Martin Arnold / Karl Kollmann (Hgg.): Alltag reformierter Kirchenleitung. Das Diensttagebuch des Eschweger Superintendenten Johannes Hütterodt (1599-1672) (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen; Bd. 46/10), Marburg: Historische Kommission für Hessen 2009, 132 S., 1 CD-ROM, ISBN 978-3-7708-1328-5, EUR 15,00
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In seinem Diensttagebuch protokollierte der Eschweger Superintendent Johannes Hütterodt (1599-1672) detailliert und umfassend seine Tätigkeiten als kirchlicher Amtsträger in der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Erstmals ist die 1761 Seiten starke Quelle, die wichtige Einblicke in die "kirchlichen, sozialen und herrschaftlichen Verhältnisse" (7) des Dienstbezirks Rotenburg bietet, nun vollständig transkribiert und für weitere Forschungen allgemein zugänglich. Der begleitende Textband will sowohl "Einführung, Einordnung als auch exemplarische Analysen aus verschiedenen Blickwinkeln" (ebenda) bieten. Zu diesem Zweck hat sich 2005 eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Ergebnisse nun in dem vorliegenden Sammelband präsentiert werden.
Den Anfang macht Karl Kollmann mit biografischen Notizen zu Hütterodt und dessen Familie. Günter Hollenberg schließt mit einem Überblick zur politischen Geschichte Hessen-Kassels zur Zeit Hütterodts an, die vom Dreißigjährigen Krieg und Westfälischen Frieden sowie von dynastischen und konfessionellen Auseinandersetzungen geprägt war. Ein das politische Klima bestimmender Aspekt ist hier beispielsweise der sogenannte Marburger Erbfolgestreit, der erst nach 44 Jahren und etlichen juristischen und kriegerischen Scharmützeln auf dem Friedenskongress in Münster und Osnabrück zu Gunsten Hessen-Kassels beigelegt werden konnte. Auch der "Sonderfall in Hütterodts Bezirk" (54), die Rotenburger Quart, spielt im Zuge der Rahmenbedingungen für die Amtszeit des Superintendenten eine wichtige Rolle: Sie war die "territoriale Versorgung" (28) der Söhne Moritz' von Hessen-Kassel aus dessen zweiter Ehe mit Juliane von Nassau. Damit war die Quart aber "kein eigenes Fürstentum, sondern eine abgeteilte Unterherrschaft innerhalb der Landgrafschaft" (ebenda). Da auch die Zuständigkeiten geteilt wurden, waren Konflikte zwischen den jeweiligen Landgrafen, die auch die Arbeit Hütterodts betrafen, vorprogrammiert.
"Zwischen Kirchenordnung und kirchlicher Wirklichkeit" (48) beschreibt Martin Arnold das Amt des Superintendenten im Spiegel der hessischen Kirchenverfassung des 17. Jahrhunderts. Im Zuge der "Zweiten Reformation", die Landgraf Moritz durchführen ließ, konzentrierte sich das Kirchenwesen in erster Linie auf den Landesherrn, die "presbyterial-synodalen Elemente" (47) wurden zurückgedrängt. Der Landesherr berief das Konsistorium als maßgebliche "Entscheidungsinstanz in allen geistlichen Angelegenheiten" (ebenda) und stattete es mit umfangreichen Rechten aus. Die Superintendenten waren dem untergeordnet und agierten "in ihrem Bezirk als dessen Organe" (ebenda). Weiter beschreibt Arnold die konkreten Aufgabenbereiche eines Superintendenten, wie sie in den Kirchenordnungen festgelegt waren: die "Aufsicht über die reine Lehre des Evangeliums, die rechte Austeilung der Sakramente und den christlichen Gehorsam" (62), die Besetzung von Pfarr- und Schulstellen, die Kirchenzucht, die Einberufung von Bezirkssynoden, Visitationen sowie die "Aufsicht über kirchliche Einkünfte und kirchliches Vermögen" (70).
Mit der Einordnung und Bewertung des Tagebuchs als Quelle und "Instrument der kirchlichen Amtsführung" (77) beschäftigt sich Susanne Rappe-Weber. Sie stellt fest, dass die Eintragungen die Funktion von Protokollen haben, die den lokalen Amtsträgern als "kleine Werkzeuge" (78) für die Ausübung ihrer Herrschaft dienten. Die Dienstprotokolle waren Teil der offiziellen Aktenführung: zum einen eine Art Praxishandbuch und Nachschlagewerk, zum anderen eine Chronologie der Ereignisse, die dafür sorgte, dass "Angelegenheiten über den Tag hinaus weiter verfolgt werden konnten" (82). Zudem hatten die Protokolle "rechtsetzende Bedeutung" (86) und mussten daher die Tatsachen exakt und wertneutral wiedergeben.
Anhand zahlreicher Beispiele beschreiben schließlich Jochen Ebert, Thomas Diehl und Ingrid Rogmann den Alltag der kirchlichen Amtsträger und adeligen Patronatsherren "zwischen Kooperation und Konflikt" (89). Zur großen "Komplexität der Herrschaftsverhältnisse in der Superintendentur" (90) und den Kompetenzstreitigkeiten der einzelnen Obrigkeiten kam noch erschwerend die konfessionelle Situation in der Landgrafschaft hinzu: Offizielle Ausrichtung war der reformierte Glaube, zu dem sich freilich auch die geistlichen Funktionsträger bekannten. In der Realität aber hielt insbesondere der Adel an der lutherischen Religionsausübung fest. Johannes Hütterodt hatte also an verschiedenen Fronten zu kämpfen, wobei er wenig gegen die Einmischung der Patronatsherren ausrichten konnte, da ihm "kein Apparat zur Durchsetzung von Sanktionen und Zwangsmaßnahmen zur Verfügung stand" (127). Waren seine "autonomen Entscheidungsbefugnisse" (128) eher gering, verfügte er doch über das "praktisch recht bedeutsame Vetorecht" (129), das ihm in begrenztem Maße "Einfluss auf die kirchlichen Verhältnisse" (ebenda) gewährte.
Die Beiträge aus den unterschiedlichen Fachgebieten verstehen sich laut Herausgeber als "erste, multiperspektivische Annäherung" (8) an die bislang noch nicht systematisch ausgewertete Quelle des Hütterodt'schen Diensttagebuchs, weshalb eine Einordnung in eine bestehende Forschungsdiskussion schwerlich vorgenommen werden kann. Die Autoren beziehen sich in erster Linie auf die Quellen (Dienstprotokoll, Visitationsprotokolle) sowie auf allgemeine und einzelne Aspekte betreffende Literatur, die aber lediglich der Ergänzung oder Erläuterung der Ergebnisse dient. Vollständige Auswertungen solcher Amtsprotokolle sind durchaus als Forschungsdesiderat zu bezeichnen.
Dank der Transkription durch Hermann Griessinger ist das Diensttagebuch nun erstmals allgemein zugänglich und steht für weitere Forschungen zur Verfügung. Der komplette Text sowie ein Personen-, Orts- und Sachregister sind dem Band praktischerweise auf einer CD beigefügt. Sich aus verschiedenen Perspektiven dieser umfangreichen Quelle anzunähern, scheint sinnvoll, wobei die gewählten Schwerpunkte mehr oder weniger hilfreich für die Erschließung sind. Eine gute Hinführung bieten die Beiträge von Martin Arnold und Jochen Ebert / Thomas Diehl / Ingrid Rogmann, weil sie zum einen versuchen, die unzähligen Informationen zu bündeln, zu ordnen und sie vor dem Hintergrund ganz konkreter Rahmenbedingungen zu betrachten. Zum anderen greift der Beitrag von Ebert u.a. das Ordnungsschema des Arnold'schen Textes wieder auf, erweitert ihn um den Aspekt der konkurrierenden Herrschaften und begibt sich so auf eine erste Deutungsebene. Nahezu verschenkt ist hingegen der Aufsatz von Susanne Rappe-Weber, der über Allgemeinplätze wie "Wir lesen die Einträge als historische Quelle für die Epoche des Dreißigjährigen Krieges. Geschrieben wurden sie aber für einen anderen Zweck, den der kirchlichen Amtsführung" (78) zumeist nicht hinauskommt. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Quellengattung der Diensttagebücher sieht anders aus. Verärgert sein kann man auch über die zahlreichen Tippfehler, die den Lesefluss stören - ein gründliches Lektorat wäre hier wünschenswert gewesen.
Der Textband zum Diensttagebuch des Superintendenten Johannes Hütterodt ermöglicht einen ersten Zugang zu einer historisch bedeutsamen Quelle, die "eine wichtige Ergänzung zu den bisher bekannten Quellen zur Kirchen- und Landesgeschichte des 17. Jahrhunderts" (75) darstellt. Die Herangehensweise der Autoren aus unterschiedlichen Blickwinkeln bietet ausreichend Diskussionsstoff und Anregungen, sich weiter wissenschaftlich mit dem vielfältigen Textmaterial zu befassen.
Simone Buckreus