Rezension über:

Alexander Weber: Konfessionelle Konflikte nach dem Westfälischen Frieden. Die Religionsbeschwerden der katholischen Kirche des Herzogtums Kleve im 18. Jahrhundert (= Studien zur Geschichtsforschung der Neuzeit; Bd. 77), Hamburg: Verlag Dr. Kovač 2013, 414 S., ISBN 978-3-8300-7243-0, EUR 98,80
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Rezension von:
Gabriel Almer
Berlin
Redaktionelle Betreuung:
Sebastian Becker
Empfohlene Zitierweise:
Gabriel Almer: Rezension von: Alexander Weber: Konfessionelle Konflikte nach dem Westfälischen Frieden. Die Religionsbeschwerden der katholischen Kirche des Herzogtums Kleve im 18. Jahrhundert, Hamburg: Verlag Dr. Kovač 2013, in: sehepunkte 14 (2014), Nr. 11 [15.11.2014], URL: https://www.sehepunkte.de
/2014/11/24912.html


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Alexander Weber: Konfessionelle Konflikte nach dem Westfälischen Frieden

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Schon seit einiger Zeit hinterfragt die historische Forschung jene Deutungstraditionen, die im Westfälischen Frieden von 1648 den Übergang von einem konfessionellen zu einem säkularen Zeitalter im Reich und in den Reichsterritorien sehen. [1] Dabei wird auch die Vorreiterrolle Brandenburg-Preußens als Wegbereiter des modernen Toleranzstaats zunehmend in Frage gestellt. [2] In diesen Kontext ordnet sich auch die Arbeit von Alexander Weber ein. Die bei Achim Landwehr an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf entstandene Dissertation (2013) untersucht das Fortwirken konfessioneller Konflikte nach 1648 am Fall der katholischen Kirche im Herzogtum Kleve. Das Territorium bietet aufgrund seiner ungewöhnlichen Geschichte zweifellos ein interessantes Untersuchungsfeld: Nach dem Jülich-Klevischen Erbfolgestreit (1609-1614) geriet das Herzogtum Kleve unter die Herrschaft des brandenburgischen Kurfürsten, der selbst dem reformierten Bekenntnis angehörte, während Jülich und Berg an den katholischen Herzog von Pfalz-Neuburg fiel. Die multikonfessionelle Bevölkerungsstruktur in den einzelnen Territorien machte es erforderlich, die Rechte der jeweils anderen Bekenntniskirche durch ein bilaterales Vertragswerk zu schützen, wollte man nicht die Konfessionsverwandten im anderen Territorium Repressionen ausgesetzt sehen.

In Abweichung zu den Bestimmungen des Westfälischen Friedens zeichnete sich das System der niederrheinischen Religionsvergleiche im 17. Jahrhundert dadurch aus, dass es auf bilateralen Verträgen beruhte, deren Einhaltung nicht vor einer überparteiischen Schiedsgerichtsbarkeit eingeklagt, sondern lediglich durch Repressalien erzwungen werden konnte. Dies erhöhte zwar die politische Ausgewogenheit der Auseinandersetzung, der Erfolg war aber in hohem Maße vom politischen Willen der beteiligten Akteure zu einer diplomatischen Lösung abhängig. Gleichwohl, so Weber, gelang es den politischen Akteuren nicht, sich vollständig vom Reichsrecht und den institutionalisierten Verfahren der Reichsgerichte zu lösen. Darin besteht gleichsam der zweite Anknüpfungspunkt der Arbeit an die historische Forschung, nämlich in der Frage nach dem Stellenwert des Westfälischen Friedens als allgemeinverbindliches 'Reichsgrundgesetz'. Im Zentrum der Arbeit stehen somit weniger Probleme konfessioneller Konvivenz im lokalen Kontext, sondern vorrangig staatskirchenrechtliche Konflikte und deren konfessionspolitische Thematisierung auf zwischenstaatlicher Ebene, sowie deren reichsrechtliche und reichspolitische Dimension.

Die Arbeit untergliedert sich in fünf Teile. Eine knappe Einführung (19-35) diskutiert Thema und Konzeption sowie Forschungsstand und Quellenlage. Der zweite Abschnitt (37-69) behandelt die wesentlichen Konfliktfelder zwischen Protestanten und Katholiken, die sich bei der Auslegung des Instrumentum Pacis Osnabrugense (IPO) ergaben und die in den Streitschriften zum Reichskirchenrecht schwerpunktmäßig diskutiert wurden: das Recht der Protestanten zur Korpusbildung auf dem Reichstag, die Zuständigkeit der Reichsgerichte in Religionsangelegenheiten und der Umfang des landesherrlichen Kirchenregiments, insbesondere der geistlichen Gerichtsbarkeit, gegenüber konfessionsfremden Untertanen in den Reichsterritorien. Der dritte Abschnitt (71-220) zeichnet nach, wie die brandenburgischen und neuburgischen Regierungen durch vertragliche Regelungen eine Lösung für die konfessionspolitischen Konflikte herbeizuführen suchten. Trotz mehrfacher Religionsvergleiche und -konferenzen, deren Bestimmungen im Einzelnen von der Normaljahrregelung des Westfälischen Frieden abwichen, waren diese Bemühungen auf Dauer nicht von Erfolg gekrönt. Der vierte Abschnitt (221-371) behandelt die schwierige Situation des katholischen Klerus, der zwar eigentlich dem Jurisdiktionsbereich des Kölner Erzbischofs unterworfen war, sich aber gleichzeitig mit dem landesherrlichen Summepiskopatsanspruch auseinandersetzen musste. Im zusammenfassenden Resümee (373-382) werden die territorialpolitischen Interessen des Landesherrn als wesentlicher Aspekt des konfessionellen Gegensatzes nach 1648 gedeutet. In dieser Hinsicht sei das Herzogtum Kleve durchaus mit anderen Konversionsterritorien vergleichbar.

Durch die Auswertung umfassender archivalischer Quellenbestände gelingt Weber eine gründliche Analyse der diplomatischen Auseinandersetzung um die Religionsbeschwerden der klevischen Katholiken zwischen Brandenburg-Preußen einerseits und Pfalz-Neuburg sowie dem Kölner Erzbistum andererseits. Die differenzierte Darstellung unterschiedlicher Akteursperspektiven (Landesherren, Regierungsräte, Päpste und Bischöfe, Landstände und lokalen Herrschaftsträger, Generalvikare und einfache Geistliche) lässt nachvollziehbar werden, warum die bilateralen Konfliktlösungsmechanismen zum Scheitern verurteilt waren. Letztendlich lag es nämlich nicht nur am mangelnden politischen Willen des Landesherrn, eine diplomatische Lösung herbeizuführen, sondern auch an der Unfähigkeit, die vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem eigenen Verwaltungsapparat und den Untertanen durchzusetzen und die Diskriminierung katholischer Untertanen zu beenden (so etwa im Streit um die Steuerkommission, 150-156). Damit leistet Weber einen wichtigen Beitrag zu aktuellen Debatten über die Funktionsweise von Herrschaft in der Vormoderne, in denen die Bedeutung politischer Kommunikationsverfahren ('Herrschaftsvermittlung') betont wird. [3]

Die Grundthese von der hohen Bedeutung des IPO als 'Reichsgrundgesetz' überzeugt dagegen nur teilweise. Zwar nahm der Westfälische Friede auf normativer Ebene zweifellos einen hohen Stellenwert ein, doch in der Praxis gelang es Brandenburg-Preußen weitgehend, eine eigenständige Territorialpolitik zu betreiben, ohne auf die Reichsbehörden Rücksicht nehmen zu müssen (255). Lediglich in der dritten Dekade des 18. Jahrhunderts vermochte sich auch der preußische König vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen kaiserlichem Richteramt und protestantischem Selbsthilferecht den reichspolitischen Entwicklungen nicht völlig zu entziehen, wovon die politischen Kontrahenten profitierten. Doch insgesamt ging die Entwicklung in eine andere Richtung: Seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts waren die Religionsgravamina rückläufig und auch die klevischen Katholiken selbst, durch jahrelange Konflikte zermürbt, zunehmend ungewillt, sich auf weitere fruchtlose Verhandlungen einzulassen (210-220).

Dessen ungeachtet bietet Webers Studie einen wertvollen Beitrag zum Verständnis konfessioneller Konflikte im vermeintlich 'post-konfessionellen' Zeitalter.


Anmerkungen:

[1] Jürgen Luh: Unheiliges Römisches Reich. Der konfessionelle Gegensatz 1648 bis 1806. Berlin 1995.

[2] Zuletzt Mathis Leibetseder: Alltag zwischen Konflikt und Toleranz. Beobachtungen zur Konfessionspolitik Brandenburg-Preußens im 18. Jahrhundert. In: ZHF 41/2 (2014), 231-260.

[3] Stefan Brakensiek: Einleitung: Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit. In: Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit. Hgg. von Stefan Brakensiek, Corinna von Bredow und Birgit Näther. Berlin 2014, 9-24.

Gabriel Almer