Antony Roch: Les visages du cardinal. Construction et transformations de lidentité symbolique et matérielle du cardinalat à la fin du Moyen Âge et sous la première Renaissance (= Culture et Société Médiévales; Vol. 41), Turnhout: Brepols 2024, 292 S., 48 Farb-Abb., ISBN 978-2-503-59823-9, EUR 80,00
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Die Begrifflichkeit spricht Bände: Kardinäle agieren als "Säulen der Kirche" und "Kirchenfürsten", bilden den "Senat des Papstes" und künden als "Purpurträger" auch gewandtechnisch von ihrer großen Bedeutung. Noch immer sind es vor allem zwei Aufgaben, die ihr Tun bestimmen: die Papstwahl und die Beratung des regierenden Pontifex. Sehr viel ist in den vergangenen Jahrzehnten zur Geschichte des Kardinalats gearbeitet worden. Die vorliegende, an der Universität Freiburg (Schweiz) entstandene und in fünf Teile mit insgesamt 14 Kapiteln gegliederte Dissertation (I. Contexte général; II. Construction et mutation de la représentation symbolique du cardinalat au XVe siècle dans les sources textuelles; III. Évolutions de l'incarnation matérielle dans la construction de l'identité cardinalice; IV. Saint-Jérôme et le cardinalat; V. Portées et résultats) unterscheidet sich von den bisher erschienenen Überblicksdarstellungen insofern, als die Schwerpunktsetzung eine völlig andere ist: Im Zentrum stehen die Entwicklung, Transformation und Perzeption symbolischer Darstellungen des Kardinalats vor allem im 15. und 16. Jahrhundert. Es geht um die Veränderungen innerhalb der kardinalizischen Identität mit dem erklärten Ziel, "de saisir en profondeur de quelle façon l'identité du cardinalat s'est construite au sein de l'Église médiévale". (20)
Angesichts der tiefgreifenden, durch das Große Abendländische Schisma und die konziliare Krise ausgelösten Transformationsprozesse versuchte das Kardinalskolleg am Ende des Mittelalters, seine eigene Legitimität in theoretischer, institutioneller und physischer Hinsicht wiederzufinden bzw. neu zu definieren. Neue Formen symbolischer Repräsentation lagerten sich an die alten an bzw. ersetzten sie. Die Theoretiker des Kardinalats - Juristen, Theologen, Diplomaten - dachten verstärkt über die Rolle und Stellung des Kardinalats nach und unterfütterten die in Gang gesetzten institutionellen Reformen mit ihren Reflexionen.
Nach den nötigen Ausführungen zum historischen Kontext (ohne die ansonsten häufiger anzutreffende "pesanteur boulimique" (27)), in denen vor allem die Ergebnisse der Forschungsliteratur zu den drei für die Geschichte des Kardinalats zentralen Papstbullen In nomine Domini (1059), Licet de vitanda (1179) und Ubi periculum (1274) rekapituliert werden und dem Blick auf das 14. Jahrhundert als "période charnière pour le cardinalat" (33), werden die kanonistischen Positionen zur Stellung der Kardinäle einer genaueren Betrachtung unterzogen. Zwei Auffassungen koexistierten: Während die eine, vertreten von Johannes Monachus, die korporative Teilhabe der Kardinäle an der päpstlichen Regierungsgewalt als gegeben ansah, unterstrich die zweite, repräsentiert von Guido de Baysio und Giovanni Andrea, die absolutistische Vollgewalt des Papstes in allen Belangen. Letztere sollte sich auf lange Sicht hin durchsetzen. Im 15. Jahrhundert waren es die Theologen-Kardinäle, die sich in Form schwergewichtiger (Reform-)Traktate mit eben diesen Fragen beschäftigten.
Der Autor präsentiert vor der eigentlichen Analyse dieser Quattrocento-Traktate dankenswerterweise biographische Abrisse der einschlägigen Theoretiker, die durch ihre Schriften zur Klärung der Probleme um die symbolische Repräsentation des Kardinalats beitrugen. Die Liste ist lang und reicht von Vincent Ferrier, Jan Hus, Pierre d'Ailly, Francesco Zabarella, Jean Gerson, Job Vener, Juan de Segovia und Nikolaus von Kues über Eugen IV. (Gabriele Condulmer), Antoninus von Florenz, Bernard de Rosier, Martino Garati da Lodi, Andrea Barbazza und Juan de Torquemada bis hin zu Pius II. (Enea Silvio Piccolomini), Iacopo Ammanati Piccolomini, Domenico de'Dominichi, Teodoro de'Lelli, Galgano Borghese, Gundisalvo de Villadiego, Jean Jouffroy, Paolo Cortesi, Giovanni Gerolamo Albani und Girolamo Piatti. Deutlich wird, welch zentrale Bedeutung den Körpermetaphern bei der Beschreibung von Stellung und Bedeutung der Kardinäle zukam: Sie agierten als Teil des päpstlichen Leibes (pars corporis pape), Reformen der Kirchenspitze sollten in capite et membris erfolgen. Was die fiktiven Verwandtschaftsverhältnisse der Kardinäle zum Papst angeht, so war es vor allem Johannes Monachus, der stilbildend wirkte: Kardinalbischöfe wurden ihm zu Brüdern des Papstes, während die Kardinalpriester und -diakone lediglich als Adoptivsöhne wirkten. In alttestamentarischer Reminiszenz wurden aus den Kardinälen die sacerdotes Levitici generis. Und hatte nicht bereits Bernhard von Clairvaux Eugen III. dazu aufgerufen, seine Kardinäle nach dem Vorbild des Mose als "Älteste" auszuwählen?
Während der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erlebte die (der verstärkten Antikenrezeption geschuldete) senatoriale Rhetorik mit Blick auf den Kardinalat auf dem Konzil von Konstanz einen ihrer Höhepunkte. Das Ganze fügte sich in die ekklesiologische Bemühungen einer Minderung der plenitudo potestatis ein. Es war Eugen IV., der 1438 offiziell die Abkunft des Kardinalats vom römischen Senat bestätigte. Damit sollte die Superiorität der Kardinäle und ihrer dignitas über derjenigen der Bischöfe verankert werden.
Der Terminus "Kirchenfürst" tauchte zum ersten Mal in einer littera Urbans VI. auf. "Fürstliche" Identität konnte nur durch eine Vielzahl von Pfründen sichergestellt werden. Ausdruck fand sie vor allem im Mäzenatentum, das im Quattrocento eng an das Bild des gelehrten Kardinals gekoppelt war. Die Rede von den Cardinales Urbis, die gleichzeitig als Cardinales Orbis agierten, weitete den Horizont: weg von stadtrömischen Befindlichkeiten hin zu den Bedürfnissen der gesamten Christenheit.
Ausgesprochen gelungen sind die Passagen, in denen der Bedeutung der Materialität, genauer: der Entwicklung der kardinalizischen Gewandung, nachgespürt wird. Dazu werden sowohl Zeremonienbücher als auch Güterinventare der Kardinäle und das weite Feld der bildlichen Darstellungen ausgewertet. In den Blick geraten nicht nur die charakteristische, seit 1245 nachweisbare Kopfbedeckung, der galero, sondern auch die cappa und (ab der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts) das Birett. Im Verlauf ihrer Geschichte wurden die Kardinäle zunehmend "röter" - zum wirklichen "Erkennungszeichen" wurde der Kardinalspurpur aber erst im Quattrocento. "Rot" - das ist dem Autor wichtig zu betonen - bezeichnete keine einheitliche Farbgebung. Insbesondere in Inventaren finden sich kardinalizische Gewandstücke in unterschiedlichsten Rot-Schattierungen (pavonazzo, cremisino, grano, rosato), die tief in den Bereich dessen vordringen konnten, was heute als "Violett" bezeichnet wird. Ruber/rubeus/rosso hat allein symbolische Bedeutung und verweist auf das Blut Christi und aller Märtyrer und auf kaiserliche Autorität, während die unterschiedlichen Rotschattierungen der kardinalizischen Gewandung physische, an die Materie gebundene Termini sind. Rot ging dabei siegreich aus einem chromatischen Konflikt zwischen Blau und Rot hervor. In der Pius II. dedizierten Reformatio generalis von 1459 kritisierte Nikolaus von Kues beispielsweise den "imbroglio vestimentaire" (196) der Kardinäle: Für die symbolische Einheit des Kollegs sei eine einheitliche Gewandung nötig - und deren Farbe hatte Rot zu sein. Blau tauchte nur noch in Gestalt der in den Kardinalsringen verarbeiteten Saphire auf.
Im Quattrocento ist eine verstärkte Identifikation der Kardinäle mit dem Kirchenvater Hieronymus feststellbar. Die Auffassung, Hieronymus sei selbst Kardinal gewesen, gründete in einem anonymen Text des 6. Jahrhunderts (Vita Plerosque Nimirum) und wurde durch die Schriften des Giovanni Andreae aus Bologna verbreitet. Er verfasste kurz vor 1348 einen Hieronymianus überschriebenen Traktat, in dem der Kirchenvater als Modell idealer virtus erscheint. Diese virtus wurde auf den Kardinalat insgesamt übertragen.
Die Untersuchung zeigt eindrücklich, dass der Kardinalat im Mittelalter über zwei zentrale Bezugspunkte verfügte: die eigene Kollegialität und das Verhältnis zum Papst. Kardinäle begriffen sich als Nachfolger der levitischen Priester, der Apostel oder auch der römischen Senatoren. Sie waren Teil des päpstlichen Leibes. Das Verschwinden der Farbe Blau und der Triumph der Farbe Rot stand für eine Entwicklung hin zu einer stärkeren "materiellen Kollegialität". Das Referenzbeispiel des Hieronymus zeigt aber gleichzeitig auch, wie stark die Individualisierung innerhalb des Kollegs voranschritt: "La collégialité cardinalice construite dans les derniers siècles du Moyen Âge se perpétue et continue de coexister aux côtés de l'individualité propre des cardinaux" (267).
Eine hervorragende Untersuchung, die sich zwar nicht ganz so innovativ wie anfänglich behauptet präsentiert, die jedoch gerade mit Blick auf Fragen kardinalizischer Materialität und die Rolle von Vorbildern wie dem Hl. Hieronymus neue Forschungsperspektiven eröffnet.
Ralf Lützelschwab