Von Thomas M. Scholz
Das Handelsprivileg von Strängnäs wurde nicht im Jahr 1526 sondern im Jahr 1523 vergeben und war dabei die Voraussetzung und Bedingung für die Erlangung der formalen Unabhängigkeit des Monarchiestaats Schweden.
Für eine fachgebietsthematische Forschungsarbeit erübrigen sich Übersetzungen. Der Betrachtungszeitraum dieser Studie ist bewusst kurz gehalten und steht damit konträr zu Ansätzen beispielsweise ein Jahrhundert als Deutungsbeschreibung zu analysieren.
Der Autor kommt anhand eines theoretischen frühmodernen Nationalstaatsmodells zu der Auffassung, den realen Vollzug der Unabhängigkeit erst mit der Aufhebung dieses Handelsprivilegs in 1533 gleichzusetzen.
Anmerkung der Redaktion: Joachim Krüger hat auf eine Replik verzichtet.