Kerstin Kaufmann / Katja Wannack (Bearb.): Bibliographischer Index zum Römischen Staatsrecht von Theodor Mommsen (= Altertumswissenschaftliche Texte und Studien; Bd. 41), Hildesheim: Olms 2010, 287 S., ISBN 978-3-487-14322-4, EUR 39,80
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Der Band stellt eine Art Supplement dar, sowohl zum von Jürgen Malitz einst erarbeiteten Stellenregister der Quellennachweise als auch zu dem Tagungsband, der sich aus Anlass des Mommsen-Jubiläums 2003 mit den "Staatsrecht" befasste. [1] Entstanden ist er im Berliner Sonderforschungsbereich 644 "Transformationen der Antike", auf dessen Veranlassung wurde er "unter Verwendung der ihm von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel gedruckt".
Das "Staatsrecht" enthält bekanntlich keine Bibliographie. Daher war bisher schwer abzuschätzen, in welchem Umfang und wo sich Mommsen auf vorliegende Arbeiten und Informationen anderer Gelehrter gestützt hat. Der Index führt Studien und Editionen von mehr als 330 Autoren an. Die Bibliotheksrecherche war mühevoll, da Mommsen Titel oft freihändig, manchmal kryptisch und selten konsistent anführte, ferner nicht immer die jeweils letzte Auflage verwendete. Nach Publikationstypen gegliedert und durch ein Autorenregister erschlossen sind nun alle verifizierbaren Verweise auf das "Handbuch der römischen Alterthümer", ferner Monographien, Schul- und Universitätsprogramme, Zeitschriftenartikel, eigene Schriften Mommsens und briefliche bzw. mündliche Mitteilungen, gegebenenfalls mit Korrekturen oder weiteren Hinweisen nach Autopsie und immer mit den Fundstellen im "Staatsrecht" in der jeweils rechten Spalte. Man kann jetzt sehen, dass Mommsen Niebuhrs "Römische Geschichte" selten anführte, dessen Vorträge gar nicht, öfter schon Schweglers "Römische Geschichte" oder Rubinos "Untersuchungen über römische Verfassung und Geschichte" sowie ziemlich häufig Drumanns "Geschichte Roms" oder Hirschfelds "Untersuchungen auf dem Gebiete der römischen Verwaltungsgeschichte". Auch weitgehend vergessene Abhandlungen wie Karl Nipperdey, "Leges annales der römischen Republik" oder Wilhelm Corssen, "Über Aussprache, Vokalismus und Betonung der lateinischen Sprache" kommen ans Licht. Das vom Verfasser ausdrücklich gegen das "Staatsrecht" abgesetzte Werk von Ludwig Lange (Römische Altertümer, 3 Bde., 3. Aufl. Berlin 1876-1879) wird hingegen nie angeführt.
Eine Synopse zur Gliederung der drei Auflagen des "Staatsrechts" und eine willkommene Liste der Rezensionen, darunter ausführliche aus der Feder von Gustav Freytag, Jacob Bernays und Ludwig Lange, runden den Index ab.
Im Sinne einer wissenschaftsgeschichtlichen Erschließung von Mommsens Arbeitsweise wurden auch die von ihm benutzten, heute nicht mehr gebräuchlichen und daher oft kaum noch bekannten Sammlungen von Monumentalquellen sowie Editionen von literarischen Quellen recherchiert und aufgelistet, wie das bei kritischen Werk- und Nachlassausgaben mittlerweile üblich ist.
Für die Benutzung des "Staatsrechts" in der "realhistorischen" Forschung erscheint Malitz' Register wichtiger, und Begriffe können über das von Mommsen selbst beigegebene Register hinaus mit der Volltextsuche in der digitalen Ausgabe gefunden werden. [2] Für die Historisierung Mommsens und seines zuletzt wieder viel diskutierten Hauptwerkes bietet das vorgelegte Verzeichnis eine willkommene Hilfe. Ob es als gedrucktes Buch erscheinen musste, sei dahingestellt.
Anmerkungen:
[1] Theodor Mommsen. Römisches Staatsrecht. Stellenregister. Bearbeitet von Jürgen Malitz. München 1979; Wilfried Nippel (Hg.): Theodor Mommsens langer Schatten. Das römische Staatsrecht als bleibende Herausforderung für die Forschung (Spudasmata, 107). Hildesheim / Zürich / New York 2005.
[2] Martin Damken (Hg.): Theodor Mommsen: Römische Geschichte und römisches Recht. Alle 10 Bände komplett im Volltext nach den Originalausgaben, CD-ROM Berlin 2002.
Uwe Walter