Rezension über:

Frank Daubner: Bellum Asiaticum. Der Krieg der Römer gegen Aristonikos von Pergamon und die Einrichtung der Provinz Asia (= Quellen und Forschungen zur Antiken Welt; Bd. 41), München: Tuduv 2003, 318 S., ISBN 978-3-88073-592-7, EUR 45,80
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Rezension von:
Andreas Victor Walser
Historisches Seminar, Universität Zürich
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Haake
Empfohlene Zitierweise:
Andreas Victor Walser: Rezension von: Frank Daubner: Bellum Asiaticum. Der Krieg der Römer gegen Aristonikos von Pergamon und die Einrichtung der Provinz Asia, München: Tuduv 2003, in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 7/8 [15.07.2005], URL: https://www.sehepunkte.de
/2005/07/6239.html


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Frank Daubner: Bellum Asiaticum

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Die kriegerischen Ereignisse nach dem Tod Attalos' III. von Pergamon, der sein Reich testamentarisch an Rom vermachte, und die Einrichtung der provincia Asia in den folgenden Jahren haben in der literarischen Überlieferung kaum Niederschlag gefunden. Der numismatischen und insbesondere epigrafischen Überlieferung kommt deshalb für die Erforschung dieser Phase der römischen Expansion im Osten seit jeher zentrale Bedeutung zu. Umso erfreulicher ist es, dass in jüngster Zeit eine Reihe von herausragenden Inschriftenfunden vielfach neues Licht auf den Krieg gegen Aristonikos und die Frühzeit der Provinz Asia geworfen hat. [1] Auf dieser neuen Quellenbasis will Daubner in seiner Göttinger Dissertation die mit der Einrichtung der Provinz zusammenhängenden Ereignisse klären - angesichts der Neufunde ein begrüssenswertes Vorhaben. Mit seiner Fallstudie zur römischen Expansion im Osten möchte der Autor zudem einen Beitrag zur Diskussion um das "Wesen des römischen Imperialismus" leisten. In dieser kontroversen Frage bezieht er schon im ersten Satz deutlich Stellung, wenn er die römische Herrschaft über die Mittelmeerwelt als das Ergebnis einer "konsequenten Eroberungspolitik" auffasst, "die auf dem Prinzip der präventiven Intervention beruhte" (5). Die Darstellung des Forschungsstandes in der Einleitung ist zu undifferenziert und wird den Bemühungen der Forschung gerade in den letzten Jahren nicht gerecht. [2]

Im folgenden ersten Teil der Studie (13-52) wird zunächst das Testament Attalos' III. untersucht. Das Motiv für die Erbschaft bleibt gemäß Daubner rätselhaft. Zum Inhalt vermutet der Autor - und betrachtet es später als Tatsache -, dass Attalos in seinem Testament verfügte, dass die Städte insgesamt, nicht nur einzelne wie Pergamon und Ephesos, frei sein sollten, und nur die direkt unterstellten bona regia und "die Schutzmacht über die Städte" an Rom fallen sollten (32). In Rom geriet die asiatische Erbschaft in die Mühlen der politischen Kämpfe um Ti. Gracchus. Daubner deutet die Vorgänge dabei so, dass Gracchus das Testament mit der Freiheitserklärung für die Städte nicht akzeptieren wollte, um auch auf diese steuerlich zurückgreifen zu können; der Senat hingegen sei für die Anerkennung eingetreten. Im Herbst 133, nach dem Tod des Tribunen, entsandte der Senat eine Fünfergesandtschaft nach Asia, um sich ein besseres Bild von den Verhältnissen zu machen. Das SC Popillianum, welches das Testament für verbindlich erklärte, ratifizierte die Empfehlungen der Gesandtschaft.

Für die Rekonstruktion dieser Phase ist besonders bedauerlich, dass Daubner die neuen Ehrendekrete aus Metropolis nicht in seine Untersuchung einbeziehen konnte. Dort heißt es (A Z. 13-17), dass nach Philometors Tod die "Römer [...] allen die Freiheit gaben, die früher Untertanen des Königreichs von Attalos waren." Aristonikos sei aber gekommen und habe der Stadt die vom Senat verliehene Freiheit wieder entreissen wollen. Demnach hat Rom alle Untertanen des pergamenischen Reiches - worunter mit B. Dreyer wohl die griechischen Poleis zu verstehen sind - für frei erklärt, noch bevor sich Aristonikos als Eumenes III. zum König erhob, vermutlich auch noch vor der Ermordung des Ti. Gracchus. [3] Vielleicht ist in der römischen Freiheitserklärung dann aber doch ein Indiz dafür zu sehen, dass der Senat bis zum Ausbruch des Krieges in Asia daran dachte, auf die Einrichtung einer Provinz vorderhand zu verzichten.

Der umfangreichste Teil der Studie (53-186) gilt dem Asiatischen Krieg gegen Aristonikos. Daubner ist der Auffassung, dass noch vor dem Eingreifen der Römer "gleichzeitig" im Nordwesten am Hellespont, an der ionischen Küste und in der mysischen Mesogaia gekämpft wurde und Aristonikos zugleich mehrere strategische Ziele verfolgte. Scharf lehnt er die von Potter vorgebrachte These ab, dass Aristonikos zunächst in Thrakien ein Heer gesammelt hat und damit in das ehemalige Königreich Pergamon einfiel. Dabei wird jedoch die Nachricht von Justin ausgeblendet, dass Aristonikos "post mortem Attali velut paternum regnum Asiam invasit" (36, 4). Auch wenn in den letzten Jahren deutlich wurde, dass Aristonikos schon in seinem ersten Königsjahr in verschiedenen Teilen des ehemaligen Reiches aktiv war, wird man doch davon ausgehen müssen, dass die Erhebung irgendwo ihren Ausgangspunkt genommen hatte und anschließend nicht überall gleichzeitig Kämpfe stattfanden. [4]

In einem umfangreichen Abschnitt werden die Vorgänge in der Stadt Pergamon behandelt. Insbesondere will Daubner die Inschrift OGIS 338 neu interpretieren, in der an verschiedene Bevölkerungsgruppen das Bürgerrecht verliehen und Sklaven zu Paroikoi gemacht werden. An der Herkunft der Inschrift aus Pergamon wird zu Recht festgehalten. Über das Motiv für den Beschluss besteht nach Daubner in der Forschung ein weitgehender Konsens: Unter dem Druck der äußeren Bedrohung der Stadt durch Aristonikos sei es notwendig geworden, das Bürgerrecht an unterprivilegierte Gruppen zu verleihen. Deshalb habe man auch jene, die die Stadt verließen, mit dem Verlust ihrer Rechte bedroht. Man meine in der Forschung also - so Daubners zu sehr zugespitzte Zusammenfassung -, dass sich die Stadt entschloss, Bürgerrechtsverleihungen vorzunehmen, weil Aristonikos sich hauptsächlich auf unterprivilegierte Schichten wie Sklaven, Söldner und Einheimische stützte. Diese Interpretation ist nach Daubner irrig: Tatsächlich gehe es in dem Beschluss darum, den Status der Bevölkerung zu regeln, die auf dem hinzugewonnenen Territorium der Stadt lebte, und zur Loyalität aufzurufen. Mit dem Beschluss, den Ephesos im 1. Mithradatischen Krieg fasste (I.Ephesos 8), sei OGIS 338 nicht zu vergleichen, da dort die Statusverbesserungen an die aktive Beteiligung am Kriegsgeschehen gebunden sei. Diese Interpretation Daubners trägt nur teilweise zur Klärung der Vorgänge bei: Zwar war der Status der Bevölkerung auf dem hinzugewonnenen Territorium vielleicht tatsächlich regelungsbedürftig, doch ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Beschluss im Dekret mit der Sorge um die "allgemeine Sicherheit" begründet wurde. [5] Es handelt sich somit in der Tat wie bei I.Ephesos 8 um einen "Notstandsbeschluss". Solche Notstandsbeschlüsse wurden unter dem Druck äußerer Bedrohung in griechischen Poleis häufig gefasst, und auch Aineas Taktikos (14,1) rät den Poleis im Belagerungszustand dazu. Mit Maßnahmen wie Bürgerrechtsverleihungen, Sklavenbefreiungen oder Erleichterungen für Schuldner sollten jene Bevölkerungsgruppen, die von einem Machtwechsel eine Verbesserung ihrer Lage erhoffen konnten, dazu gebracht werden, die Einmütigkeit (homonoia) zu wahren und nicht dem Feind in die Hände zu spielen. Ob sich Aristonikos in seiner Propaganda tatsächlich aktiv an die minder privilegierten Bevölkerungsgruppen richtete, ist dabei von sekundärer Bedeutung. Richtig ist, dass es Pergamon besonders daran gelegen sein musste, die Militärkolonisten zu integrieren. Dass man von diesen auch militärische Leistungen erwartete, verstand sich, auch ohne dass dies ausdrücklich gesagt wäre, von selbst und ist wohl auch in der Atimiedrohung gegen flüchtige katoikountes impliziert.

Daubner nimmt im Weiteren den Vorschlag von Canali de Rossi auf, die pergamenische Ehreninschrift OGIS 323 in das Jahr 133 zu datieren, und übernimmt die Auffassung, dass sich der Geehrte vor allem bei der Regelung der Bürgerrechtsverhältnisse verdient gemacht hat. Diese Auffassung beruht meines Erachtens auf Missverständnissen des Textes, und ohnehin scheint mir die ältere Datierung der Inschrift in die Mitte des 2. Jahrhunderts, die Daubner ebenfalls nicht ausschließt, viel eher das Richtige zu treffen. [6]

Nach kurzen Ausführungen zu den mit Rom verbündeten Königreichen untersucht Daubner die militärischen Operationen unter römischer Führung. Hier erlauben es die Inschriften, besonders aus dem nördlichen Karien, die verkürzten Berichte in den literarischen Quellen über die Feldzüge zu erweitern. Begrüßenswert ist hier, dass der Autor bestrebt ist, auch die Vorgänge in Rom, wie etwa den Streit um das Kommando im Jahre 131, in die Analyse einzubeziehen.

Am Ende dieses Teiles steht eine systematische Analyse der Kriegsparteien. Zunächst werden die prorömischen Kräfte außer- und innerhalb des ehemaligen Königreiches untersucht, dann die Städte und Gruppierungen, die auf der Seite des Aristonikos standen. Als wichtigste Stütze des Thronprätendenten identifiziert Daubner wie bereits Robert die Militärkolonisten, auf denen schon die militärische Macht der Attaliden wesentlich beruhte. Er vermutet, dass ein beträchtlicher Teil dieser makedonischen Kolonisten erst nach der Zerschlagung Makedoniens durch Rom nach Kleinasien flüchtete. Dies scheint eine plausible Überlegung, die jedoch vorderhand schwer zu belegen ist. Schwierig zu interpretieren ist seit jeher Strabons Nachricht, dass Aristonikos seine Anhänger "Heliopoliten" nannte. Nach Daubner ist die Bezeichnung ohne Rückgriff auf philosophisches Gedankengut und hellenistische Utopien zu verstehen. Er versucht plausibel zu machen, dass sie sich vielmehr von einem bei den makedonischen Militärkolonisten verbreiteten Kult für einen Sonnengott herleiten lässt. Der Heliopoliten-Begriff habe Aristonikos primär als "ideologische Klammer" gedient, um seine heterogene Anhängerschaft zu einigen. Ohne das Problem im Detail diskutieren zu wollen, ist anzumerken, dass nach Strabon Aristonikos explizit nur "die Menge der Besitzlosen und Sklaven" als Heliopoliten bezeichnete.

In der Zusammenfassung betont der Autor noch einmal, dass Aristonikos in der antiken Historiografie als König, iustus rex, und nicht als Sklavenführer wahrgenommen wurde. Dass das Bellum Asiaticum kein eigentlicher Sklavenaufstand war, konstatierte Daubner unter Verweis auf die ökonomischen Verhältnisse in Kleinasien schon in der Einleitung. Letzterem ist zuzustimmen, doch ist gleichzeitig festzuhalten, dass Strabon mit den aporoi neben den Sklaven eine weitere, nicht genauer fassbare und möglicherweise viel breitere Anhängergruppe nennt. Man muss sich fragen, ob diese nicht mehr als nur die Rolle eines "letzten Aufgebotes" gespielt hat. Immerhin müssen es hauptsächlich diese Leute gewesen sein, die nach der Gefangennahme des Usurpators in der Lage waren, den römischen Truppen über vier Jahre hinweg Widerstand zu leisten.

Mit der Einrichtung der provincia Asia und der römischen Politik im ehemaligen pergamenischen Königreich bis in die Neunzigerjahre befasst sich der dritte Teil der Studie (187-265). Die Römer schufen nach 129 in Asia ein territoriales Herrschaftsgebiet, welches alle Gebiete des ehemaligen Attalidenreiches, auch Pamphylien und Pisidien umfasste, ohne die Regionen Phrygien und Lykaonien, welche Aquillius an Pontos und Kappadokien gab. Gebiete außerhalb des Reiches, etwa Karien, wurden nicht in die Provinz eingegliedert.

Ein zentrales und in der Forschung umstrittenes Problem ist die Besteuerung der neuen Provinz. Die Frage stellt sich, ob die Provinz von Anfang an oder erst nach dem Gesetz des C. Gracchus über die censoria locatio von 123 einsetzte. Damit zusammen hängt die Kontroverse über die Datierung des SC de agro Pergameno in die Jahre 129 oder 101. Insgesamt überzeugend tritt Daubner für die Sicht ein, dass von Beginn an Steuern erhoben wurden. Entsprechend früh habe deshalb Regelungsbedarf bestanden, dem mit dem SC über Pergamon 129 nachgekommen worden sei. Mit der Gesetzgebung von 123 sei die Besteuerung nicht eingeführt, sondern lediglich auf die Griechenstädte ausgedehnt worden. In den Kontext der Krise 123/122 in Rom gehört nach Daubners Ansicht auch die Rückforderung und Provinzialisierung Phrygiens und Lykaoniens.

Nach der Einrichtung der Provinz kümmerte sich der Senat kaum noch um die Angelegenheiten in Kleinasien. Die Ausbeutung der neuen Provinz durch die publicani, die durch die gracchische Gesetzgebung bedeutend an Macht gewonnen hatten, wollte oder konnte er nicht verhindern. Zwar war nach Daubner der Senat insbesondere nach ca. 100 zunehmend bestrebt, die Position der Provinzstädte gegenüber den publicani zu stärken, doch reichten diese Bemühungen offensichtlich nicht aus, um Loyalität der Poleis auch dann noch zu garantieren, als sich Mithradates VI. als Alternative zu Rom anbot.

Die Studie schließt mit einer knappen Zusammenfassung der Ergebnisse. In einem Anhang sind Lesetexte der wichtigsten Quellen abgedruckt. Eine ausführliche Bibliografie und ein Namen- und Sachregister runden die Arbeit ab.

Insgesamt hinterlässt Daubners Arbeit einen gemischten Eindruck. Zu überzeugen vermag der Autor mit einer Hauptthese: Dass der römische Senat auf die attalidische Erbschaft keineswegs zögerlich, sondern rasch und aktiv reagierte, wird durch die Inschrift aus Metropolis nun nochmals bestätigt. Offen bleibt, ob der Entscheid zur Einrichtung der Provinz noch vor oder erst nach dem Beginn des Aristonikosaufstandes gefallen ist. Schlüssig werden auch die mit der Einrichtung der Provinz zusammenhängenden Fragen diskutiert, wobei auch hier betont wird, dass Rom nicht reagierte, sondern agierte. Nur bedingt einleuchtend sind die Ausführungen zum Verlauf und Charakter des Aristonikoskrieges, zu dessen Klärung die Studie nur geringfügig beiträgt. Hier werden die eigenen Thesen nicht immer sorgfältig genug am Quellenbefund geprüft und es bleibt im Detail wie im Grundsätzlichen manches offen.


Anmerkungen:

[1] Genannt seien hier die Ehrendekrete aus Klaros / Kolophon für Menippos und Polemaios: J. u. L. Robert: Claros I. Décrets héllénistique (1989); aus Pergamon für Menodorus: M. Wörrle: Chiron 30 (2000), 543-576; aus Çamlidere (Bargasa?) für Appollonios: P. Briant / P. Brun / E. Varinlioglu: in: Les cités d'Asie Mineure occidentale au IIe siècle a.C. (2001), 241-259. Von den Ehrendekreten aus Metropolis für Apollonios, dem vielleicht wichtigsten Fund, hatte Daubner zwar Kenntnis, konnte sie aber in seiner Studie nicht mehr berücksichtigen: B. Dreyer / H. Engelmann: I. Metropolis I (2003); vgl. dazu jetzt C.P. Jones, in: JRA 17 (2004), 469-485.

[2] Vgl. allein die in Anm. 1 genannten Arbeiten.

[3] Vgl. den Kommentar von Dreyer (wie Anm. 1), 28-34.

[4] D. S. Potter, in: ZPE 74 (1988), 293-295. Eine Invasion von außen vermutete jüngst auch C.P. Jones (wie Anm. 1), 481 aufgrund der oben zitierten Passage in der Inschrift aus Metropolis. Daubner übersetzt die zitierte Passage zu ungenau mit "(Aristonikos) setzte sich nach des Attalos Tode in dem Königtum fest, als ob es ihm von Vaters wegen zustünde" (59).

[5] Die Partizipialkonstruktion Z. 6 prosorisas autei kai pole[is kai] choran ("wobei er dem Vaterland auch Städte und Land hinzufügte") steht syntaktisch nicht auf der gleichen Stufe wie die Aussage Z. 7 f., dass es wegen der allgemeinen Sicherheit notwendig sei, auch die untergeordneten Volksschichten am Bürgerrecht teilhaben zu lassen. Daubners Übersetzung auf Seite 80 führt deshalb in die Irre.

[6] F. Canali de Rossi, in: EA 31 (1999), 86-92: Der Ausdruck Z. 10 f. tais kata t[en p]oliteian oikonomiais kann nicht mit "disposizioni riguardanti la cittadinanza" übersetzt werden, ebenso wenig wird Z. 12 mit ta paraleleimmena das Testament gemeint sein. Daubner übernimmt diese Übersetzungen zu Recht nicht, hält an der darauf basierenden Interpretation aber im Wesentlichen fest. Zur Datierung in die Fünfzigerjahre vgl. I. Savalli-Lestrade, in: Chiron 26 (1996), 158-168.

Andreas Victor Walser