Rezension über:

Alfons Becker: Papst Urban II. (1088-1099). Teil 3: Ideen, Institutionen und Praxis eines päpstlichen regimen universale (= Monumenta Germaniae Historica. Schriften; Bd. 19,3), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2012, LXXXVIII + 750 S., ISBN 978-3-7752-2200-6, EUR 95,00
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen

Rezension von:
Matthias Schrör
Institut für Geschichtswissenschaften, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf
Redaktionelle Betreuung:
Martina Giese
Empfohlene Zitierweise:
Matthias Schrör: Rezension von: Alfons Becker: Papst Urban II. (1088-1099). Teil 3: Ideen, Institutionen und Praxis eines päpstlichen regimen universale, Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2012, in: sehepunkte 13 (2013), Nr. 2 [15.02.2013], URL: https://www.sehepunkte.de
/2013/02/21631.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.

Alfons Becker: Papst Urban II. (1088-1099)

Textgröße: A A A

Nun liegt er vor, der dritte Band der umfangreichen Forschungen Alfons Beckers über Papst Urban II. (1088-1099). Die Beschäftigung mit dem Reformpapst darf man mit Fug und Recht als das Lebenswerk dieses Mediävisten bezeichnen. Da Becker (1922-2011) vor dem Erscheinen der Druckfassung des letzten Bandes verstorben ist, handelt es sich gleichsam um das wissenschaftliche Vermächtnis des sich selbst als "Urbanologen" titulierenden Autors. Es ist nicht zuletzt das Verdienst des Becker-Schülers Ernst-Dieter Hehl und der Monumenta Germaniae Historica, dass die Fachwelt nun das Gesamtergebnis dieses großartigen Forschungsunternehmens in Augenschein nehmen kann.

Im ersten Band von 1964 rückte Becker "Herkunft und kirchliche Laufbahn. Der Papst und die lateinische Christenheit" in den Fokus seiner Untersuchung, im zweiten von 1988 widmete er sich der Thematik "Der Papst, die griechische Christenheit und der Kreuzzug". Nun, wiederum 24 Jahre später, behandelt Becker im letzten und mit 750 Druckseiten mit Abstand voluminösesten Band den Reformpapst unter den Gesichtspunkten der "Ideen, Institutionen und Praxis eines päpstlichen regimen universale".

Gemäß der Vorstellung einer universalkirchlichen Verantwortung Urbans II. widmet sich Becker im jüngsten Fall der "Gedankenwelt und Handlungsweise dieses päpstlichen Kirchenreformers in der Nachfolge Gregors VII.", die er "anhand charakteristischer Fallbeispiele, Vorgänge und Texte möglichst präzis und systematisch zu beschreiben" unternimmt (VII). Dafür unterteilt Becker seine Untersuchung in die Bereiche "Papstidee und Amtsauffassung" (1-97), "Papst und römische Zentralorgane" (98-217), "Papsttum und Episkopat" (218-394), "Papst, Mönche, Kanoniker und neue religiöse Bewegungen" (395-525) sowie "Papst und Laienwelt" (526-661). Ein Schlusswort und zwei Anhänge, die insgesamt 23 "neue Texte" aus Papsturkunden und Spuren aus dem verlorenen Register liefern, beschließen den Hauptteil. Corrigenda zu den ersten Bänden, Tafeln und ein Namenregister (714-750) runden die Studie ab.

Es ist unmöglich, im Rahmen einer Rezension der Fülle an ausgebreiteten Beobachtungen, Auswertungen und Ergebnissen gerecht zu werden. Dennoch sei auf einige grundsätzliche Dinge hingewiesen. Maßgeblich für das Verständnis des Denkens und Handelns Urbans II. sei dessen "Petrus-Papsttum" gewesen. Ausgehend von Mt 16, 18-19, dem Leitmotiv der Päpste der gregorianischen Reformepoche, entwickelte Urban eine Form des rationalen, juridisch-kanonischen Universalprimats und nahm damit Abstand von der "Petrusmystik" (662) Gregors VII., die in den Heinrich IV. geltenden Bannungssentenzen vielleicht ihren sinnfälligsten Ausdruck gefunden hat. Becker zeichnet anhand minutiöser Auswertung der Quellen ein anschauliches Bild von Urban. So erscheint dieser als ein Papst von ausgesprochener theologischer und vor allem kanonistischer Bildung (hierin: welch Unterschied zum großen Gregor VII.!), dessen "politische" Handlungen maßgeblich von der persönlichen Ekklesiologie geprägt worden seien. Das Urban häufig zugeschriebene diplomatische Geschick sieht Becker dagegen weniger ausgeprägt als die bisherige Forschung. Dort, wo sich Urban nach außen in Zurückhaltung übte, erkennt Becker vielmehr eine realistische Einschätzung der Grenzen päpstlicher Einflussnahme (so zum Beispiel im Verhältnis zu Kirche und König in England oder zum Herrscher von Kastilien). Im Einklang mit der älteren Forschung entsteht aufs Ganze gesehen der Eindruck eines Petrusnachfolgers, der die großen Konflikte der Zeit Gregors VII. in geregeltere Bahnen zu lenken verstand, ohne dabei von den Kernpunkten der Reformgesetzgebung (Ecclesia sit catholica, casta, libera, vgl. 668) abzurücken. Das Mittel der Exkommunikation war auch Urban II. wohlvertraut, doch bereicherte er die päpstliche Politik um ein Element, das dem Wesen Gregors VII. fern zu stehen schien: den Kompromiss. Daneben lässt sich unter Urban II. eine zunehmende Verrechtlichung päpstlicher Herrschaft beobachten. Auch hier kamen dem Papst seine kanonistischen Kenntnisse zugute. Wir sehen das Reformpapsttum im späten 11. Jahrhundert mit langsamen, aber zielstrebigen Schritten auf Gratian und das Kirchenrecht des 12. und 13. Jahrhunderts zugehen (671). Mit Recht weist Becker jedoch den Begriff des "Juristenpapstes" zurück. Immer wieder arbeitet er die enorme integrative Kraft heraus, die das Papsttum unter Urban II. entfaltete, und betont dabei insbesondere den päpstlichen Einfluss auf die Welt des Religiosentums, der Mönche und Kanoniker, die Organisation einer flächendeckenden Seelsorge unter bischöflicher Aufsicht oder die Regelung der Rechts- und Vermögensverhältnisse religiöser Institutionen. Dabei machte sich Urban einen neuen Konzilstypus zunutze, der die als Gerichtsverhandlungen zu verstehenden römischen Fasten- und Herbstsynoden Gregors VII. erfolgreich verdrängte. Mindestens zehn Papstkonzilien berief er ein, löste sich jedoch vom Lateran als Tagungsort und brachte die Reformanliegen - hierin Leo IX. nicht unähnlich - in Melfi (1089), Piacenza (1095), Clermont (1095) oder Bari (1098) gleichsam "vor Ort" zur Sprache. Obwohl die Leitung in der durchaus autoritären Hand des Papstes lag, scheint es unter Urban II. zu einem verstärkten Dialog unter den Konzilsteilnehmern gekommen zu sein (179-217). Bei all dem darf überdies nicht vergessen werden, dass sich Urban II. während seines gesamten Pontifikats in der Person Wiberts von Ravenna eines Gegenpapstes erwehren musste, dessen "Gegenpontifikat" der vielleicht bedeutendste in Zeiten rivalisierender Papstherrschaft im Mittelalter war.

Zusammenfassend darf man den Erfolg der Kirchenreform zu großen Teilen dem Wirken Urbans II. zuschreiben. Dass das Fundament dafür von Kirchenmännern seit der Zeit Leos IX. gelegt worden war, kann Urban schwerlich zum Vorwurf gereichen: Sein Erfolg war mithin kein "Sieg der Epigonen" (so noch Johannes Haller). Diese zentrale Erkenntnis in wahrer Kärrnerarbeit zutage gefördert zu haben, ist das große und bleibende Verdienst der Jahrzehnte umfassenden Forschungsarbeit Alfons Beckers.

Matthias Schrör