Rezension über:

Gunnar Meyer: "Besitzende Bürger" und "elende Sieche". Lübecks Gesellschaft im Spiegel ihrer Testamente 1400-1449 (= Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck. Reihe B.; Bd. 48), Rostock: Schmidt-Römhild 2010, 524 S., ISBN 978-3-7950-0490-3, EUR 28,00
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Rezension von:
Carla Meyer
Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg
Redaktionelle Betreuung:
Martina Giese
Empfohlene Zitierweise:
Carla Meyer: Rezension von: Gunnar Meyer: "Besitzende Bürger" und "elende Sieche". Lübecks Gesellschaft im Spiegel ihrer Testamente 1400-1449, Rostock: Schmidt-Römhild 2010, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 10 [15.10.2010], URL: https://www.sehepunkte.de
/2010/10/18246.html


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Gunnar Meyer: "Besitzende Bürger" und "elende Sieche"

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1618 Zeugnisse umfasst das Sample, auf das sich Gunnar Meyer in seiner Untersuchung der Lübecker Testamente in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts stützt: Die Kieler Dissertation von 2009 nimmt das stark von Formeln geprägte Genre als Quelle für die sozialen Strukturen der spätmittelalterlichen Reichsstadt in den Blick, das heißt einerseits für die gesellschaftliche Schichtung der Lübecker Bürgerschaft, andererseits für die unter ihnen geknüpften Netzwerke. Dafür stützt sich die zahlen- und namenhaltige Studie auf umfassende quantitative Auswertungen: Der umfänglichste Teil der Monographie ist ein 225 Seiten starker Personenindex mit Informationen zu näherungsweise 13000 Personen. 62 Seiten mit Diagrammen und Schaubildern visualisieren die statistischen Erhebungen. Doch Kontur gewinnen Meyers Ergebnisse erst durch seine qualitative Einordnung.

Der erste von drei Hauptpunkten der Studie ist den klassischen Fragen der Quellenkritik gewidmet. Meyer skizziert die Überlieferungssituation der Testamente im Abgleich mit parallelen Quellen anderer Gattungen, allen voran des "Niederstadtbuches", in dem Nachlässe zumindest sporadisch festgehalten wurden (11-15). Meyer muss das Bild einer Verlustgeschichte zeichnen: Eine systematische Archivierung der Originale scheint nicht erfolgt zu sein. Daneben führt Meyer in die konkrete Urkundengestalt ein, thematisiert den Wechsel der Urkundensprache um 1400 vom Latein ins Mittelniederdeutsche und beschreibt die Verfahren der Testamentseröffnung und der daran beteiligten Zeugen und Schreiber. Hier stellt er auch bereits vier Sondergruppen unter den Testierenden vor: Kleriker, Adlige, Auswärtige und Frauen, die gerade einmal 1,5 Prozent der Erblassenden stellten.

Am Ende des ersten Hauptteils zieht Meyer das Fazit, dass die vermögendsten Schichten der Lübecker Bürgerschaft in der Testamentsüberlieferung zwar überrepräsentiert sind, während Arme überwiegend als Empfänger testamentarisch veranlasster Mildtätigkeiten auftauchen. Trotzdem ist in den Testamenten ein erheblicher Teil von Personen vertreten, deren Vermögen unterhalb des von den Luxusordnungen erfassten Bereichs lag. Dies führt zu Meyers zweitem Hauptpunkt unter der Fragestellung, welche Aussagen sich aus diesem Quellenkorpus über die soziale Schichtung der Lübecker Gesellschaft treffen lassen. Bislang wurden Antworten darauf vor allem aus Steuerlisten wie eben auch den Kleider- und Luxusordnungen entworfen. Für Lübeck sind hier - trotz aller Kritik im Detail - noch immer die Studien Ahasver von Brandts zu nennen, der die Lübecker Bürger anhand der Steuergruppen quantitativ in vier Sozialgruppen teilte. [1]

Zuerst muss Meyer freilich ausloten, inwieweit die Testamente als Instrumente für die Statusbestimmung - definiert als Gemengelage von Besitz, Beruf und gesellschaftlichem Prestige - herangezogen werden können. Crux der Quellen ist, dass sie keinen Rückschluss auf das Gesamtvermögen der Testierenden erlauben: In den Lübecker Testamenten wird nur das "wohlgewonnene Gut" vergeben, nicht aber das selbst ererbte und im festen Erbgang weiterzuvererbende Familiengut erwähnt (69, 121). So ist auch zu erklären, weshalb nicht einmal die Hälfte der untersuchten Testamente Verfügungen über Hausbesitz enthalten. Meyers Taxierung des Wohlstands erfolgt daher indirekt: Eine besondere Rolle für seine Argumentation gewinnt hier das Wege- und Stege-Legat, eine verpflichtende Abgabe zugunsten des Rates zum Zweck, Straßen und Brücken auszubessern. Ab 1373 gehäuft zu finden, handelte es sich hierbei zwar nicht um einen festen Betrag, sondern um eine von den Testatoren individuell eingesetzte Summe. Sie war jedoch in ihrer Höhe so stark standardisiert, dass sich daraus nach Meyer - wie schon bei von Brandt, nun aber direkt aus dem Quellenmaterial - vier Gruppen ergeben. Diesen vergleichsweise einfach zu ermittelnden Statusindikator überprüft der Autor an nur sporadisch verfügbaren Kontrollkategorien wie Mitgift, Hausbesitz und Vermächtnisse zu frommen oder karitativen Zwecken.

Das dritte Hauptkapitel nimmt die sozialen Netzwerke in den Blick, die in den Testamenten zwischen Erblassenden und Testamentvollstreckern abgebildet sind. Wie groß dieses Netzwerk werden konnte, zeigt das Beispiel Hinrik von Brakens, der 1413 auf dem Krankenbett gleich neun Personen für den Vollzug seines letzten Willens einsetzte - im Durchschnitt waren es immerhin vier (115). Sie waren nicht nur zu Vermögensverwaltern bestellt, sondern auch als Vormünder für Ehefrauen, Töchter und unmündige Söhne. Ihre Wahl müsse "im Sinne der Soziometrie als Sympathie- und Vertrauensbekundung betrachtet" (116) werden, so erklärt Meyer, dies umso mehr, als die Testamentvollstrecker selbst - außer einem gelegentlich für sie ausgelobten Stübchen Wein - aus den Erbgeschäften keinen Gewinn zogen.

Wer aber kam als Testamentvollstrecker in Frage? Das Lübeckische Recht sah Verwandte für diese Aufgabe vor (137), dies bestätigt auch Meyers Studie: Familiäre Solidarität ist die am häufigsten rekonstruierbare Grundlage der in den Testamenten ersichtlichen Beziehungen. Daneben konnten aber auch wirtschaftliche Verbindungen - etwa die Partnerschaft in einer Handelsgesellschaft - ein Vertrauensverhältnis begründen. Auffällig ist hier die Sondergruppe der "Bergenfahrer": Meyer konturiert sie als Gruppe mehrheitlich noch nicht etablierter Männer ohne eigenen Hausstand, unverheiratet und oft auswärtiger Herkunft. Diese Lebensumstände führen dazu, dass sie sich außerordentlich häufig gegenseitig zu Vormündern bestellten.

Zugleich ergab Meyers Studie auch eine hohe Zahl an Ratsherren, die als Testamentsvollstrecker tätig wurden. Häufig wurden sie allerdings eingesetzt, wenn sie noch nicht in den Rat gewählt waren oder aber ihren Sitz bereits aufgegeben hatten. Dieses Engagement wird von Meyer daher nicht auf ihr Amt, sondern auf ihr Sozialprestige zurückgeführt. Für diese These spricht auch, dass die Konflikte um die Amtsführung des "alten Rats", die 1408 für nicht ganz zehn Jahre zu einem "neuen Rat" führten, in der Testierpraxis keine Brüche zur Folge hatten. Die Personen mit dem weitesten Beziehungsnetz aber waren keine Ratsleute, sondern die "werkmester" der städtischen Pfarrkirchen. Zwischen 1400 und 1449 waren ein oder sogar zwei von ihnen in 67 Testamenten betraut (140). Hier war für ihre Wahl also klar das Amt als Verwalter des ihren Kirchen anvertrauten Stiftungsgutes ausschlaggebend.

Meyers Studie besticht vor allem durch ihre Quellennähe. Gerade im dritten Teil wird sie auch durch die vielen Quellenzitate offenkundig; für den Leser freilich erschweren sie in ihrer Fülle zum Teil die Lektüre. Nicht immer glücklich ist zudem Meyers Leserlenkung: Erst spät wird etwa die zentrale Information eingeführt, dass die Testamente gar keinen Rückschluss auf das Gesamtvermögen der Testierenden erlauben (69, 121), oder aber die Formel "Wege und Stege" erklärt, obwohl sie schon zuvor (20) in einer Tabelle erscheint. Inhaltlich ist Meyers enger Fokus auf Lübecker Horizonte bedauerlich: Nur selten zieht er Vergleiche über die städtischen Mauern hinaus, die die Exemplarität bzw. Besonderheit seiner Ergebnisse stärker verdeutlichten. Dieses Manko ist aber auch darauf zurückzuführen, dass entsprechende Studien nach Meyers Vorbild für andere Städte noch ausstehen. Und auch für die Forschung zu Lübeck bereitet seine Arbeit weiteren Boden: Auf CD-ROM beigefügt und damit komfortabel mit Volltextsuche zu durchdringen finden sich Transkripte aller von ihm bearbeiteten Testamente.


Anmerkung:

[1] Ahasver von Brandt: Die Lübecker Knochenhaueraufstände von 1380/84 und ihre Voraussetzungen. Studien zur Sozialgeschichte Lübecks in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 39 (1959) 123-202; ders.: Die gesellschaftliche Struktur des spätmittelalterlichen Lübeck, in: Untersuchungen zur gesellschaftlichen Struktur der mittelalterlichen Städte in Europa. Reichenau-Vorträge 1963-1964 (= Vorträge und Forschungen; 11), Konstanz / Stuttgart 1966, 215-239.

Carla Meyer