Ulrich Schmidt (Bearb.): J.F. Böhmer, Regesta Imperii IV: Lothar III. und Ältere Staufer, 4. Abt.: Papstregesten 1124-1198. Teil 4: 1181-1198, 4. Lieferung: 1187-1191 Clemens III., Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2014, XVI + 845 S., ISBN 978-3-412-22371-7, EUR 145,00
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Wolfgang Huschner: Transalpine Kommunikation im Mittelalter. Diplomatische, kulturelle und politische Wechselwirkungen zwischen Italien und dem nordalpinen Reich (9.-11. Jahrhundert), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2003
Santiago Domínguez Sánchez (Hg.): Dioeceses Exemptae. Dioecesis Legionensis, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2013
Hermannus Jakobs (Hg.): Germania Pontificia sive Repertorium Privilegiorum et Litterarum a Romanis Pontificibus ante annum MCLXXXXVIII. Vol. V/2: Provincia Maguntinensis. Pars VI: Dioeceses Hildeesheimenses et Halberstadensis. Appendix Saxonia, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2005
Innerhalb von nur elf Jahren ist inzwischen die vierte Lieferung des vierten Teils der Papstregesten für die Älteren Staufer im Rahmen der Regesta Imperii erschienen. [1] Damit fehlt nun "nur noch" Cölestin III. und die gesamte Zeit zwischen Alexander III. und Innozenz III. ist durch die Papstregesten erfasst. Der 845 Seiten starke Band zu Clemens III. bietet 1336 Nummern und damit etwa 30 Regesten für jeden der 39 beziehungsweise 40 Monate des Pontifikats. Die Zahl der nachweisbaren Urkunden Clemens' III. konnte dabei im Vergleich zu den Regesta Pontificum Romanorum Jaffés und seiner Überarbeitung durch Loewenfeld, die noch 579 Stücke geboten hatten, mehr als verdoppelt werden. Auffallend gering ist die Zahl von nur 13 Fälschungen, die damit lediglich einen Umfang von 1 % am Gesamtband haben.
Zwar gingen die meisten Schreiben nicht ins Reich nördlich der Alpen, sondern vor allem nach Frankreich und Italien, doch sind gerade mit dem Pontifikat Clemens' III. wichtige Momente der Reichsgeschichte verbunden, wie das päpstliche Bemühen um einen Ausgleich mit Friedrich Barbarossa, die avisierte und dann von Cölestin III. am 15. April 1191 durchgeführte Kaiserkrönung Heinrichs VI., der Tod Wilhelms II. von Sizilien und die damit drohende unio regni ad imperium und in Folge davon die Umklammerung des Kirchenstaates. Aus der Perspektive Roms bedeutet der Pontifikat Clemens' III. die Rückkehr des Papstes nach Rom und eine verstärkte päpstliche Herrschaft in der Ewigen Stadt, da die beiden Vorgänger Clemens' III., Urban III. (1185-1187) und Gregor VIII. (1187) nach ihrer Wahl nie in Rom waren. Davon unterscheidet sich Clemens III. deutlich. Der am 19. Dezember 1187 in der Kathedrale von Pisa zum Papst gewählte Clemens III. (Reg. Nr. 1) weilte zwar noch über einen Monat in Pisa, doch ist er dann ab Anfang Februar 1188 in Rom nachweisbar. Dort starb er auch (Reg. Nr. 1336) im Jahr 1191, doch ist nicht klar, an welchem Tag genau. Der Zeitraum lässt sich lediglich auf die Zeit zwischen dem 20. März und 11. April eingrenzen.
Sieht man das Material durch, so ist bemerkenswert, welch breiten Raum die juristischen Angelegenheiten einnehmen und wie wenig genuin politische Zusammenhänge traktiert werden. Ist dies ein Zeichen dafür, dass sich die Kurie nun immer stärker auf innerkirchliche Belange hin ausrichtete? Können wir hier immer stärker die Routine fassen? Man sollte mit derartigen Schlussfolgerungen vorsichtig sein. Das ist auch daran zu erkennen, dass sich lediglich zwei Regesten (Nr. 648f.) auf einen päpstlichen Subdiakon, Thomas Mauracenus, beziehen, der im Domkapitel von Treviso ein Kanonikat erhalten sollte. Das erstaunt, da die päpstliche Kapelle zu diesem Zeitpunkt bereits ein wichtiges Instrument des päpstlichen Kirchenregiments war. Oder sollte sich Clemens III. hier signifikant von seinen Vorgängern unterscheiden? Liegt hier eine andere Kirchenpolitik vor? Der Befund ist zunächst erstaunlich, die Grundlage für seine Deutung hat der hier anzuzeigende Regestenband geschaffen.
Die Regesten sind nach dem gewohnten Muster aufgebaut, das Incipit wurde auch bei diesem Band auf fünf Worte erweitert. Im Falle eines feierlichen Privilegs mit Kardinalsunterschriften sind die drei seit Innozenz II. üblichen Kolonnen der Kardinalbischöfe, die in der Mitte direkt unter dem Papst unterschrieben, sowie diejenigen der Kardinalpresbyter und Kardinaldiakone auch durch Einrückungen als Blöcke voneinander abgesetzt. Es folgen die Datierung und der Nachweis der Überlieferung, von Drucken sowie der Regestierung. Die Literatur zu Überlieferungsproblemen sowie zur Sache findet man im Kommentar zum jeweiligen Regest, dessen Umfang sich zwischen zwei Zeilen und über einer Seite (wie in Nr. 1) bewegen kann. Den Regesten sind umfangreiche Verzeichnisse zur Erschließung des Materials beigegeben. Auf das Initienverzeichnis (645-652) folgen eine Zusammenstellung der feierlichen Privilegien mit der Kennzeichnung der jeweiligen Kardinalsunterschriften (654-665), die Konkordanzen zu den Pontificienbänden der Bohemia-Moravia, Gallia, Germania, Italia und zur Scotia Pontificia (wobei kein Band der durch die Pius-Stiftung betreuten Pontificienbände gemeint ist, sondern der von Somerville besorgte Band) sowie zu Jaffé-Loewenfeld und eine Auflistung der nicht eindeutig Clemens III. zuzuordnenden Nummern des Regestenbandes.
Auch in diesem Band finden sich erneut Nachträge zu den Regesten Lucius' III. (685-694) sowie zu Urban III. und Gregor VIII. (694-697). An das umfangreiche Quellen- und Literaturverzeichnis (699-758) schließt sich ein Register der Orts- und Personennamen an (759-845), das wie in den Vorgängerbänden die Eigentümlichkeit bietet, dass, wer etwa Heinrich VI. sucht, auf das Lemma Könige und Kaiser verwiesen wird, wo er sich in Gesellschaft mit dem Merowinger Chilperich I. und Karl dem Großen befindet, während offenbar von den Merowingern zu den französischen Königen wie beispielsweise Ludwig VII. keine Verbindungslinie besteht, da sie unter dem Lemma Frankreich erfasst werden. Das ist ein Spezifikum der bisherigen Bände für den Zeitraum 1181-1198, das es weder für die Karolinger-, Ottonen- noch Salierzeit gab. Es ist zu wünschen, dass die Bände zu Cölestin III. ebenso rasch erscheinen mögen, wie die Bände für den Zeitraum von 1181 bis 1191, sodass dann das Material für die beiden Jahrzehnte vor Innozenz III. in modernen Regestenwerken aufgearbeitet ist.
Anmerkung:
[1] Johann F. Böhmer: Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125-1197. 4. Abt.: Papstregesten 1124-1198, Teil 4, Lfg. 1: 1181-1184, bearb. von Katrin Baaken / Ulrich Schmidt, Köln (u.a.) 2003; Johann F. Böhmer: Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125-1197. 4. Abt.: Papstregesten 1124-1198, Teil 4, Lfg. 2: 1184-1185, bearb. von Katrin Baaken / Ulrich Schmidt, Köln (u.a.) 2006; Johann F. Böhmer: Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125-1197. 4. Abt.: Papstregesten 1124-1198, Teil 4, Lfg. 3: 1185-1187, bearb. von Ulrich Schmidt unter Mitarbeit von Katrin Baaken, Köln (u.a.) 2012.
Jochen Johrendt