Rezension über:

Roger B. Manning: Swordsmen. The Martial Ethos in the Three Kingdoms, Oxford: Oxford University Press 2003, XV + 272 S., ISBN 978-0-19-926121-5, GBP 45,00
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Paul Raffield: Images and Cultures of Law in Early Modern England. Justice and Political Power, 1558-1660 (= Cambridge Studies in Early Modern British History), Cambridge: Cambridge University Press 2004, IX + 289 S., 5 illus., ISBN 978-0-521-82739-3, GBP 50,00
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Rezension von:
Ronald G. Asch
Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg/Brsg.
Redaktionelle Betreuung:
Ute Lotz-Heumann
Empfohlene Zitierweise:
Ronald G. Asch: Zwei Studien zur englischen Geschichte der Tudor- und Stuartepoche (Rezension), in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 2 [15.02.2005], URL: https://www.sehepunkte.de
/2005/02/7763.html


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Zwei Studien zur englischen Geschichte der Tudor- und Stuartepoche

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Die beiden Arbeiten zur englischen Geschichte der Tudor- und Stuartepoche, die hier zu besprechen sind, lassen sich in unterschiedlichem Maße von kulturgeschichtlichen Fragestellungen leiten. Die Studie von Manning weiß sich jedoch letztlich der Tradition der Sozialgeschichte verpflichtet und fragt im Übrigen eher nach der Wechselwirkung von sozialen Entwicklungen und kulturellen Wertmustern als ausschließlich nach den symbolischen Zeichensprachen einer ästhetischen Kultur wie Raffield in seinem Werk. Beide Arbeiten gehen von neuen Fragestellungen aus. Raffield will die politische Rolle der Juristen in England nicht, wie sonst üblich, primär anhand ihrer Publikationen, ihrer Tätigkeit als Richter und Anwälte und ihrer Reden untersuchen, sondern anhand zeremonieller Vorschriften, heraldischer Abhandlungen und architektonischer Programme, anhand von Kleiderordnungen und Maskenspielen. Manning will deutlich machen, wie stark ein kriegerisches Lebensideal den englischen Adel, die englische Gentry und Peerage, unter den Stuarts immer noch oder vielmehr erneut prägte.

Er setzt sich damit von einer Reihe älterer Arbeiten wie Lawrence Stones "Crisis of the Aristocracy" ab, die betont hatten, dass Hochadel und Gentry in England ihren militärischen Charakter seit der Mitte des 16. Jahrhunderts zunehmend verloren hätten. Manning kann dagegen zeigen, dass das Engagement Englands im Kampf gegen Spanien, unter anderem in den Niederlanden seit den 1580er-Jahren, zu einer Remilitarisierung des Adels führte, der eng mit dem "revival of chivalry" dieser Jahre verbunden war - ein "revival", der freilich nur in neuen Formen eine kriegerische Tradition zum Ausdruck brachte, die stets unter der Oberfläche einflussreich geblieben war.

Auch in Zeiten, in denen England nicht selbst Krieg führte - wie mit Ausnahme weniger Jahre zwischen 1603 und 1642 - sammelten englische Edelleute auf dem Kontinent militärische Erfahrungen, indem sie etwa als "gentlemen volunteers", das heißt als Offiziere à la suite, oder als Soldaten im Range eines Kadetten in fremden Armeen dienten. Aristokratische Ehrvorstellungen blieben nach Manning auch in England auf das Engste verbunden mit dem Ideal eines kriegerischen Lebens, ein Umstand, der zum Teil auch den Ausbruch des Bürgerkrieges 1642 oder doch zumindest die Umstände, unter denen er ausbrach, erklärt. Allerdings blieb in England der Gedanke vorherrschend, dass Ehre direkt von den Leistungen des Einzelnen abhänge, die kollektive Ehre einer größeren Gruppe von Soldaten, eines militärischen Verbandes, spielte allenfalls eine untergeordnete Rolle (79). Im Gegensatz dazu herrschte in Schottland und Irland schon aufgrund der Familienstrukturen ein stärker kollektiver Ehrbegriff vor. Dies war nach Manning auch der Grund, warum Schotten und Iren sich als Offiziere leichter in eine Berufsarmee einordneten, während der englische Adel vor einer solchen Laufbahn, die mit der Unterordnung des Individuums unter ein Kollektiv verbunden gewesen sei, eher zurückschreckte. Die Tatsache, dass so viele englische Adlige - notgedrungen - im Ausland militärischen Ruhm suchten, ließ sie im Übrigen auch skeptisch gegenüber dem Anspruch der Krone werden, der Monarch allein entscheide über den Status eines Adligen.

Auch in anderer Hinsicht stand die kriegerische Kultur des Adels zum Autoritätsanspruch der Krone in einem Gegensatz, ein wirkliches Gewaltmonopol der Krone, habe es, so Manning, zumindest vor der Mitte des 17. Jahrhundert auf den Britischen Inseln kaum gegeben (142). Die große Verbreitung des Duells, aber auch das lange Fortdauern fehdeähnlicher Auseinandersetzungen in Form von Jagdfreveln respektive regelrechten Wildererkriegen, zeige dies hinreichend. In Schottland und Irland hatten sich zumindest in den abgelegeneren Landesteilen Sonderformen der Fehde ohnehin lange behauptet. Allerdings fehlte, laut Manning, in Irland und den schottischen Hochlanden das spezifisch ritterliche Ethos, das sich aus der Kampfesweise der großen Reiterarmeen des Mittelalters entwickelt hatte, da man sich auf den Kleinkrieg aus dem Hinterhalt oder auf kleinere Raubzüge, die der Erbeutung von Vieh dienten, spezialisiert hatte. "Cattle raids" dieser Art überlebten in Irland bis in die 1690er-Jahre, wurden von den Engländern allerdings als ebenso barbarisch angesehen wie die Kampfesweise ihrer gälischen Gegner generell (171 f.).

Dies ist eine gelungene Darstellung, die der Autor im Übrigen durch eine größere Studie über "War, Society and Martial Culture in the Three Kingdoms 1585-1702" ergänzen will. Manning hat unser Bild des englischen und britischen Adels in der Frühen Neuzeit in wesentlichen Punkten verändert und korrigiert, auch wenn manche Abschnitte, wie derjenige über das Duell, in erheblichem Umfang auf dem bereits gesicherten Wissen aufbauen und nicht wirklich Neuland erschließen.

Die Studie von Paul Raffield zur Kultur des Rechts im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert folgt einem anderen Ansatz. Es handelt sich hier nicht um eine klassische rechtsgeschichtliche Untersuchung oder um eine Arbeit zur Sozialgeschichte der Juristen in dieser Epoche. Raffield geht es vielmehr um die visuelle und ästhetische Kultur der Inns of Court, der vier Kollegien, in denen alle Juristen, die an den obersten Gerichten der Hauptstadt praktizierten, zusammengeschlossen waren und die zugleich die Ausbildung der Common Lawyers trugen. Wie artikulierten sich in dieser Ästhetik der Ordnung und der Macht die politischen Vorstellungen und die Ideale der Common Lawyers, ihr Bild vom Gemeinwesen und von einer Gesellschaft, die vom Recht regiert wurde?

Dies ist eine durchaus legitime Fragestellung, doch hat Raffield eine Arbeit vorgelegt, die alle Gefahren einer Kulturgeschichte deutlich macht, für die in dieser oder jener Form alles oder fast alles Symbol und Zeichen ist oder, um ein Lieblingswort des Autors zu benutzen, "iconic". Dies beginnt beim Zeremoniell, das die gemeinsamen Mahlzeiten der Juristen in ihren Kollegien bestimmte, schließt die Kleidung der Juristen und ihre Reglementierung durch Kleiderordnungen ebenso ein wie die architektonische Gestaltung der Kapellen der Inns of Court und endet bei den Maskenspielen ("masques" und "revels"), die die Common Lawyers zu bestimmten Zeiten aufführten. Wer wollte leugnen, dass Theaterstücke und andere Bühnenwerke eine politische Botschaft haben können oder dass die religiöse Symbolik von Kirchenfenstern auch etwas aussagen kann über die politischen Ordnungsvorstellungen ihrer Auftraggeber?

Allerdings scheint Raffield jedes Gespür dafür zu fehlen, dass Rituale des Alltags - etwa bei feierlichen Mahlzeiten, wie sie noch heute in vielen Colleges in Oxford und Cambridge üblich sind - auch einen spielerischen, ja unter Umständen sogar halbironischen Charakter haben können oder dass Symbole bewusst so gewählt sein können, dass sie vieldeutig und damit in ihren konkreten Implikationen letztlich unverbindlich bleiben. Raffield bewegt sich in einer Welt, in der in gewisser Weise alles mit allem zusammenhängt. Er fragt nicht mehr nach realen kausalen oder strukturellen Beziehungen, sondern überlässt sich oft der Kraft einer freien Assoziation zwischen unterschiedlichen, letztlich von ihm selbst konstruierten Sinnzusammenhängen. Wenn das die Kulturgeschichte der Zukunft ist, dann muss man dringend vor ihr warnen. Dies wäre definitiv das Ende einer jeden Geschichtswissenschaft, die als Wissenschaft auftreten könnte, denn hier wird die rigorose Überinterpretation zum Prinzip jeder historischen Analyse.

Man kann das Problem an einer Vielzahl von Beispielen verdeutlichen. So ist auf Seite 14 zu lesen: "the dining rituals of the Inns forged a seminal link between the common law and the ancient world, reinforcing the idea that the origins of English law preceded the memory of man". Bei dieser These stützt sich Raffield auf den Umstand, dass in den Inns zu Ostern ein Gericht aus Kalbsköpfen serviert wurde, zur Feier der Auferstehung Christi. Diese Kalbsköpfe, so Raffield, seien jedoch nicht nur ein christliches, sondern auch ein vorchristliches heidnisches Symbol. Dies mag sogar zutreffen, wenn es auch kaum jene weit reichenden Implikationen hat, die Raffield als gegeben annimmt, doch zum Beleg für seine These zitiert der Autor einen Satz aus den zeitgenössischen "Reports" des berühmten Juristen Edward Coke, der, auf Strabo gestützt, darauf verweist, die alten Briten hätten Ceres und Proserpina verehrt. Coke war sicherlich ein großer Jurist, doch sein Bild der britischen Frühgeschichte war oft ungetrübt vom Streben nach einer auf verlässlichen Quellen beruhenden historischen Erkenntnis. Wer Coke als historische Autorität für das frühe Britannien zitiert, der wird auch nicht zögern, in den gemeinsamen Mahlzeiten der Juristen nicht nur Anklänge an die Messe zu erkennen - diese mag es durchaus gegeben haben -, sondern eine vollwertige Eucharistiefeier, die etwa durch den gemeinsamen Verzehr von Hammelfleisch wie im Middle Temple eine unverbrüchliche sakrale Gemeinschaft schuf.

Die Neigung zur Überinterpretation ist bei Raffield allgegenwärtig. So kommentiert er eine Kleiderordnung des Middle Temple, die unter anderem die bedeutungsschwangere Bestimmung enthält "That no great Ruff should be worn", mit dem Satz, hier zeige sich die vollkommene Integration des neoklassischen Humanismus und des protestantischen Nationalismus in der Kultur der Inns of Court (171). An anderer Stelle symbolisiert der Umstand, dass bei den Prozessspielen der Inns ("moot trials") das Urteil in Englisch gesprochen wurde, während die Plädoyers in Law French gehalten wurden, "a symbolic rejection of subjugation to the Norman yoke and reflected popular opinion that the English were God's chosen people" (21). Als Beleg für diese zwar häufig geäußerte, aber keineswegs ganz unproblematische Einschätzung des englischen Nationalgefühls der Epoche - die Annahme, die Engländer hätte sich durchweg für das auserwählte Volk Gottes gehalten - wird dann ein beliebiger Satz aus einem Werk des elisabethanischen Bischofs Aylmer zitiert. Selbst wenn man Raffield an dieser Stelle folgen würde, bliebe die Frage, ob das Überleben des so genannten Law French (einer seltsamen Mischung aus Altfranzösisch, Latein und Englisch) nicht umgekehrt gerade die Unterwerfung unter das Normannische Joch von 1066 symbolisierte. Indes, dies ist keineswegs so, denn diese Kunstsprache, die damals angeblich in 2 bis 10 Tagen zu erlernen war (!), habe ja im Gegenteil dazu beigetragen, das Common Law zu popularisieren und einer Bevölkerung zu vermitteln, die nicht auf schriftliche Botschaften wohl aber auf "aural [...] stimuli" reagiert habe (22). Man ist sich nicht ganz sicher, ob man das so zu deuten hat, dass die anmutigen Laute einer faktisch ganz unverständlichen Sprache auf den Laien aus der Sicht von Raffield vielleicht besonders ansprechend gewirkt haben, gerade weil sie unverständlich waren.

Man könnte meinen, dass Raffield festeren Boden betritt, wenn er sich Teilen der ästhetischen Kultur der Inns zuwendet, die tatsächlich einen unbestreitbaren symbolischen Gehalt hatten, wie dies etwa für die im frühen 17. Jahrhundert installierten Glasfenster mit Heiligendarstellungen in der Kapelle von Lincoln's Inn gilt. Raffield betont, diese Heiligenbilder seien keineswegs der von Erzbischof William Laud verkörperten Tendenz einer Wiederannäherung an die vorreformatorische Kirche zuzuordnen. Im Gegenteil werde hier das spezifische, durchaus protestantische Weltbild der Common Lawyers deutlich. Anders als es der "Judeo-Christian" (!) Tradition entspreche, sei ihr Gottesbild nicht das einer Gottheit gewesen, die die Welt verwerfe oder bestenfalls gering schätze, sondern eines Gottes, der aktiv am Leben der Menschen auch in ihrer Eigenschaft als Bürger einer Polis teilnehme. Nun mag auch hier wiederum richtig sein, dass die christliche Tradition - allerdings weit weniger die jüdische - das Leben in dieser Welt nur als Vorstufe einer höheren Existenz auffasst, aber ein gleichgültiger oder gar stets nur strafender Gott war die dreieinige Gottheit, die die mittelalterliche Kirche verehrte, sicherlich nicht. Freilich belegt Raffield seine recht einseitige Deutung auch nicht mit Bezug auf kirchengeschichtliche oder religionswissenschaftliche Veröffentlichungen, sondern mit einer aus zweiter Hand zitierten Stelle aus den Werken des Philosophen Hegel (187). Ähnlich schöpft er seine Kenntnis über die Verbindung der Darstellung des Gesetzes und Gottes des Vaters in der christlichen Ikonografie des Mittelalters aus den Publikationen des Psychoanalytikers Lacan. Wo auf diese Weise zitiert wird, lässt sich letzten Ende fast alles belegen, und reichen Hegel und Lacan einmal nicht aus, so kann man immer noch auf Foucault und Nietzsche zurückgreifen, wie es dann auch gelegentlich geschieht.

Wenn der in jüngerer Zeit gelegentlich beschworene "iconic turn" so aussieht, dann ist es freilich Zeit für einen raschen "U-turn", eine Kehrtwendung, bevor es zu spät ist. Im Vergleich zu Raffield mag die Darstellung von Manning, die Kultur- und Sozialgeschichte verbindet, gelegentlich konventionell wirken, aber sie besitzt dann doch den Vorteil, potenziell überprüfbare Argumente vorzubringen.

Ronald G. Asch