Jean-Baptiste Santamaria: La chambre des comptes de Lille de 1386 à 1419. Essor, organisation et fonctionnement d'une institution princière (= Burgundica; XX), Turnhout: Brepols 2012, XVII + 452 S., 8 Kt., ISBN 978-2-503-54080-1, EUR 90,00
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Die am 18. Dezember 1385 dem Zug der Zeit entsprechend eingerichtete Rat- und Rechnungskammer zu Lille in wallonisch Flandern wurde im Laufe der Verlagerung des stetig wachsenen Herrschaftsgebilde nach dem Tode Herzog Johann Ohnefurchts 1419 unter Philipp dem Guten endgültig das, was bis dahin Dijon gewesen war: das finanz-administrative und archivalische Zentrum der neuen burgundischen Großmacht. Dieses an Rechnungsbänden und Akten immens reiche Archiv wurde 1667 nicht nach Paris abtransportiert, als Ludwig XIV. sich des südlichen Teils Flanderns bemächtigte. So entging es 1737 dem Brand, der große Teile der Pariser Rechungskammer vernichtete. Wer immer über "Burgund" arbeitet, begibt sich auf den Weg nach Lille, und nach Brüssel, wohin ab 1769 Teile der Liller Bestände ausgeliefert worden sind.
Die Liller Rechnungskammer war im Jahre 1419 für den gesamten nördlichen und insgesamt wichtigeren Besitzkomplex der Herzöge von Burgund zuständig. Die Bestände gehen Frankreich, Belgien, die Niederlande und sogar Deutschland an (Herzogenrath, Kerpen, Millen, Wassenberg). Die Kammer ist aber nicht nur als Generator eines großen fürstlichen Archivs europäischer Reichweite interessant, sondern als Institution an und für sich. Das ist der Blickwinkel der hier vorzustellenden Arbeit, einer Thèse de doctorat an der Universität Lille III, die unter Anleitung von Bertrand Schnerb angefertigt worden ist.
An Studien über die Liller Rechungskammer mangelt es nicht, aber die bisherige Forschung ist "zugleich beachtlich und sehr unvollständig", wie der Autor (6) ganz richtig bemerkt. Zwar wurde die bis 1477 reichende personengeschichtliche Thèse der École des Chartes von Françoise Leclercq aus dem Jahre 1958 nie veröffentlicht, aber 1992 erschien eine weitere Thèse derselben Institution von Mireille Jean, die die Jahre 1477-1667 behandelte, und 2002 die Genter Dissertation von Jan Dumolyn über die Jahre 1419-1477. Es fehlte eine Untersuchung der Frühzeit. Santamaria hat sie jetzt vorgelegt, so dass wir über eine Geschichte der Kammer von ihrem Anfang bis zu ihrem Ende verfügen, die von vier verschiedenen Autoren erzählt wird. Sie tun es nicht auf gleiche Weise. Denn unserem Autor geht es nicht um eine sozial- und personengeschichtliche Studie, "bourdivienne", Pierre Bourdieu folgend, wie er sich ausdrückt (22), obwohl er das Personal durchaus behandelt. Er will die Funktionsweise ermitteln, das Verhältnis zum Herrscher, die Rolle bei der Verdichtung des Staates.
Der Stoff ist in drei große Abschnitt eingeteilt. Zunächst (29-165) die lokale Verwurzelung der Kammer und ihre Handlungsbedingungen. Hier werden Vorläufer und Entstehung abgehandelt (31-68), dann die "Einwurzelung" und institutionelle Entwicklung (69-80), weiter das Lokal, materielle Grundlagen, nachgeordnetes Personal, darunter die Boten (81-117), schließlich das höhere Personal (119-164), mit namentlicher Aufstellung (126f.), insgesamt nur 25 Positionen. Bis zur Ermordung Herzog Johann Ohnefurchts 1419 kamen die Fachleute eher aus Paris als aus Flandern oder gar aus Lille. Lateinkenntnisse waren Voraussetzung, desgleichen Frankophonie, nicht alle beherrschten das Niederländische (144-146). Die Rekrutierung wurde niederländischer, als Paris aufhörte, die "Hauptstadt" der Herzöge zu sein. Beiläufig (7) bezeichnet der Autor Henri Jassemins Buch vom Jahre 1933 über die Pariser Rechnungskammer, über das Lucien Febvre seinen beißenden Spott ausgegossen hatte, als "irremplaçable et sans équivalent" - eine späte Ehrenrettung der einerseits beschränkten, andererseits nützlichen positivistischen Geschichtsforschung der Zeit vor den "Annales". Die für uninteressant gehaltenen Arbeiten über die Rechnungskammern des Königs und der Fürsten sind spätestens seit dem Jahre 1995 mit den Forschungen von Philippe Contamine, Olivier Mattéoni, Guido Castelnuovo wieder hoffähig geworden. Man kehrt, sozial gestärkt, zum Staat zurück.
Auf zwei Grundfragen versucht dieser Teil zu antworten: Wie kam es zur Abschichtung der Rechnungskammer vom Rat von Flandern, der 1405 selbständig und nach Gent verlegt wurde? und: Diente die Kammer der Zentralisierung zuungunsten der mächtigen Städte, wie bislang behauptet? Die meisten Städte mussten ihre Rechnungen ja der Kammer vorlegen, weshalb Stadtgeschichte zu weiten Teilen aus dem fürstlichen Archiv geschrieben werden kann und oft genug muss. Wie gelang oder misslang es ihr, die Verbindung zwischen den lokalen Vorgängen und den Absichten des Fürsten herzustellen?
Im zweiten Teil (167-315) geht es um die eigentliche Tätigkeit und Kompetenz der Kammer: die Rechnungsvorlage, -prüfung, -abschluss, deren Ablauf im Detail dargelegt wird, und die Verwaltung der ordentlichen und außerordentlichen Einkünfte, um Verwaltungspraxis also. Die Daten der Vorlage und des Prüfungsabschlusses, die in der Regel auf den entsprechenden Rechnungsbänden notiert sind, erlauben statistische Erhebungen zum Geschäftsgang. Andererseits erfährt der heutige Leser, was die verschiedenen Randnotizen bedeuten, die teils in lateinischer, teils in französischer Sprache abgefasst sind (183-186), oder welche Schriftstücke eine ordnungsgemäße Ausgabe begleiteten (198-202). Von besonderem Belang ist die Antwort auf die Frage, wie effizient oder korrupt aus methodischen und sozialen Gründen die Arbeit der Rechnungskammer eigentlich war (215-265). Eine pünktliche Rechnungslegung konnte nicht wirklich erzwungen werden und lokale Personengruppen mit Verbindungen zum Hof waren nicht wirklich zu kontrollieren. Der Wille des Fürsten galt absolut, und der hielt sich oft nicht an seine eigenen Erlasse. Bei einem Anfall von ca. 170 vorgelegten Rechnungen pro Jahr (262) war die Kammer auch schlichtweg überfordert. Es folgt die Darlegung der Registrierungsvorgänge bei der Kammer, der wir die großartigen Kopialbücher verdanken, wobei das Einspruchsrecht nur schwach ausgebildet war (267-282). Der Domänenüberwachungsfunktion verdankt der heutige Historiker zahlreiche Erhebungen (enquêtes), die tiefe Einblicke in das Wirtschaftsleben und die Rechtsverhältnisse geben (282-302, auch 343f., 374-385). Auch die Aufsicht über das Münzwesen gehörte zu den Kompetenzen der Kammer (303-308). Wichtiger als die Moral der Fachleute, die ebenfalls in soziale Gruppen eingebunden waren und sich entsprechend verhielten, war ihre Kompetenz und ihre Kreditfähigkeit (398).
Der dritte und letzte Teil (317-393) erhebt sich über die bisherige Perspektive und fragt nach den sich erweiternden Funktionen der Kammer. War sie Regierungsorgan, Gericht und Ratsgremium oder lediglich Ausführungsorgan des herzoglichen Willens? Der Autor beobachtet ein langsames Anwachsen von Mitwirkung bei Auswahl und Überwachung der Amtsträger und der allgemeinen "Policey" (319-330). Wie üblich wurde die Kammer auch zum Gericht innerhalb ihrer Kompetenz, in Konkurrenz zu anderen Instanzen, bis hin zum Parlement in Paris (331-362). Zuletzt wird der Mechanismus dargestellt, der das Archiv der Kammer zu jenem Überlieferungsschatz gemacht hat, der uns heute so wertvoll ist: Die Verfügung über die Information und die Schaffung eines "Staatsgedächtnisses" (363-393), wobei Urkundendepots (trésors des chartes) anderswo nicht aufgelöst, aber unter Aufsicht gestellt wurden. Hier wird auch auf den weitgehend noch ungehobenen Schatz der eingehenden und ausgehenden Korrespondenz ("lettres reçues et dépêchées") hingewiesen (374-385). Tätig war die Kammer auch bei der Erstellung von Elementen der Finanzplanung (états prévisionnels), die zu Händen des herzoglichen Finanzbeamten, insbesondere des Trésorier, zu erwartende Einnahmen mit beabsichtigten Ausgaben konfrontierten; ein wirkliches Budget gab es bekanntlich noch nicht, aber die Versuche, den notwendigen Überblick zu gewinnen, gehen weit vor das Jahre 1445 zurück (385-393). In der Zusammenschau ergibt sich, dass die Kammer sich nicht von der Autorität des Fürsten hat befreien können und dennoch eine bedeutende Rolle bei der Normalisierung der Rechtsverhältnisse und bei der Entlastung des herzoglichen Hofrats gespielt hat. Diesem stand sie anfangs sehr nahe, dann trennten sich die Funktionen. Die Kammer wurde zum Konsultationsorgan und Ort der Expertise (393). Aber die Macht lag in den Händen anderer Leute näher dem Fürsten: beim Kanzler, dann ab 1447 bei den Finanzkommissaren.
Es folgen eine allzu knappe Gesamtzusammenfassung (395-400), die im Bild zur Anschauung bringt, welchen Zwängen der Herzog ausgesetzt war, wenn seine Herrschaft Bestand haben sollte: "On ne fait pas attendre les lions affamés" lautet das Fazit, erläutert an jenem Löwen in Brügge, der pro Woche drei Schafe verzehrte und den Generalrentmeister von Flandern ruinierte. Den Band beschließen das Quellen- und (auswählende) Literaturverzeichnis, einige zusätzliche Tabellen, (schlechte) Abbildungen der Schrift von acht Rechenmeistern, 13 Textdokumente und ein ausführlicher Index der Orte und Personen.
Das mit Karten, Tabellen und Graphiken reich ausgestattete Werk ist umfangreicher, als man zunächst denken mag: Ältere Augen werden an dem kleinen Schriftgrad von 10 Punkt, dem ein noch kleinerer in den Anmerkungen entspricht, wenig Freude haben. Aber man muss froh sein, dass um diesen Preis ein so wichtiges gelehrtes Werk überhaupt veröffentlicht werden konnte. Weit von jeder rein normativen Institutionengeschichte entfernt, zeigt der Autor, wie die Kammer in der Praxis allmählich zu dem wurde, was sie war, und wie ihre Mitglieder, Meister, Auditoren, Schreiber tatsächlich arbeiteten. Und das müssen wir wissen, wollen wir den burgundischen Staat verstehen und die Dokumente, die über ihn Auskunft geben.
Werner Paravicini