Thomas Ertl: Studien zum Kanzlei- und Urkundenwesen Kaiser Heinrichs VI. (= Forschungen zur Geschichte des Mittelalters; Bd. 4), Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2002, 189 S., ISBN 978-3-7001-3071-0, EUR 58,00
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Marcus Thomsen: "Ein feuriger Herr des Anfangs ...". Kaiser Friedrich II. in der Auffassung der Nachwelt, Ostfildern: Thorbecke 2005
Rosaria Pilone / Bartolommeo Capasso (a cura di): Historia diplomatica Regni Siciliae ab anno 1250 ad annum 1266. Ristampa riveduta, correta ed ampliata dell'edizione del 1874, Battipalglia: Laveglia & Carlone 2009
Arbeiten zum Kanzlei- und Urkundenwesen eines mittelalterlichen Herrschers pflegen in aller Regel im Vor- oder Umfeld eines entsprechenden Editionsunternehmens zu entstehen; diese Gesetzmäßigkeit nimmt nicht Wunder, da sinnvolle Forschungen auf diesem Gebiet aus der ganzen Materialfülle, also dem gesamten Urkundenbestand, schöpfen müssen. So geschah es bei der Appeltschen Edition der Urkunden Kaiser Friedrichs I., und so wird es wohl auch in den kommenden Jahren im Zusammenhang mit den in München laufenden Arbeiten an den Urkunden Kaiser Friedrichs II. geschehen. Ähnlich, wenn auch zeitlich weiter verteilt, verhält es sich mit jenem Herrscher, der zwischen den beiden genannten Staufern steht.
Vor etwas mehr als zwei Jahrzehnten erschien für Heinrich VI. die Kanzleigeschichte von Peter Csendes [1]; sie war im Umfeld des laufenden Editionsunternehmens zu den Urkunden des Herrschers entstanden, das erneut Heinrich Appelt leitete, jedoch nicht mehr fertig stellen konnte. Was die Arbeit von Csendes betrifft, so ist für diplomatische Untersuchungen mit den seither vergangenen Jahren noch bei weitem nicht jene Halbwertszeit erreicht, die eine Neubeschäftigung mit dem Sujet rechtfertigen würde; warum also eine "Neuauflage"?
Weil es sich bei der Arbeit und den Ergebnissen von Thomas Ertl keineswegs um epigonenhafte Nachträge oder Verbesserungen zu Csendes' Werk handelt! Vielmehr hat der Autor alle jene Lücken, die in thematischer Hinsicht bei Csendes zu beobachten sind, aufgefüllt und damit sowohl zur Abrundung des von Heinrichs Kanzlei existierenden Bildes als auch zum differenzierenden Gesamtverständnis des Kaisers beigetragen. Ertls Studien sind - ein weiterer Beleg oben genannter wissenschaftsgeschichtlicher Gesetzmäßigkeit - in enger Wechselwirkung mit der Edition der Urkunden Heinrichs VI. im Rahmen der Wiener Diplomata-Abteilung der Monumenta Germaniae Historica entstanden.
Den Umständen entsprechend - der Autor selbst erklärt, seine Arbeit sei "diplomatischen Detailstudien und allgemeinen Problemen der Urkundenforschung gewidmet" (9) - gliedert sich das Buch von Thomas Ertl in eine Reihe von unabhängigen Kapiteln, die Aufsatzcharakter haben: der erste Teil behandelt Fragen rein diplomatischer Natur, der zweite beschäftigt sich mit einer Reihe von Fälschungskomplexen, unter anderem dem Testament Heinrichs VI. (147-163).
Dieser zweite Teil ist für einen allgemeinen Adressatenkreis nur bedingt von Interesse und kann deshalb vorab behandelt werden: die Beobachtungen zu den Fälschungen für Steingaden (119-132) und Kaisheim (133-146, mit einer Neuedition im Anhang, der es ein klein wenig an Sorgfalt mangelt) sind Spezialuntersuchungen; dagegen dürften die Ergebnisse zu Heinrichs Testament, nämlich das Fehlen einer nachvollziehbaren Motivation für den vermeintlichen Fälscher, von allgemein historischem Interesse sein.
Der für die Diplomatik wesentlichere erste Teil behandelt insgesamt vier Problembereiche, die zum Teil thematisches Neuland betreten, zum Teil jene Bereiche abdecken, denen Csendes in seiner Kanzleigeschichte keine ausreichende Aufmerksamkeit gewidmet hat. Ihnen allen ist der Schwerpunkt auf die in Reichsitalien und im Regnum Sicilie ausgestellten Urkunden zu Eigen.
Zu den neu bearbeiteten Bereichen sind die beiden ersten Kapitel zu rechnen: In ihnen werden das Verhältnis von Kaiserurkunde und Notariatsinstrument (13-31) sowie Fragen zum Aufkommen neuer Urkundenformeln am Ende des 12. Jahrhunderts (32-49) besprochen. Es ist Thomas Ertl ganz entschieden als Verdienst anzurechnen, dass er bei der Untersuchung von Wechselwirkungen zwischen Notariatsinstrument und Kaiserurkunde die allzu oft einseitige Enklavenforschung innerhalb der traditionellen Trias Kaiser-, Papst- und Privaturkunde verlassen hat und vor allem Abhängigkeiten im Layout der Urkunden ausmachen konnte; dass hier vornehmlich das italienische respektive oberitalienische Notariatswesen auf die schon von Csendes postulierten "gehobenen Ausfertigungen" der kaiserlichen Kanzlei gewisse Einflüsse ausübte, ist dabei keineswegs verwunderlich: Die zunehmende Verschriftlichung schon seit Friedrich I. Barbarossa auch auf dem Gebiet des Urkundenwesens führte pragmatischerweise weg von den aufwändig-repräsentativen Ausfertigungen hin zu einfachen Formen, die aber die gleiche authentische und rechtsgültige Qualität besitzen sollten wie ihre prächtigen Vorgänger. Das (italienische) Notariatsinstrument lieferte für diese Entwicklung genau die richtigen Voraussetzungen.
Auch was das Aufkommen neuer Urkundenformeln in der Zeit um die Wende zum 13. Jahrhundert betrifft, erkennt Thomas Ertl zu Recht, dass die italienische Landschaft den grundlegenden Motor für derartige Übernahmen darstellte, wobei diesmal jedoch hauptsächlich die päpstliche Kanzlei mit ihren zahlreichen Kurzformeln zur Sicherung bestimmter Rechte als primum movens anzusprechen ist.
Was in beiden Fällen wünschenswert gewesen wäre, ist ein Ausblick auf die Nachfolger Heinrichs VI., also eine Antwort auf die Frage, ob die Einflüsse aus dem Notariatswesen oder der Kanonistik, die via Papsturkunde Eingang in das kaiserliche Schriftgut gefunden hatten, Überlebensfähigkeit besessen haben; die Frage zielt hierbei weniger auf Heinrichs Gattin Konstanze ab, die ein Kind der normannischen Tradition blieb, als auf ihrer beider Sohn Friedrich II. Dass ein solcher Ausblick fehlt, kann dem Autor mit Blick auf den Titel seiner Arbeit kaum zum Vorwurf gemacht werden. Nichtsdestotrotz hat Ertl gerade in diesen beiden Kapiteln wesentliche Impulse geliefert, die weitere Auseinandersetzungen mit dem vorhandenen Material unumgänglich machen.
Die wesentlichste Leistung dieser Arbeit sind jedoch die Abhandlungen zur Reichskanzlei in Sizilien (50-96) sowie zur Besiegelung (97-116). Mögen die Ergebnisse zu letzterem Thema - Benutzung besonderer Siegel für das Regnum Sicilie oder etwa ein bisher von der Forschung nicht berücksichtigtes Typar - eher undramatisch anmuten, so sind die Beobachtungen zu den Wechselwirkungen zwischen normannischer und deutscher Urkundentradition umso spannender: Die Forschung hat bisher lediglich den Entwicklungsstrang von Konstanze über den jungen Friedrich hin zu den feierlichen Privilegien aus dessen Kaiserzeit beachtet, und dies mit gutem Recht, da jene normannischen Elemente, die das Bild der späteren Kaiserurkunden ab 1220 mitbestimmten, keinen anderen Weg hätten einschlagen können. Dass aber die Einflussnahme normannischer Traditionen auf die kaiserliche Kanzlei, vornehmlich im Urkundenformular, bereits unter Heinrich VI. zu Tage trat, ist bisher kaum berücksichtigt worden. Freilich waren die Herrschaft des Kaisers in Sizilien zu kurz und die politischen wie mentalen Distanzen zwischen dem deutschen Herrscher und seinen sizilischen Untertanen zu groß, als dass eine dauerhafte Verschmelzung oder gar eine Übernahme südlicher Traditionen in die Reichskanzlei hätte stattfinden können. Dass es trotzdem nicht nur bei intellektueller Zusammenarbeit blieb - Stichwort Formularübernahme -, sondern auch politische Tuchfühlung zwischen den einander fremden Völkern stattfand, belegt die sehr differenzierte Auseinandersetzung des Autors mit den Zeugenreihen der im Regnum Sicilie ausgestellten Urkunden Heinrichs VI.
Zu konstatieren bleibt, dass die Arbeit von Thomas Ertl vornehmlich Ergänzungscharakter hat, dies aber ganz und gar im positiven Sinne zu verstehen ist: Die Kanzlei Heinrichs VI. ist erst jetzt weitgehend vollständig aufgearbeitet, erst jetzt sind die italienischen - und im Speziellen die sizilischen! - Aspekte so weit analysiert, dass das diplomatische Bild des Staufers zur Gänze vorliegt. Die zahlreichen in die urkundlichen Betrachtungen verwobenen historischen Beobachtungen - erwähnt seien hier nur Heinrichs VI. Testament und die Aufarbeitung des von staufischer Seite als Usurpator bewerteten Tankred von Lecce - machen die Arbeit von Thomas Ertl nicht nur für den Diplomatiker höchst lesenswert, sondern bieten auch dem "gewöhnlichen" Historiker interessante und neue Ansätze, die dauerhaft Geltung behalten dürften.
Anmerkung:
[1] Peter Csendes: Die Kanzlei Kaiser Heinrichs VI. (= Österreichische Akademie der Wissenschaften, Denkschriften. Phil.-hist. Klasse; 151), Wien 1981.
Christian Friedl