Rezension über:

Alessandra Bartolomei Romagnoli / Alfonso Marini (a cura di): Il processo di canonizzazione di Celestino V. I, Firenze: SISMEL. Edizioni del Galluzzo 2015, IX + 298 S., ISBN 978-88-8450-662-7, EUR 41,60
Buch im KVK suchen

Rezension von:
Andreas Fischer
Institut für Mittelalterforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien
Redaktionelle Betreuung:
Ralf Lützelschwab
Empfohlene Zitierweise:
Andreas Fischer: Rezension von: Alessandra Bartolomei Romagnoli / Alfonso Marini (a cura di): Il processo di canonizzazione di Celestino V. I, Firenze: SISMEL. Edizioni del Galluzzo 2015, in: sehepunkte 16 (2016), Nr. 12 [15.12.2016], URL: https://www.sehepunkte.de
/2016/12/28136.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.

Alessandra Bartolomei Romagnoli / Alfonso Marini (a cura di): Il processo di canonizzazione di Celestino V. I

Textgröße: A A A

Als Peter vom Morrone, der 1294 unwillig Papst geworden, wenige Monate darauf von seinem Amt zurückgetreten und zwei Jahre danach verstorben war, am 5. Mai 1313 von Papst Clemens V. in Avignon heiliggesprochen wurde, war dies der Abschluss eines langen Prozesses. Dieser hatte im Jahr 1306 begonnen, als der Papst Giacomo Capocci, Erzbischof von Neapel, und Federico Raimundi di Lecio, Bischof von Valva und Sulmona, beauftragte, eine Inquisitio in partibus durchzuführen. Daran schloss sich ein weiteres Verfahren an der avignonesischen Kurie an, in dem die gesammelten Zeugenaussagen sortiert, ihrer Beweiskraft nach gefiltert und wohl schließlich in einer Relatio gesammelt wurden. Die darin enthaltenen Wunderberichte wurden dem Kardinalskollegium zur Diskussion vorgelegt; dessen insgesamt positive Beurteilung der bezeugten Wunder des Eremiten mündete schließlich in den durch eine Urkunde dokumentierten Akt der Kanonisation, mit der der ehemalige Pontifex - allerdings als Eremit Peter vom Morrone, nicht als Papst - zur Ehre der Altäre erhoben wurde.

Im vorliegenden Band, der sich in zwei Teile gliedert und mit zwei separaten Einleitungen (1-72 und 233-262) versehen ist, sind mehrere Texte zusammengestellt und herausgegeben, die Einblicke in unterschiedliche Stufen des gesamten Prozedere bieten. Dabei wird im ersten Teil von Alfonso Marini zunächst ein Kompendium ediert, in dem im Zuge der Vorbereitung des kurialen Prozesses die Informationen sortiert wurden, die zuvor im Informativprozess in partibus zusammengetragen worden waren, das aber auch die Abschrift der Heiligsprechungsurkunde Clemens' V., eine Kopie des Indulgenzprivilegs Cölestins V. für S. Maria di Collemaggio, ein Notariatsinstrument, das ein Wunder dokumentiert, und Notizen zum Kult sowie zu Hostienwundern enthält. Überliefert ist die skizzierte Zusammenstellung in den ersten drei Faszikeln eines Codex der Bibliothèque de l'Arsenal in Paris, der eine im 15. Jahrhundert erstellte Abschrift eines Rotulus darstellt, der ursprünglich im Kloster S. Maria di Collemaggio aufbewahrt worden war. Auf Basis dieses von mehreren Händen erstellten Teils der Handschrift hat der Herausgeber die Einträge in eben dieser Reihenfolge ediert, gemeinsam mit Alessandra Bartolomei Romagnoli vollständig übersetzt (76-217) und mit einem Sachkommentar versehen (219-230).

Im Anschluss an das Vorwort von Agostino Paravicini Bagliani (VII-IX) thematisiert die Einleitung von Marini auch die Nachforschungen der päpstlichen Beauftragten vor Ort, die in einer Handschrift aus dem Archivio Capitolare in S. Panfilo in Sulmona (Archivio Santo Spirito del Morrone 14) die Zeiten überdauert hat, deren Neuedition (nach der Ausgabe von Seppelt) allerdings einem zweiten Band der Reihe vorbehalten bleibt. [1] In diesem Zusammenhang betont der Herausgeber den Wert des Kompendiums, der über den Charakter einer Zusammenstellung aus den Akten des Informativprozesses hinausgeht. Anders als das Produkt der Anstrengungen seitens der päpstlichen Beauftragten aus den Jahren 1306 und 1307 bietet der hier dargebotene Text des Kompendiums einen Einblick in das Ordnungsbemühen, mit dem der Kanonisationsprozess an der Kurie vorbereitet werden sollte: die Einträge wurden im Unterschied zur Vorlage nach thematischen Kriterien umgruppiert. Auch den im Kompendium enthaltenen Notizen kann man Erkenntnisse abgewinnen, etwa zur angeblich von Bonifaz VIII. veranlassten Ermordung Cölestins mittels eines Nagels, der ihm in den Kopf geschlagen worden sein soll. Die tatsächlich vorhandene Öffnung im Schädel des Heiligen geht freilich nicht auf eine solche Tat zurück, die insgesamt ins Reich der Legende zu verweisen ist, in ihrer Genese und Verbreitung von Marini aber gekonnt mit Interessen Philipps des Schönen in Verbindung gebracht wird (33-50). Dieser trat für Peter-Cölestins Heiligsprechung als Märtyrer ein, um dem ungeliebten Gegner Bonifaz den Tod seines Vorgängers anlasten zu können.

Im zweiten Teil des Bandes rückt die Diskussion über die Beweiskraft der Wunder, die von insgesamt 20 Kardinälen geführt wurde, ins Zentrum, und auch hier bietet die dazugehörige Einleitung von Alessandra Bartolomei Romagnoli Erhellendes zum historischen Kontext. Ediert werden im Anschluss daran die Sententie der Purpurträger, in denen diese eine Auswahl von Berichten über Wunder aus der Zeit vor und während seines Pontifikats, nach seinem Rückzug vom Amt sowie in morte und post mortem (schön dokumentiert in einer Übersicht, 238) durchaus unterschiedlich, letztlich aber doch positiv im Sinne einer Heiligsprechung beurteilten (265-278). In ihren Entscheidungen stützten sich die Kardinäle dabei offenbar auf eine nicht mehr erhaltene Relatio, die ihrerseits einen stark gekürzten Auszug aus dem Kompendium darstellte. An die Edition angehängt ist der Druck des Auszugs aus dem Ordo Romanus XIV aus der Feder des Kardinals Jacopo Caetani Stefaneschi, der das Kanonisationsverfahren Peter-Cölestins betrifft (280-295). Der Text ist bereits von Bernhard Schimmelpfennig ediert worden [2], wird hier allerdings zusätzlich mit einem sehr knappen inhaltlichen Kommentar (297) und einer italienischen Übersetzung versehen.

Wie der letztgenannte Text liegen auch die Sententie und die Heiligsprechungsurkunde in Editionen gedruckt vor, eine Edition des Kompendiums fehlte allerdings bislang. Der Band schließt damit eine Lücke in der Cölestin-Forschung. Neben den Übersetzungen, die freilich nicht konsequent durchgeführt wurden - so fehlt eine Übertragung der Sententie ins Italienische, die sich aber aufgrund der unkomplizierten Anlage des Textes möglicherweise ohnehin als unnötig erweist -, liegt darin der größte Wert des Buches. Wenn nun auch wie angekündigt die Akten der Inquisitio in partibus in einer zweiten Monographie herausgegeben werden, steht der Forschung eine geschlossene Sammlung von Coelestiniana zur Verfügung, die weitere Untersuchungen anregen wird. Es wäre zu wünschen, dass der Folgeband (anders als diese Publikation) eine beide Teile umfassende Bibliographie sowie entsprechende Register enthält: auch dem mit den Ereignissen und der Forschung gleichermaßen wenig vertrauten Benutzer würde so eine wertvolle Hilfestellung zur Erschließung der Quellen gegeben.


Anmerkungen:

[1] Franz Xaver Seppelt (Hg.): Monumenta Coelestiniana. Quellen zur Geschichte des Papstes Coelestin V. (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte; 19), Paderborn 1921, 209-331.

[2] Bernhard Schimmelpfennig: Die Zeremonienbücher der römischen Kurie im Mittelalter. (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom; 40) Tübingen 1973, 62-100.

Andreas Fischer