Kaiserwürde ohne Mitwirkung des Papstes. Diesen Erfahrungshintergrund setzt Mußgnug beim Leser voraus, ohne ihn ausdrücklich anzusprechen. Sie zeigt in ihrem Buch, wie die Geschichte weiterging. Nicht der theoretische Rahmen, sondern die praktischen Begebenheiten sind es, die das Werk streckenweise zu einer faszinierenden Lektüre machen. So ließ König Sigismund den Papst beim Weihnachtsgottesdienst 1414 angeblich so lange warten, bis Johannes XXIII. und die Kardinäle Frostbeulen hatten. Dann erschien der Kaiser hochsymbolisch mit dem blanken Schwert, um die Christenheit zu beschirmen (20). Einige Jahrzehnte später zeigte Friedrich III. beim Weihnachtsgottesdienst 1468 in Rom sein kaiserliches Selbstverständnis. Er ließ die Liturgie unterbrechen und Backsteine herbeischleppen. Erst als sein Stuhl höher war als die Sitzplätze aller Kardinäle, konnte der Gottesdienst weitergehen (50-51).
Mußgnug ordnet ihren Stoff chronologisch nach Kaisern und Königen von Sigismund bis zu Ferdinand I. Gut 150 Jahre werden damit abgedeckt. Innerhalb dieser Abschnitte sorgt jeweils eine Zweiteilung für Orientierung. In einem Einführungsteil schildert die Autorin den äußeren politischen bzw. kirchlichen Rahmen, also das Verhältnis von Kaiser und Papst, von weltlicher und geistlicher Gewalt allgemein. Vom Konstanzer Konzil bis in die Zeit nach dem Augsburger Religionsfrieden spannt sich der Bogen, den Abschluss bilden einige Kirchenordnungen protestantischer deutscher Territorien. Insbesondere erfährt man hier etwas über die Rolle des römisch-deutschen Herrschers als "advocatus ecclesiae". In den folgenden Unterkapiteln schildert Mußgnug einige ausgewählte Konfliktfälle von Acht und Bann. Häufig hat man es mit Landesherren, Städten oder anderweitig Prominenten zu tun. Feste Muster lassen sich nicht ausmachen. Gerade das Zusammenspiel weltlicher Acht und geistlichen Banns empfanden die Beteiligten allerdings vielfach als denkbar härteste Bestrafung, die einem Christenmenschen widerfahren konnte: Der Ausschluss aus der weltlichen und geistlichen Gemeinschaft schlechthin. Spannend nachzuverfolgen sind die Verhandlungen zwischen der kaiserlichen und der päpstlichen Seite über die Einzelheiten, unter welchen Voraussetzungen der Kirchenbann gegen einen Ächter verhängt werden sollte. Gerade bei hochgestellten Landesherren kam es hierbei auf die politischen Interessen des Papstes an, die nicht immer mit denen des römisch-deutschen Kaisers übereinstimmten. In manchen Fällen gaben kaiserliche Gesandte schon Formulierungen vor, mit denen der Papst den Bann begründen sollte. In anderen Fällen delegierte der Papst die Befugnis, den Bann auszusprechen, an deutsche Bischöfe. Mehrfach ging der Bann auch der Reichsacht voraus. Aber der Gleichklang der Interessen ging mehr und mehr verloren. So belegte der Papst den brandenburgischen Markgrafen Albrecht Achilles mit dem Bann, weil er seine Tochter mit dem Sohn des gebannten böhmischen Königs verheiraten wollte. Trotz des Banns fand allerdings die Hochzeit statt, wenn auch ohne kirchlichen Segen, und trotz des Banns erlangte Albrecht Achilles die Kurfürstenwürde. Kaiser Friedrich III. machte keine Anstalten, gegen Albrecht vorzugehen, und unterhielt sogar persönlich guten Kontakt zu ihm. Nach sechs Jahren hob der Bischof von Breslau den Bann auf.
Die Reichsacht war unter anderem bei Verstößen gegen den Landfrieden als Rechtsfolge vorgesehen. Zum anderen stellte sich die Frage, ob der Kaiser persönlich die Acht verhängen sollte oder ob es hierfür ein oberstes Reichsgericht geben sollte. Wegen dieser beiden Querbezüge enthält das Buch gute Zusammenfassungen zur Landfriedensgesetzgebung unter Friedrich III. und zur Reichsreformdebatte. Die Entstehung des Reichskammergerichts wird ebenfalls ausführlich nachgezeichnet, wobei der Mainzer Kurfürst Berthold von Henneberg als treibende Kraft im Mittelpunkt steht. Die Rückbindung zur Reichsacht ist auch hier gegeben, denn Mußgnug zeigt, in welcher Weise die frühen Reichskammergerichtsordnungen den kirchlichen Bann immer noch als Druckmittel ansahen, um kammergerichtliche Entscheidungen zu vollstrecken. Das Buch schildert allerdings auch die Beschwerden weltlicher Hoheitsträger über die Einmischung der geistlichen Gerichte in weltliche Angelegenheiten sowie über die Verhängung des Bannes bei Ladungsungehorsam. So etwas sah man zunehmend als Missbrauch der geistlichen Gewalt an. Maximilian I. war auch zurückhaltend, wenn nach dem Willen des Reichstages der Kirchenbann immer dann eintreten sollte, sobald sich jemand für mehr als ein Jahr in der Acht befand. Er befürchtete einen steigenden Einfluss der päpstlichen Macht auf die Reichspolitik.
Im 16. Jahrhundert zerbrach dann aber der enge Zusammenhang von Acht und Bann. Diejenigen Landesherren, die Luther unterstützten und nach und nach den Protestantismus verkörperten, fühlten sich von der päpstlichen Amtsgewalt nicht mehr bedroht. Zugleich musste in der Reichspolitik das Zusammenspiel der Kurfürsten und Stände weitergehen. Bei der Reichsversammlung in Speyer, so Mußgnug, sei man sich 1526 darüber im Klaren gewesen, dass der Bann als Mittel zur Durchsetzung der Reichsacht oder reichsgerichtlicher Urteile gescheitert war. Den Endpunkt setzt die Autorin sehr entschieden 1558. Der Papst erkannte Ferdinand I. nicht als römisch-deutschen Kaiser an, weil er den Rücktritt Karls V. für unwirksam hielt und die Kaiserwahl ohne päpstlichen Willen stattgefunden hatte. In einem sehr scharfen juristisch ausgefeilten Gegengutachten betonte der Reichsvizekanzler Georg Sigmund Seld die Unabhängigkeit des Kaisers von der päpstlichen Einmischung. Spätere kaiserliche Wahlkapitulationen enthielten zwar weiterhin die Formulierung, wonach der Kaiser als Beschirmer der Kirche eine zugleich geistliche Aufgabe innehatte. Aber bereits im nächsten Satz hieß es, dass die protestantischen Kurfürsten diesen Artikel nicht billigten.
So lehrreich das Buch mit seinen Fallschilderungen und der beeindruckenden Quellennähe ist, so schwer fällt zugleich die Zusammenschau. Weithin ist der Leser auf sich allein gestellt. Welche Bedeutung die geschilderten Begebenheiten haben, ob es große Linien gibt, die sich verfolgen lassen, welche Lehren man aus der Geschichte ziehen kann oder soll - all dies bleibt offen. Vielleicht gibt es nicht nur Bäume, sondern auch einen Wald. Zugleich fehlt es an einer intensiven Auseinandersetzung mit der bisherigen Forschung. In mühevoller Kleinarbeit erschloss sich die Verfasserin das gedruckte Quellenmaterial. Zu vielen Abschnitten, vor allem zur Landfriedensbewegung und zum Reichskammergericht, gibt es inzwischen große Mengen an Literatur. Man muss das nicht alles wiederholen, und der Blick in die Quellen bleibt immer die beste Annäherung an die Vergangenheit. Aber die Grenze zwischen dem Forschungsstand und den eigenen Erkenntnissen ist auf diese Weise nicht immer erkennbar. Hier wären einige wenige Hinweise sehr hilfreich gewesen. Etwas ärgerlich ist schließlich die recht fahrige redaktionelle Durchsicht des Manuskripts. Es gibt zu viele Tippfehler, Trennfehler, Kommafehler, auch Grammatikfehler. Ein Verlag, der etwas auf sich hält, muss eine Verfasserin, die sich nicht auf einen Lehrstuhl stützen kann, in diesen Dingen besser unterstützen. Damit bleibt ein zwiespältiger Befund. Das Buch versammelt wichtige Quellen und bietet spannende Fallerzählungen. Das Zusammenspiel geistlicher und weltlicher Gewalt bei Acht und Bann hat zweifellos eine größere Abhandlung verdient. Aber man muss dem Leser den Zugang erleichtern und sollte sich als Autor nicht so stark zurückziehen. Die Geschichte antwortet nur auf Fragen, die wir ihr stellen. Die Zweihändigkeit der Vernunft darf sich nicht mit der bloßen Erzählung begnügen. Auf der anderen Seite bietet Mußgnug mit ihrer zuverlässigen Quellengrundlage einen wichtigen Orientierungspunkt, von dem aus sich der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit beobachten lässt. Deswegen handelt es sich um ein nützliches Buch zu einem wichtigen Gegenstand. Gerade wegen der Quellennähe lernt man viel - nicht "aus" der Geschichte, aber "die" Geschichte, und das ist einiges wert.
Dorothee Mußgnug: Acht und Bann im 15. und 16. Jahrhundert (= Historische Forschungen; Bd. 111), Berlin: Duncker & Humblot 2016, 368 S., ISBN 978-3-428-14917-9, EUR 99,90
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