Wolfgang Wagner / Arno Strohmeyer / Josef Leeb (Bearb.): Der Reichstag zu Regensburg 1567 und der Reichskreistag zu Erfurt 1567 (= Deutsche Reichstagsakten. Reichsversammlungen 1556-1662), München: Oldenbourg 2007, 772 S., ISBN 978-3-486-58126-3, EUR 128,00
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Für die beiden Reichsversammlungen, die der vorliegende Band dokumentiert, war ursprünglich ein vergleichsweise schmales Verhandlungsprogramm vorgesehen. Für den Regensburger Reichstag nannte das kaiserliche Ausschreiben nur die Türkenhilfe als einzigen Beratungsgegenstand. Die Gelder der "beharrlichen Türkenhilfe" sollten nicht, wie zuvor auf dem Reichstag in Augsburg 1566 beschlossen, in drei, sondern in zwei Jahren aufgebracht werden. Da sich die Hilfe der mandierten Reichskreise zur Ende Dezember 1566 unter Führung Kurfürst Augusts von Sachsen begonnenen Exekution der Reichsacht gegen Wilhelm von Grumbach und seine Anhänger Anfang 1567 als unzulänglich erwies, beinhaltete die Proposition in Regensburg auch den kaiserlichen Antrag, zur Erstattung der bisherigen kursächsischen Auslagen und zur weiteren Finanzierung der Exekution bis zu ihrem erfolgreichen Abschluss eine doppelte Reichsanlage zu bewilligen.
Als Mitte April die Nachricht vom Fall der Festungen Gotha und Grimmenstein in Regensburg eintraf, erledigten sich die noch immer vorhandenen Bestrebungen zur friedlichen Beilegung des Konflikts von selbst. Danach stand außer Frage, dass nach der Exekutionsordnung von 1555 zu verfahren war, d. h. dass unter anderem auch die Exekutionskosten erstattet werden mussten. Der kaiserliche Kommissar, Herzog Albrecht von Bayern, der sich nur widerstrebend für dieses Amt hatte gewinnen lassen, musste sich, da über den tatsächlichen finanziellen Aufwand noch keine genaue Kenntnis bestand und die Gesandten auch nicht hinreichend instruiert waren, am Ende damit zufrieden geben, dass die Stände für die vorläufige Begleichung aufgelaufener Kosten eine viermonatige Reichsanlage bewilligten und die Prüfung der Endabrechnungen und die Beschlussfassung über die Kostenerstattung einem Reichskreistag übertrugen, der im Spätsommer in Erfurt zusammentreten sollte.
Die dort geführten Debatten zu Verfahrensfragen vermitteln instruktive Einblicke in das ständische Repräsentationsverständnis. Die in Erfurt eingereichten Rechnungen Kursachsens, einzelner Reichskreise und einiger Reichsstände geben Aufschluss nicht nur über das zeitgenössische Rechnungs- und Finanzwesen, sondern auch über zahlreiche militärgeschichtlich relevante Details. Weniger ergiebig erscheint das Material zu den zusätzlichen Beratungsgegenständen, die auch eher kursorisch abgehandelt wurden. Diese betrafen den kaiserlichen Bericht über den Feldzug von 1566 in Ungarn und den Antrag auf Revision des Reichstagsbeschlusses von 1567 über die Kumulation der beharrlichen Hilfe nach der Beschlusslage von 1566 sowie die Rechtfertigung Maximilians gegen das Gerücht, er betreibe zusammen mit den katholischen Mächten eine antiprotestantische Liga; schließlich ging es noch um verschiedene Aspekte, die den Konflikt im Ostseeraum und die dortigen Vermittlungsbemühungen betrafen. Gleiches gilt für die Sonderverhandlungen mit den Vertretern der Kurfürsten über den Zollantrag Pfalzgraf Wolfgangs, über den französischen Festungsbau in Verdun bzw. die diesbezüglichen Vorschläge des Pfalzgrafen Georg Hans, ferner über den Revisionsstreit Markgraf Johanns von Brandenburg, den Konflikt zwischen Kurpfalz und dem Hochstift Worms sowie die Auseinandersetzungen des Kurfürsten von Trier mit der Stadt Trier.
Dokumentiert werden die Regensburger Reichstagsverhandlungen durch die Proposition, das Votenprotokoll des Kurfürstenrates (aus kurpfälzischer Überlieferung, stellenweise im textkritischen Apparat erläutert durch das kursächsische Votenprotokoll), durch das Votenprotokoll des Fürstenrates (aus österreichischer Überlieferung, stellenweise textkritisch erläutert durch das bayerische Votenprotokoll), durch ein Verlaufsprotokoll des Städterates (aus Nürnberger Provenienz), durch die Verhandlungsakten, einige Supplikationen im Regest und den Reichsabschied.
Für den Erfurter Reichskreistag bietet die Edition außer der Proposition und den drei Nebenpropositionen das Kurmainzer Votenprotokoll, die Verhandlungsakten, den Bericht des Kaisers über den Türkenfeldzug 1566, die eingereichten Rechnungen (z. T. im Regest), einige knapp zusammengefasste Supplikationen und den Erfurter Abschied. Auf den Abdruck der Instruktionen, deren Inhalt allerdings in der Einleitung im Überblick referiert wird, und auf die Edition der Korrespondenz wurde verzichtet, was man bedauern mag, aber aus ökonomischen Gründen nachvollziehbar erscheint.
Editionstechnisch orientieren sich die Bearbeiter an den für den Band zum Speyerer Reichstag von 1570 erarbeiteten Regeln. Vielleicht würde es sich empfehlen, bei Querverweisen zwischen den Aktenstücken nicht Folioangaben, die im Text mühsam aufgesucht werden müssen, zu verwenden, sondern die Paginierung der Edition zu wählen. Aber weder dies noch die Scheu vor einer weitergehenden Normalisierung der Orthographie beeinträchtigt nennenswert die im Ganzen gut gelungene, übersichtliche und benutzerfreundliche Präsentation des Quellenmaterials, das, wie oben angedeutet und im Vorwort der Edition betont, in vielfältiger Perspektive die sachgerechte Auswertung lohnt.
Albrecht P. Luttenberger