Thomas Lindenberger: Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952 - 1968 (= Zeithistorische Studien; 23), Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2003, 503 S., ISBN 978-3-412-02003-3, EUR 49,90
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Während Heerscharen von Wissenschaftlern und Laienforschern sich über die Staatssicherheit her machen und eine erkleckliche Zahl von Militärhistorikern ihre Aufmerksamkeit auf die Nationale Volksarmee richten, hat es Thomas Lindenberger nahezu allein auf sich genommen, die Deutsche Volkspolizei (VP) als dritte Säule des Sicherheitsapparates der DDR einer historischen Analyse zu unterziehen. Mit seiner Habilitationsschrift liegt nun das in jeder Hinsicht gewichtigste Ergebnis dieser Studien vor.
Im ersten und zweiten Teil hat sich Lindenberger ein Pflichtpensum der Institutionenkunde auferlegt. Minuziös arbeitet er heraus, wie die Volkspolizei in den unmittelbaren Nachkriegsjahren begann die öffentliche Ordnung zu sichern, und zugleich als Hülle für die politische Polizei sowie die protomilitärische Bereitschaftstruppe herhalten musste. Als diese beiden Zweige schließlich zu eigenständigen Ministerien ausgebaut waren, rückte die Volkspolizei ins zweite Glied. Mit Blick auf das Personal kann man bei der Volkspolizei von einem nahezu vollständigen Neuanfang nach dem Epochenbruch von 1945 sprechen. Dieser Schnitt galt nicht nur Beamten des NS-Staates, sondern weitgehend auch sozialdemokratischen Ordnungshütern der Weimarer Republik. Die Volkspolizisten mussten nicht professionell ausgebildet, sondern politisch zuverlässig und sozial der "Arbeiterklasse" zuschreibbar sein. Allerdings war die Fluktuation groß. Es blieb eine bunte Mischung von "Gelegenheitspolizisten", die ihren Aufgaben wohl mehr schlecht als recht nachgingen. Disziplinarische und politische Erziehung standen deshalb bis in die Sechzigerjahre hinein ganz oben auf der Tagesordnung der Kaderpolitik.
Im dritten und zugleich umfangreichsten Teil zielt Lindenberger mit drei Fallstudien - zu den Freiwilligen Helfern der VP, den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) auf dem Lande und dem Kampf gegen das jugendliche Rowdytum - mitten hinein in jene Alltagssphäre der DDR-Gesellschaft, in der Herrschaftsansprüche der SED auf den viel zitierten Eigensinn der Untertanen trafen.
Mit der Rekrutierung der ersten Freiwilligen Helfer 1952 griff die Volkspolizei auch den militanten Aktivismus der SED-Basis auf, die darauf drängte, sich ehrenamtlich am "verschärften Klassenkampf" des sozialistischen Aufbaus zu beteiligen. Immer wieder organisierten sich, entgegen dem Willen der DVP-Führung, Gruppen von Hilfspolizisten spontan in militärischer Formation, um für einen Bürgerkrieg gewappnet zu sein. Erst nach dem Mauerbau drängten die Polizeikommandeure sie endgültig in die Niederungen der vorbeugenden Ordnungssicherung (Verkehr, Personalienfeststellung, Hausbuchkontrolle). Lindenberger betont zu Recht die Bedeutung dieser Zehntausenden von ehrenamtlichen Hilfspolizisten als Variante der "Verstaatlichung gesellschaftlicher Beziehungen" (293), neben den Betriebskampfgruppen und dem geheimen Informantennetz des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Damit kompensierte die SED die im Vergleich zum Nationalsozialismus geringere Bereitschaft zur Spontandenunziation. Seine These hingegen, solche Eigeninitiative habe die SED gar nicht gewollt, weil sie ihrem Drang zur Bevormundung widersprochen hätte, erscheint im Lichte des sowjetischen Denunziationskults der Dreißigerjahre fraglich. Dort wurden "wachsame" Jungpioniere wie der berühmte Pawlik Morozov, der seinen Vater dem NKVD ans Messer lieferte, zu Nationalhelden ausgerufen.
Auf dem Lande war bis zum Abschluss der Kollektivierung die Akzeptanz der Dorfpolizisten gespalten: "Solange das Klientel dank der von der SED initiierten Konflikte um die Eigentumstransformation in getrennte Lager zerfiel, hatte der Repräsentant der bewaffneten Staatsmacht vor Ort, der Abschnittsbevollmächtigte der Deutschen Volkspolizei (ABV), wenig Aussichten, seine Operationsbasis über den kleinen Kreis der systemloyalen Helfer und Funktionäre hinaus zu erweitern - es sei denn, er ließ sich auf besonders 'enge Verbindungen' zu Einzelbauern und anderen 'gegnerischen' Kräften ein, die ihn wiederum seinem Auftraggeber entfremdeten" (445). Die ABV standen unter dem Politisierungsdruck von SED und MfS, neigten jedoch dazu, sich das Leben durch stilles Einvernehmen mit den tonangebenden Dorfgrößen zu erleichtern. Gerne betrieben sie auch selbst kleine Nebenerwerbswirtschaften. Immer wieder wurden die ABV angetrieben, der dem Imperialismus zugeschriebenen "latenten Kriminalität" (Unterschlagungen, Schiebereien, Spekulationen) oder dem "Klassenhintergrund" von Wirtshausschlägereien nachzugehen. In erprobter stalinistischer Manier galten auch die Missstände und Mängel in den Kollektivwirtschaften als Werk des Gegners, obwohl deren Ursache eher im fehlenden Eigentümerbewusstsein der LPG-Bauern zu finden gewesen wäre. Seit 1952 galt: "Die Um-Ordnung war selbst ein Quell der Un-Ordnung, eine Quelle von Konflikten und Verhaltensweisen, derer sich die Polizei anzunehmen hatte. [...] Dank der Kollektivierungspolitik hatte die Volkspolizei also viel zu tun" (298 f.). Erst als den privaten Höfen der Garaus gemacht war, klärte sich auch die Position der Land-ABV. Fortan richteten sie sich als Sicherheitsexperten im Kollektivleben des "sozialistischen Dorfs" ein.
Die zweite Tiefenstudie gilt dem Umgang der Volkspolizei mit dem Problem des "Rowdytums", also der demonstrativen Missachtung und Verletzung vorgegebener Regeln durch Jugendliche. Bereits ab 1957 war diese Form der Jugendkriminalität öffentliches Thema in der DDR; sie wurde zunächst nach bewährtem Muster ausschließlich dem untergründigen Wirken des Imperialismus in der DDR zugeschrieben. In den Sechzigerjahren wurde diese Deutung im Zuge einer "Modernisierung" der Jugendkriminologie relativiert, die individuellen psychologischen Faktoren wurden nun stärker betont. Neben die weiterhin als Option genutzte harte Verfolgung trat nun die jugendfürsorgerische Rundumbetreuung im paternalistischen Geiste von "Erziehen und Strafen". Als die Sicherheitspolitiker um Honecker 1965 zur Rücknahme der Lockerungen bliesen, munitionierten sie sich mit alarmistischen Berichten über die vermeintliche Zunahme von jugendlichen Rowdies. Sofern die Volkspolizei vor Ort jedoch überhaupt tatsächlich einen Anstieg konstatierte, basierte er nicht auf einem Zuwachs der Taten, sondern auf einem genaueren Blick: "Das durch das Jugendkommuniqué [von 1963] gesteigerte Interesse für die Probleme der Jugend brachte genau jenes Wissen im Detail wie im Überblick hervor, das die Hardliner in der SED-Spitze benötigten, um intern den Kurswechsel zu rechtfertigen" (412).
Ebenso instrumentell waren die mit den Jugendrowdies verknüpften Gesellschaftsbilder. Die internen VP-Berichte listeten nüchtern auf, dass die auffälligen Jugendlichen meist aus intakten Durchschnittselternhäusern stammten (die freilich viel Verständnis für ihren aufmüpfigen Nachwuchs und seine Westorientierung erkennen ließen) und zum überwiegenden Teil der FDJ angehörten. In der oberen Sphäre der Sicherheitspolitik hingegen dienten die Rowdies als Repräsentanten eines asozialen, sich aus der "sozialistischen Menschengemeinschaft" ausschließenden Milieus. Für diese in Teilen durchaus erfolgreiche Art der Vergemeinschaftsbemühungen des SED-Staates findet Thomas Lindenberger deutliche Worte: "Der Rowdytumdiskurs knüpfte ungebrochen an Topoi der antimodernen und antiwestlichen Kulturkritik an und stand mit seiner Rede von Dekadenz und sexuellen Ausschweifungen dem Entartungsdiskurs der nationalen Rechten erstaunlich nahe. [...] Mit seinen aggressiven Attributen ('parasitär', 'niveaulos', 'primitiv') und seiner Fixierung auf die Reproduktion von Rowdytum und Asozialität durch ein eingrenzbares 'negatives' Milieu kann dieser Diskurs durchaus als DDR-Variante sozialrassistischer Ideologeme angesehen werden, die zum festen Arsenal nazistischer wie stalinistischer Politiken gegen 'Gemeinschaftsfremde' gehörten und in beiden Diktaturen Hunderttausende das Leben gekostet hatten" (447). Zwar habe das SED-Regime auf physische Vernichtung zugunsten "autoritär-fürsorgliche[r] Umerziehung" verzichtet, doch "bedurfte es dazu der Konstruktion einer solchen underclass der sozialistischen Lebenswelt, eines 'negativen Milieus', an dessen Angehörige sich identitätsstiftende Prozeduren der strafenden Ausschließung und umerziehenden Wieder-Einschließung vollziehen ließen" (447).
Es gehörte zum Utopieverlust des Poststalinismus, dass ein völliges Verschwinden der Jugendkriminalität niemand mehr erwartete - im Gegenteil: "Seine massenhafte Latenz war den Sicherheitspolitikern schließlich so selbstverständlich, dass sie für größere öffentliche Ereignisse des politischen Festkalenders regelmäßig und umfangreich Vorsorge gegen unliebsame Störungen trafen. Wachsamkeit war immer angebracht. Im Ergebnis wich die Hysterie dogmatischer Eiferer dem Pragmatismus resignierter Realsozialisten" (415). Die Polizeipolitik der SED stand damit in jener "Kontinuität antidemokratischen Regierens", die die deutsche Polizeigeschichte über so viele Epochen prägte. Leider bricht die Untersuchung mit dem Jahr 1968 ab, doch dieser Befund war sicher bis zum Ende der Deutschen Volkspolizei 1990 gültig.
Thomas Lindenberger vereint in seiner Studie auf wegweisende Art kritische Polizeigeschichte mit einem alles andere als politikfernen Begriff vom Alltagsleben in der DDR. Für seine Arbeit werden ihm noch viele Historiker dankbar sein - jene, die ein Standardwerk zur Volkspolizei suchen, vor allem aber jene, die es unternehmen, Herrschaft und Gesellschaft im Staatssozialismus zusammen zu denken.
Jens Gieseke