Joaquín Muñiz Coello: Derecho e historia en la sociedad clásica. Memoria y reconstrucción (= BAR International Series; 1640), Oxford: Archaeopress 2007, 288 S., ISBN 978-1-4073-0063-4, GBP 49,00
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Gregor Weber / Martin Zimmermann (Hgg.): Propaganda - Selbstdarstellung - Repräsentation im römischen Kaiserreich des 1. Jhs. n. Chr., Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2003
Alejandro Bancalari Molina: Orbe Romano e Imperio Global. La Romanización desde Augusto a Caracalla, Santiago de Chile: Editorial Universitaria 2007
Joaquín Muñiz Coello hat ein neues Buch vorgelegt und wenn er auch qua Titel den Anspruch erhebt, "Recht und Geschichte in der antiken Gesellschaft" im Spannungsfeld von "Erinnerung und Rekonstruktion" abzuhandeln, so war es im Kontext seiner bisherigen Publikationen doch zu erwarten, dass er sich vorzugsweise einer Gesellschaft und ihrer Grundfeste widmen würde: Rom und dem römischen Recht. Der im südspanischen Huelva lehrende Historiker enttäuscht diese Erwartung nicht, bietet er doch gewissermaßen eine Fortsetzung seiner Studien zu den Begriffen von Moral, Herrschaft und Macht zur Zeit der römischen Republik [1], und zwar auf gewohntem Niveau, das heißt unter Rekurs auf anthropologische und sozialwissenschaftliche Ansätze, in Kenntnis aktueller internationaler Bibliographie und in wohlbegründeter Abgrenzung von rechtswissenschaftlichen Untersuchungen. In dieser Studie setzt er jedoch bereits in Ägypten und Mesopotamien ein, um vor dem Hintergrund einer Erläuterung des jeweiligen Rechtsbegriffes in Form eines Exkurses die Entwicklung in Griechenland zu skizzieren und sich dann ganz auf Rom, will heißen das Zwölftafelgesetz, konzentrieren zu können.
Joaquín Muñiz Coello unterscheidet zwei Phasen in der Entwicklung des römischen Rechts: Die erste entspricht den Notwendigkeiten einer Stadt, die über ein Italien von socii et peregrini zu herrschen hat, und endet im 3. Jahrhundert, die zweite entspricht denen eines erobernden Imperiums, das sich effizienter in der Integration neuer Regionen als in der Transformation seiner Institutionen zeigt. Das Zwölftafelgesetz datiert in die Mitte des 5. Jahrhunderts; es ist weder auf einen göttlichen Willen - wie in den orientalischen Codices (Hammurabi) - noch auf den aus der griechischen Polis-Welt bekannten Archetyp des guten Gesetzgebers (Solon, Lykurg) zurückzuführen, sondern entsteht in einer Situation des politischen Umbruchs und Mitsprache fordernder Gewalt aufgrund eines Rechtsbruchs: Appius Claudius bricht damit das von ihm in seiner Funktion als Dezemvir gerade selbst eingebrachte Gesetz zur Feststellung des Personenstatus, als er die schöne und tugendhafte Jungfrau Verginia, die er begehrt und die sich ihm verweigert, seinem Klienten Marcus Claudius als Sklavin zuspricht. Verginias Vater, der nur eine Möglichkeit sieht, seiner Tochter die Freiheit zu bewahren - nämlich durch den Tod -, ersticht sie, während die aufgebrachte Menge die Gesetze der Dezemvirn in Bronze hämmern und öffentlich aufstellen lässt. So wollen es Dionysios von Halikarnassos und Livius. Aber auch sie kannten die Zwölf Tafeln nur noch als "Gedächtnistext"; "vitales para entender a la sociedad romana posterior" (212) waren sie nicht. Unter Hinweis auf textliche Inkongruenzen - zum Beispiel einen Appius Claudius, der innerhalb kürzester Zeit vom Konsul, Reformer und Vertreter der Plebs zum Tyrannen wird; politische und soziale Motive, die eine Gesetzesinitiative bewirken, zu dieser aber in keinem inhaltlichen Zusammenhang stehen - und gegen die Forschung der Neuzeit, die die Fragmente als Paradigma von Gerechtigkeit und Entwicklungsstand der civitas wertet, als Urtext römischen Rechts kodifizierte und kanonisierte, und nun weiterhin vergeblich versucht, Licht in die teilweise abstrusen, dunkel formulierten und mehr als unvollständig erhaltenen Sentenzen zu bringen, fordert der Historiker, ihre Funktion im Moment ihrer Thematisierung durch die Autoren des 1. Jahrhunderts in den Blick zu nehmen: Moment einer Wertekrise, religiöser Skepsis, drängender sozialer, politischer und wirtschaftlicher Probleme, mithin ein Moment, in dem es nahe lag, darauf zu verweisen, dass es zur Zeit der frühen Republik Gesetze gewesen waren, die entscheidende Veränderungen herbeigeführt hatten. Dabei war es nicht von Bedeutung, dass die Gesetze in diesem Fall archaisch anmutende Sitten und Gebräuche waren, für deren Auslegung es keines - geschweige denn eines religiösen - Experten bedurfte, und auch nicht wichtig, dass sie nicht die Lebensform einer konkreten Gesellschaft spiegelten, sondern eher eine Synthese des Regelungsbedarfes mehrerer Generationen einfach strukturierter und von Landwirtschaft lebender Gemeinschaften boten. Bedeutsam war, dass die Zwölf Tafeln eine Zeit in der Geschichte Roms dokumentierten, von der sonst lediglich Mythen und Geschichten berichteten; sie waren somit als eine Realität fassbar, die die Identität stiftete, die für jedwede sozio-politische Organisationsform unabdingbar ist.
Der Historiker insistiert unter Rückgriff auf anthropologische Studien zu Gesellschaften im Südpazifik (Melanesien) auf der Bedeutung, der eine Vergangenheit zukommt, die gemeinsam erinnert werden kann - selbst wenn jeder weiß, dass sie in der vorliegenden kohärenten Form erst geschaffen wurde, indem man Ereignisse bestimmten erzählbaren Schemata anpasste. Die memoria Roms ist somit als Summe dessen zu sehen, was Generationen von Römern als ihre Vergangenheit geglaubt haben; ein ideologisches Konstrukt, erfunden, um es zu kontrollieren, zu rechtfertigen und sich inspirieren zu lassen. Im Fazit also ein Grund mehr, Rom als uns fremde und fernstehende Zeit und Kultur nach Polynesien zu entrücken? Sicher ein Plädoyer für einen historisch-analytischen Zugriff auch auf Rechtstexte und gegen ihre "Kanonisierung" von Seiten der Forschung - aber auch für einen gemäßigteren, unaufgeregten Umgang mit dieser Art von "Erinnerung und Rekonstruktion", ist doch noch kein Jahrhundert vergangen, dass ein Marcel Proust schrieb: "Erst im Gedächtnis formt sich die Wirklichkeit".
Anmerkung:
[1] Joaquín Muñiz Coello: Moral e Imperio (siglos II-I a. C.). La tradición romana sobre el estado, in: BAR International Series 1254, Oxford 2004; Ders.: El discurso romano sobre el poder. Teoría y práctica a fines de la República, in: Klio 88 (2006), 145-166.
Sabine Panzram