Horst Brunner (Hg.): Der Krieg im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit. Gründe, Begründungen, Bilder, Bräuche, Recht (= Imagines Medii Aevi. Interdisziplinäre Beiträge zur Mittelalterforschung; Bd. 3), Wiesbaden: Reichert Verlag 1999, XX + 456 S., 15 s/w-Abb., ISBN 978-3-89500-093-5, EUR 58,00
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Heinz Duchhardt / Patrice Veit (Hgg.): Krieg und Frieden im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Guerre et Paix du Moyen Âge aux Temps Modernes. Theorie - Praxis - Bilder. Théorie - Pratiques - Représentations (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abt. für Universalgeschichte; Beiheft 52), Mainz: Philipp von Zabern 2000, VIII + 328 S., ISBN 978-3-8053-2646-9, EUR 34,80
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Werner Rösener (Hg.): Staat und Krieg. Vom Mittelalter bis zur Moderne, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2000, 244 S., 1 Abb., ISBN 978-3-525-01386-1, EUR 25,00
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Diese Rezension erscheint auch in PERFORM.
Michael Kaiser / Stefan Kroll (Hgg.): Militär und Religiosität in der Frühen Neuzeit, Münster / Hamburg / Berlin / London: LIT 2004
Jeremy Black: Introduction to Global Military History. 1775 to the present day, London / New York: Routledge 2005
Gerhard Bauer / Gorch Pieken / Matthias Rogg (Hgg.): Blutige Romantik. 200 Jahre Befreiungskriege? Essays und Katalog, Dresden: Sandstein Verlag 2013
Heinz Duchhardt / Martin Espenhorst (Hgg.): Utrecht - Rastatt - Baden 1712-1714. Ein europäisches Friedenswerk am Ende des Zeitalters Ludwigs XIV., Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2013
Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15, München: C.H.Beck 2013
Heinz Duchhardt: Der Alte Ranke. Politische Geschichtsschreibung im Kaiserreich, Berlin: Vergangenheitsverlag 2023
Der Krieg hat die deutsche Gesellschaft eingeholt und geistert unheilschwanger durch die Schlagzeilen der Politik und des Feuilletons. Mit Genugtuung kann aber auch registriert werden, dass die Geschichtswissenschaft nicht beiseite steht. Seit einiger Zeit erscheint eine Fülle thematisch wie methodisch unterschiedlicher Veröffentlichungen, die dem Phänomen gerecht zu werden versuchen. Und daran haben Forschungen zur Vormoderne qualitativ wie quantitativ keinen geringen Anteil (Davon zeugt neben Projekten und Publikationen schließlich auch der Themenschwerpunkt des Servers Frühe Neuzeit). Dass der Aufschwung der historischen Kriegsforschung im Grunde schon seit Jahren im Gange und dem öffentlichen Interesse beinahe vorausgegangen ist, könnte sogar Anlass zu Irritation sein. Doch steht das Geflecht inner- und außerwissenschaftlicher, auch in- und ausländischer Anstöße hier nicht zur Debatte. Vielmehr gilt es, drei jüngere Sammelbände anzuzeigen, die den Krieg des Mittelalters und der Frühen Neuzeit ganz grundsätzlich im Titel führen. Sie sind nach einem jeweils eigenen, in jedem Fall klaren Profil konzipiert und bieten andererseits in der Zusammenschau einen zwar nicht im Ganzen repräsentativen, aber auch nicht untypischen Einblick in die Forschungslandschaft. In vielen Fällen handelt es sich um Zusammenfassungen oder Teilaspekte bereits erschienener größerer Arbeiten.
Dem allgemeinsten Anspruch folgt der Sammelband, den Werner Rösener verantwortet hat und dessen inhaltlicher Zuschnitt ebenso wie die äußere Gestalt - als wohlfeiles Paperback - auf ein über das Fach hinausreichendes Publikum zielt. In seiner Einführung betont der Herausgeber die historische Veränderlichkeit des Krieges, den er zwischen barbarischen und zivilisierten, amorphen und strukturierten Formen der Gewalt changieren sieht. Zusammenhänge mit dem Ausbau staatlicher Herrschaft bilden den roten Faden der Beiträge, die im Wesentlichen als chronologische Folge von Epochenüberblicken mit je spezifischem Themenschwerpunkt aneinander gefügt sind.
Ernst-Dieter Hehl skizziert, ausgehend von Carl Erdmann, in exemplarischen Schritten von Burchard von Worms bis zur Kanonistik des 12. Jahrhunderts die Veränderungen der kirchenrechtlichen Bewertung des Kriegsdienstes. Die Tendenz von der generellen Sündhaftigkeit hin zur Differenzierung individueller Intentionen sieht er in Parallele zur Rationalisierung und auch Abstrahierung politischer Normen. Werner Rösener beschreibt die Entstehung einer ritterlichen Ethik im hohen Mittelalter als soziale Bewegung, die parallel zu den Friedensbewegungen der Anwendung von Gewalt Schranken zu setzen vermochte. Philippe Contamine und Peter Moraw umreißen die spätmittelalterlichen Wechselbeziehungen zwischen Krieg und Herrschaft in Frankreich und im deutschen Reich. Contamine stellt die nur ganz allmählich abnehmenden Grenzen und zunehmenden Möglichkeiten des französischen Königs in rechtlicher, finanzieller und militärischer Hinsicht einander gegenüber. Moraw differenziert unterschiedliche Konfliktkulturen, denen sich das Reich ausgesetzt sah, und rekapituliert mit skeptischem Urteil die Entstehung eines "Reichstagsdeutschlands", das sich nur mühsam dem äußeren und inneren Unfrieden entgegenzustellen vermochte.
Leider folgt diesen Beiträgen eine schmerzliche Lücke, die das gesamte Konfessionelle Zeitalter, dem ja gerade unter dem Gesichtspunkt der Konfliktgeschichte grundlegende Bedeutung zukommt, unberührt lässt. Der Band fährt vielmehr mit zwei rechtsgeschichtlich orientierten Beiträgen zur Staatenwelt nach 1648 fort. Heinhard Steiger ermittelt systematisch, welchen Instanzen in Theorie und (Vertrags-)Praxis das ius belli ac pacis zugestanden worden ist. Dabei stehen das Verhältnis von Kriegsrecht und Souveränität im Falle der sozusagen halbsouveränen Formen von Staatlichkeit im Mittelpunkt, insbesondere die Frage, inwieweit und auf welcher Grundlage die Reichsstände dieses Recht tatsächlich international geltend zu machen vermochten. Diethelm Klippel und Michael Zwanzger verfolgen die Entwicklung naturrechtlicher Auffassungen von Krieg. Sie führt vom Ursprung des Naturrechts, an dem schließlich das Thema Krieg stand, und der Ambivalenz von Regulierung und Legitimierung hin zur zweiseitigen Infragestellung des Naturrechts um die Wende zum 19. Jahrhundert, sowohl von friedensorientierter als von bellizistischer Seite. Als Epochenüberblick wäre noch der Beitrag von Hans-Ulrich Wehler am Schluss des Bandes zu ergänzen. Er geht dem Verhältnis von Nationalismus und Krieg nach und konstatiert letztlich eine so enge Verbindung, dass er die Tragfähigkeit des Konzepts Nation als Legitimationsmuster infrage stellt. Die darin lose eingebetteten politischen und strategischen Ratschläge zum Management der damals akuten Kosovokrise leiden allerdings unter der Halbwertszeit ihrer Aktualität.
Noch vor dem Schlussbeitrag sind drei weitere Aufsätze platziert, die etwas aus dem Rahmen fallen. Sie sind thematisch enger zugeschnitten, konzentrieren sich alle auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts, stammen aus der Feder jüngerer Forscherinnen und Forscher und heben sich von den Epochenüberblicken insgesamt durch konkretere und zupackendere Herangehensweisen ab. Ute Planert beschreibt die Wahrnehmungen der Revolutionskriege in den südwestdeutschen Gesellschaften und entwirft ein differenziertes Raster von Loyalitäten und Reaktionen, das der Dominanz der stilisierten preußischen Erfahrungen ein labiles Nebeneinander integrierender und desintegrierender Faktoren entgegenstellt. Jörg Echternkamp rekonstruiert die Nationalisierung des Krieges, indem er militärisch bedeutsame Bausteine und Funktionen des Konzepts Nation zusammenstellt und deren durchaus nicht eindeutige Mythisierung nach 1814 aufzeigt. Ralf Pröve schließlich entfaltet mit großem und beinahe identifikatorischem Engagement alternative Wehrkonzepte des Vormärz im Umfeld kommunaler Bürgergarden und revolutionärer Volksbewaffnungskonzepte. Dabei akzentuiert er insbesondere die Ambivalenz zwischen sozialem Ordnungsbedürfnis und politischer Partizipationsforderung.
Das Konzept des von Horst Brunner besorgten Tagungsbandes folgt dem Aufbau der seit 1994 in Würzburg tätigen DFG-Forschergruppe zum Bild des Krieges im Wandel vom Mittelalter zur Neuzeit. Wenn auch die Beiträge von den chronologischen und geografischen Eckpunkten her noch recht breit gestreut scheinen, so bilden doch die Beiträge zum 15. und 16. Jahrhundert, die mit vier der fünf Teilprojekte korrespondieren, den Kern des Bandes. Da zudem die meisten Aufsätze konsequent am Rahmenthema "Gründe und Begründungen" ausgerichtet sind, ergibt sich eine ungewöhnliche thematische Dichte. Das dabei am häufigsten verfolgte Muster besteht darin, die Rahmenfrage an bestimmte Quellentypen heranzutragen. Gelegentlich führt dieser Weg allerdings zu dem Problem, dass die Frage an den Intentionen der Quellentexte vorbeigeht. Das erschwert die Interpretation, während manche Anregung aus den Quellen ungenutzt am Leser vorüberzieht.
Das gilt stellenweise auch für den materialreichen und anregenden Beitrag von Sonja Kerth zu Liedern und Reimpaarsprüchen, deren Kriegsdarstellungen sie bis zum Schmalkaldischen Krieg verfolgt. Dabei kommen nicht nur signifikante Verschiebungen der Schlagwörter zwischen Fehderecht, Tyrannenabwehr und Rebellion, zwischen Gottgefälligkeit und Sündenstrafe zur Sprache, sondern auch ihre durchaus auf Öffentlichkeit gerichtete obrigkeitliche Instrumentalisierung. Das Fazit, wonach es sich dabei nur um Vereinfachungen komplexerer Debatten handelt, nimmt die Texte letztlich als bloß abgeleitete Phänomene wahr. Rainer Leng trägt die Rahmenfrage an militärisch-technische Traktate heran und ringt mit dem Befund, dass die Lehrbücher der Büchsenmeister und Kriegshauptleute die Folgen der Kriegstechnik allenfalls in Gestalt besonderer Tugendforderungen thematisieren. Der Autor lässt gattungsspezifische Grenzen nicht gelten und rekurriert auf anthropologisch verortete Verdrängungswünsche. Die Quellenbelege, durch einen längeren Anhang dem Leser im Kontext zugänglich, lassen auch Mutmaßungen über magische Wahrnehmungen einer für den Büchsenmeister selbst bedrohlichen Technik zu. Eingebettet in allgemeine Bemerkungen zu Praktiken im Krieg, befragt Volker Schmidtchen spätmittelalterliche Kriegsordnungen auf ihren rechtlichen Gehalt. Einen ebenfalls allgemein gehaltenen gattungsorientierten Überblick hat Karl-Heinz Ziegler beigesteuert, der die wichtigsten Beiträge der kriegsrechtlichen Literatur des 14. und 15. Jahrhunderts vorstellt. Eine ganz ungewöhnliche Quelle befragt Dieter Mertens, der die "sogenannte Bodenseekarte des Meisters PW", der bisher eine Schweizer Provenienz zugeschrieben worden ist, auf Grund einer Neudeutung des geografischen und symbolischen Befunds dem kaiserlichen Umfeld im Jahre 1501 zuordnet.
Mehrere Beiträge untersuchen die Texte im Hinblick auf einen bestimmten Ereigniszusammenhang. Das gilt etwa für Joachim Schneider, der die Legitimationen des ersten süddeutschen Städtekriegs 1387 in den Darstellungen der Chronisten untersucht. Die detailreiche Studie wirft unter anderem die Frage auf, inwiefern die "legalistische Prinzipienpolitik" der Städte, ungeachtet der Legitimationsprobleme des Städtebundes, Ausgleichsmöglichkeiten blockiert haben könnte, wodurch zugleich aus Begründungen Gründe werden. Constantin Hruschka behandelt die Urteile der deutschen und französischen Chronistik über Karl den Kühnen und versucht auf diesem (nicht unproblematischen) Wege, der Person selbst näher zu kommen. Karls oft konstatierte Hybris relativiert er zu Gunsten einer an traditionellen Ehr- und Herrschaftskonzepten ausgerichteten Rationalität. Volker Honemann stellt die gegenseitigen Vorwürfe in literarischen Texten zur Soester Fehde zusammen. Werner Röcke deutet die Eskalation grotesker und zweckfreier Gewalt in Heinrich Wittenwilers Ring als anthropologisch generalisierbare Auffassung von Gewalt im Anschluss an die mimetische Theorie René Girards.
Noch stärker von systematischem als von quellenorientiertem Interesse geht Janine Fehn-Claus aus und entwirft eine methodisch und terminologisch sorgfältig argumentierende Typologie von Fehdegründen auf der Grundlage würzburgischer und ergänzender westfälischer Quellen. An die erste Stelle setzt sie die vielschichtigen Verletzungen von Hoheitsrechten; dem folgen verletzte Verpflichtungen, Einstandspflichten und die Verweigerung gütlichen Austrags. Als problematische, letztlich aber ohnehin eher sekundäre Kategorien erweisen sich demnach Schadenfehden, Ehrverletzungen und Präventivaktionen. Aus einer höheren Warte systematisiert Elmar Wadle mittelalterliche Friedensgebote und konstatiert eine Tendenz von der Konfliktbefriedung zur Konfliktprävention.
Räumlich und chronologisch etwas abseits stehen Beiträge, die mit dem fünften Teilprojekt korrespondieren. Sorgfältig aufeinander abgestimmt referieren Hieronim Grala, Reinhard Frötschner und Markus Osterrieder über die unterschiedlichen Kategorien, mit denen Herrscher und Eliten Osteuropas Kriege wahrgenommen und dargestellt haben, mit Fokus auf dem Umfeld des Livländischen Kriegs. Hieronim Grala weist auf die vielfältigen Verbindungen zwischen litauischer und Moskauer Elite hin, deren politische Konzepte zwar unterschiedlichen persönlichen und politischen Interessenlagen folgten, deren taktisches Verhalten aber den Konflikt ganz als traditionelle Machtkonkurrenz behandelte. Ganz im Gegensatz dazu stehen die publizistischen Strategien, mit denen die Moskauer Kirche und polnische Humanisten den Konflikt zu stilisieren suchten. Reinhard Frötschner führt vor, wie kirchliche Texte in offensichtlichem Einklang mit den Vorstellungen insbesondere Iwans IV. den Krieg als heilsgeschichtliche Auseinandersetzung gegen den Unglauben deuteten, darin Muster aus den Kämpfen gegen die Tataren aufgreifend. Dass sich mit der alle tatsächlichen religiösen Gemengelagen ignorierenden Aufladung auch universalistische Konzeptionen des Zarentums verbanden, vermehrt noch die Vergleichsoptionen mit den parallelen Tendenzen der westeuropäischen Konfessionskonflikte. Markus Osterrieder schließlich rekonstruiert die Argumentationsmuster, mit denen im Umkreis Stefan Bathorys und polnischer Humanisten Russland buchstäblich aus Europa hinausdefiniert worden ist. Dabei bedienten sich die Autoren unterschiedlicher Polaritätsmuster, mit denen, teilweise in antiker Tradition, Völker des Südens und des Nordens, Europas und Asiens, des (katholischen) Christentums und seiner Gegner kontrastiert wurden, um Russland jeweils dem fremden Kulturkreis zuzuordnen.
Eingang und Ausgang des Bandes werden von prominent besetzten Rahmenvorträgen bestritten. Gerd Althoff erhellt das "finstere Mittelalter", indem er anhand plastischer Beispiele dessen gewalttätigem Image entgegentritt. Die Spielregeln der Gewalt eröffneten demnach Spielräume der Mäßigung, die bis zu dosierter Sachbeschädigung oder bloß symbolischer Machtdemonstration reichen konnten. Und am anderen Ende des Bandes und der Vormoderne demonstriert Johannes Kunisch am Beispiel Wilhelm Friedrich von Meyerns, wie sich Kritik an der lähmenden Regulierungswut des absoluten Fürstenstaats in einer Umdeutung des Krieges zur moralischen Anstalt und zum Katalysator gesellschaftlicher Veränderung Luft verschaffen konnte.
Der Sammelband, den Heinz Duchhardt und Patrice Veit herausgegeben haben, geht auf eine Tagung zurück, die noch vom Jubiläum des Westfälischen Friedens inspiriert worden ist, sich aber mit der Gestaltung von Krieg und Frieden überwiegend vor 1648, vornehmlich im 16. Jahrhundert, befasste. Das besondere Anliegen bestand in der Zusammenführung deutscher und französischer Arbeiten, insofern sprengt der Band den Rahmen nationaler Forschung. Im Vergleich zu den anderen beiden Büchern ist dieses Projekt chronologisch am engsten definiert, dafür fallen die Beiträge in Themen und Methoden besonders vielfältig oder uneinheitlich aus. Gérald Chaix spricht in seinem Tagungsresumee von Unfertigkeit, "moins destinées à dresser un état des lieux qu'à présenter les fronts actuels de la recherche".
Vier Beiträge verfolgen zunächst größere Entwicklungslinien vom Mittelalter her, und zwar in politischer, künstlerischer, militärischer und rechtlicher Hinsicht. Norbert Ohler umreißt im Anschluss an sein Handbuch die politisch-militärischen Rahmenbedingungen von Krieg und Frieden an der Schwelle zur Neuzeit. Klaus Arnold stellt allegorische Friedensdarstellungen des Mittelalters zusammen und skizziert die vielfältigen darin zum Ausdruck gebrachten Denktraditionen. Philippe Contamine hat einen besonders originellen Aspekt herausgepickt und sammelt mit großem Spürsinn Spuren über die Anfänge militärischer Kartografie gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Er schärft damit zugleich den Blick für ein uns fremdes Bewusstsein, das auch ohne visuelle Vergegenwärtigung im Raum zu disponieren vermochte. Rolf Sprandel, einer der Würzburger Projektleiter, verfolgt die Diskriminierung und sozusagen die Entrechtlichung der Fehde im 14. und 15. Jahrhundert, bei der die Blockade von Konfliktlösungen, die Kritik bürgerlicher und geistlicher Instanzen, die Monopolisierung von Gewalt, auch auf kooperativer Basis, und die rechtliche Abwertung der Fehde zusammenwirkten.
Der Schwerpunkt der weiteren französischen Beiträge liegt auf Studien zum Konfliktmanagement vornehmlich während der Religionskriege. Allein drei davon widmen sich der kommunalen Ebene. Olivier Christin führt erstaunliche Beispiele vertraglicher Friedenswahrung in bikonfessionellen französischen Städten vor allem der 1560er-Jahre vor. Darin verwirklichte sich nicht allein ein Primat politischer Vernunft, sondern die Selbstverständigung von Bürgerschaften über die traditionellen ideellen Grundlagen ihres Zusammenlebens und deren Fortschreibung unter veränderten und bedrohlichen Umständen. Ihre Formeln wirkten bis in die großen Friedensedikte. Eine gänzlich andere städtische Erfahrung rekonstruiert Laurent Bourquin am Beispiel Angers, das nach Unruhen und Anzeichen einer Parteinahme für die Liga 1589 binnen eines Jahrzehnts stabiler königlicher Kontrolle unterworfen wurde. Repression und Kooperation mit den Eliten schufen die Voraussetzungen, aber die religiösen Vorbehalte konnten letztlich erst nach der Konversion des Königs ausgeräumt werden. Pierre Monnet verlässt die Religionskriege und schlägt die Brücke zu den deutschen Verhältnissen, indem er die Städte im Reich des späten 14. und 15. Jahrhunderts als Träger einer eigenen Außenpolitik begreift. Er analysiert exemplarisch deren strukturelle Bedingungen sowohl in Hinsicht auf spezifische Interessen und Selbstbehauptungsstrategien als auch auf die institutionellen und personellen Möglichkeiten.
Akzentuieren diese Beiträge ein zunehmendes Interesse an nicht- oder prästaatlichen Akteuren, rücken andere Autoren der monarchischen Sphäre näher. Nicolas Le Roux charakterisiert Status und Praxis der Unterhändler, die im Umfeld Katharina de Medicis und Heinrichs III. mit der sozusagen inneren Diplomatie betraut waren. Neben Besonderheiten der Verhandlungsführung zeichnet sich ein Wandel der sozialen Zusammensetzung ab, der auf die Entstehung "d'une sorte de service civil de la Couronne" hinweist und damit auch auf die Rolle des Adels zurückwirkt. Denis Crouzet widmet seinen Beitrag der Friedenskonzeption Michel de L'Hopitals. Die Abwehr von Gewalt begriff er als religiös fundierte Aufgabe, deren Lösung, in durchaus identitätsstiftendem Sinn, er als besonderen Auftrag Frankreichs verstand. Sie verlangte indes Anpassung an die Verhältnisse und in diesem Sinn sowohl Klugheit und Bereitschaft zur Selbstbehauptung als auch Mäßigung und Bereitschaft zur Verständigung. Christian Bouzy stellt eine Art emblematischen Fürstenspiegel des spanischen Diplomaten Diego Saavedra Fajardo aus dem Jahr 1640 vor, der sich dieses Genres bedient, um in gleichermaßen didaktischer wie polemischer Absicht einen aus der Fülle der Tradition und dem aktuellen Geschehen geschöpften Diskurs über Krieg und Frieden suggestiv vor Augen zu führen. Ein Thema jenseits des diplomatischen Bereichs behandelt schließlich Paulette Choné. Sie verfolgt, um die Wende zum 17. Jahrhundert, in verschiedenen literarischen Genres die Figur des Miles timidus und setzt damit einen bemerkenswerten Akzent in der Disziplinierungsdebatte. Die Gestalt erscheint zum einen als satirischer Typus, ihre Bedrohlichkeit rief aber zum anderen in der militärischen Fachliteratur eher Kopfzerbrechen als Gelächter hervor.
Die weiteren deutschen Beiträge tendieren zu rechtlichen Bewältigungsstrategien. Heinhard Steiger lehrt genaues Hinsehen, in dem er die Friedens- und Amnestieklauseln des Westfälischen Friedens in ihrer Genese und im Vergleich zu anderen Verträgen seziert. Er bestimmt damit die Bedeutung der Verträge für die Ausbildung eines immer noch auf christlicher Gemeinsamkeit fußenden, normativen Friedensverständnisses und für die "Verrechtlichung des Vergessens". Markus Meumann stellt den Rahmen einer vergleichenden Untersuchung vor, die die rechtliche Behandlung von Kriegsschäden in ausgewählten Regionen Deutschlands und Frankreichs zum Gegenstand haben soll. Bernhard R. Kroener untersucht den Umgang mit Kriegsgefangenen im 16. und 17. Jahrhundert, ein bis vor kurzem kaum beachtetes Thema. Während normative Quellen erkennen lassen, wie die Verfügung über Gefangene als Beutegut eine allmähliche Zentralisierung erfährt, zeigen Beispiele aus der militärischen Praxis, dass es allen Normen zum Trotz unter bestimmbaren Umständen nicht nur zu Zwangsrekrutierungen, sondern auch zu mitunter massenhaften Tötungen kam.
In seinem Eröffnungsvortrag hat Étienne François den Dreißigjährigen Krieges als 'Erinnerungsort' par excellence vorgeführt und dies an dessen Spuren in der Gegenwart und an der Geschichte seiner Vergegenwärtigungen veranschaulicht. Bernd Roeck hat schließlich eine Bilanz der jüngeren Forschung zum Dreißigjährigen Krieg beigesteuert und eine lange Liste dessen zusammengestellt, was wir trotz alledem immer noch nicht wissen.
Wenn auch in dieser Übersicht unterschiedliche Absichten und Schwerpunkte der Bände zum Ausdruck gekommen sind, so lassen sich doch aus einer allgemeineren Warte Gemeinsamkeiten im Umgang mit dem Phänomen Krieg benennen. Die wichtigste besteht darin, dass der Krieg mehrheitlich durch die Brille normativer und propagandistischer Texte gesehen wird, dass also mithin der Krieg überwiegend als Projektion zum Thema wird. Büchern vorzuhalten, was sie nicht enthalten, ist eine meist fruchtlose und mitunter selbst engstirnige Missachtung der Souveränität von Autoren und Herausgebern. Indes darf doch angemerkt werden, dass durchaus andere Herangehensweisen an den Krieg denkbar wären und tatsächlich praktiziert werden.
So kommt der Krieg als Gewalthandeln, wenn man so will: in seiner eigentlichen Gestalt, nur ausnahmsweise zur Sprache (Kroener, Althoff, am Rande auch bei Schmidtchen, Leng). Das bedeutet zugleich, dass, obwohl viel von Bildern und Wahrnehmungen die Rede ist, der Krieg nicht oder nur sehr abstrahiert als eine sinnhafte Kultur der Gewalt begriffen wird. Wahrnehmung heißt bei den meisten hier diskutierten Zugängen intellektuelle Konstruktion und nur sehr vermittelte Reflexion von Erfahrung.
Krieg wird dementsprechend auch kaum als soziale, strukturierte Organisation von Gewalt begriffen. Allerdings schwingt an vielen Stellen die meist unausgesprochene Überzeugung mit, dass eine im Grunde segensreiche Entwicklung auf den Staat hinausläuft, der die inneren Konflikte befriedet und die äußeren reguliert. Wenn auch die pazifierenden Effekte der Staatsbildung außer Diskussion stehen, so würde es gerade im Horizont aktueller Probleme einem schärferen Problembewusstsein dienen, wenn Machtmonopolisierung stärker als Ergebnis von Machtkonkurrenz akzentuiert würde, wenn die Labilität des Verhältnisses von Herrschaft und Gewaltorganisation deutlicher würde, wenn Staatsbildung auch als Umstrukturierung von Gewalt begriffen würde. Gerade die Erforschung der sozusagen vormodernen Sattelzeit vom 15. zum 17. Jahrhundert kann dazu wichtige Beiträge leisten. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Fehdewesen, die der Band Brunner vorführt, darf als Beitrag dazu gewertet werden.
Indes hat die Konzentration auf normative Texte nicht nur eine lange Tradition für sich, sondern, wie alle drei Bände vorführen, auch das Gros einer qualitativ aussagekräftigen Überlieferung und bietet immer noch die Chance zu Fragestellungen, die über den Komplex des bellum iustum hinausführen. Die im Band Brunner mehrfach postulierte Frage, inwieweit sich die Ansichten der Texte mit den Ergebnissen der Forschung in Einklang bringen lassen, ob sie also als 'richtig' oder 'verfälscht' gelten können, führt noch zu keinen überraschenden Ergebnissen. Fruchtbarer erscheint dagegen die in allen drei Bänden mehrfach berührte Problematik, inwiefern die Deutung des Krieges auch mit Veränderungen in der rechtlichen und ideellen Selbstdefinition einer Gesellschaft einhergeht, ob also der Krieg auch über mediale Kommunikation zur Veränderung von Gesellschaften beiträgt (besonders deutlich bei Planert, Echternkamp, Schneider, Kerth, Frötschner, Osterrieder, Christin). Solche Perspektiven kommen freilich nur dort zur vollen Entfaltung, wo die Quellentexte in einen politischen Kontext eingeordnet werden.
Eng damit verbunden drängen sich Einsichten darüber auf, inwieweit die Deutungsgewalt tatsächlich auch Bestandteil der Kriegskultur sein kann, insofern sie Ausgleichswege versperrt, Konflikte eskaliert, aber auch Lern- und Verständigungsprozesse zum Ausdruck bringt. Dazu tragen nicht zuletzt jene französischen Beiträge im Band Duchhardt / Veit bei, die sich zwar nicht der Praxis des Krieges, aber der Praxis des Friedens annähern. Die Art und Weise, in der hier Machtgegensätze, Lernprozesse und soziale Strukturen im konkreten Vollzug untersucht werden, verdient Beachtung. Dass die Bände jenseits dieser großen gemeinsamen Nenner auch eine Reihe singulärer Anregungen zu bieten haben, ist hoffentlich in der Übersicht deutlich geworden.
Michael Sikora