Johannes Helmrath (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Friedrich III. Fünfte Abteilung, Zweiter Teil. Reichsversammlung zu Frankfurt 1454 (= Deutsche Reichstagsakten. Ältere Reihe; Bd. XIX/2), München: Oldenbourg 2013, 1046 S., ISBN 978-3-486-70502-7, EUR 168,00
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Gabriele Annas (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Friedrich III. Fünfte Abteilung, Dritter Teil. Reichsversammlung zu Wiener Neustadt 1455 (= Deutsche Reichstagsakten. Ältere Reihe; Bd. XIX/3), München: Oldenbourg 2013, 997 S., ISBN 978-3-486-70409-9, EUR 168,00
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Kurt Mühlberger / Meta Niederkorn-Bruck (Hgg.): Die Universität Wien im Konzert europäischer Bildungszentren. 14.-16. Jahrhundert, München: Oldenbourg 2010
Gerson Moreno-Riaño / Cary Nederman (eds.): A Companion to Marsilius of Padua, Leiden / Boston: Brill 2012
Gabriela Signori / Birgit Studt (Hgg.): Das Konstanzer Konzil als europäisches Ereignis. Begegnungen, Medien, Rituale, Ostfildern: Thorbecke 2014
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Heribert Müller / Johannes Helmrath (Hgg.): Die Konzilien von Pisa (1409), Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449). Institution und Personen, Ostfildern: Thorbecke 2007
Petra Schulte / Gabriele Annas / Michael Rothmann (Hgg.): Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Diskurs des späteren Mittelalters, Berlin: Duncker & Humblot 2012
"'Reichstag' ist ein für das deutsche Mittelalter anachronismusbedrohter Forschungsbegriff". Diese Warnung hat Peter Moraw, der selber nach dem II. Weltkrieg eine bedeutsame Rolle bei der Neuerarbeitung der Verfassungsgeschichte des deutschen Spätmittelalters gespielt hat, festgehalten. [1] Wie Johannes Helmrath, der Bearbeiter des ersten der beiden hier vorgelegten Teilbände in seiner fundamentalen und zugleich bei aller Knappheit eleganten "Allgemeinen Einleitung" noch einmal verdeutlicht (XIX/2, bes. 32-40), ging es bei den seit dem 19. Jahrhundert so genannten spätmittelalterlichen "Reichstagen" nicht so sehr (wie es der einem damaligen deutschen Parlament entsprechend gebildete Begriff suggerieren könnte) um institutionell vorgeformte Entscheidungen auf höchster Ebene, sondern um verschiedene Formen politischer Willensbildung, um Verabredung und Konsensgewinn unter den Bedingungen noch unausgebildeter "geschlossener" Institutionen der Moderne. Beide Titel nennen daher bewusst offenbar "nur" 'Reichsversammlungen'. Helmrath selber spricht mehrfach von den "Tagen" als einem "Forum" und markiert damit klar den wesentlichen Unterschied zu modernen Entscheidungskörperschaften in einer parlamentarischen Demokratie. Aus ihrem "offenen" Charakter resultieren die sinnfällig charakterisierten Tendenzen dieser Versammlungen, sowohl die andauernden Versuche, Zeit zu gewinnen: "Tagen bedeutet auch Vertagen, so entstehen Tagungsketten...", als auch die häufige Fehlanzeige bei Entscheidungsresultaten: "Verhandeln ging über Handeln" (XIX/2, 36). Diese einschränkende Bedingung galt freilich keineswegs ausschließlich für den deutschen Herrschaftsbereich, in dem institutionell (sowie auch terminologisch in den zeitgenössischen Quellenzeugnissen) von einem "Reichstag" allenfalls (und zunehmend deutlich) erst seit der Wende zum 16. Jahrhundert gesprochen werden kann: Auch das englische parliament oder die französischen Ständeversammlungen (etwa die États généraux) und viele ähnliche Einrichtungen der politischen Willensbildung in den mittelalterlichen europäischen Königreichen waren damals allesamt noch Institutionen im Werden, die von den jeweiligen Umständen und ihren personellen wie politischen Rahmenbedingungen her bereits in ihrem jeweiligen Ablauf wesentliche Impulse erfuhren. In den verschiedenen Ländern nahmen sie dann eine unterschiedliche Entwicklung.
Die seit 1867 in einer langen (nur von einigen zeit- u. kriegsbedingten Stockungen vorübergehend unterbrochenen), freilich heute immer noch lückenhaften Folge von Bänden in bisher drei Reihen ("Ältere", "Mittlere" u. "Neuere R.") vorgelegten Resultate einer sich in den anderthalb Jahrhunderten einer ständigen Arbeit immer stärker institutionalisierenden und dabei professionalisierenden historischen Großforschung (dazu knapp Heribert Müller, der für die RTA verantwortliche Reihenhrsg. in: XIX/2, 28-30) gelten gemeinhin als ein Ruhmesblatt der historischen deutschen Editionstechnik und bilden für zahlreiche Fragestellungen zur Reichsgeschichte jeweils allgemein (nicht nur zur Verfassungsgeschichte oder zur politischen Ereignisgeschichte) eine kommode Quellenbasis, da hier Zeugnisse für zentrale Bewusstseinsprozesse und politische Alternativen aus verstreuter Archivüberlieferung der Benutzung bequem erschlossen sind. Die "Türkentage" der Jahre 1453 und 1454 standen schon lange auf dem chronologisch voranschreitenden Editionsprogramm. Hier erlauben die Verhandlungen und Überlegungen über eine (mögliche) Reaktion des Reiches auf die türkische Eroberung von Byzanz (29. Mai 1453) Einblicke durch die tagespolitische Oberfläche und darüber hinaus auch durch vielfache traditionelle und neu aktuell werdende Verhandlungsgegenstände hindurch in Tiefenschichten des allgemeinen Bewusstseins der politischen und der ihr verbundenen intellektuellen Elite in einer "offenen" Situation der Bedrohung, eine durchaus nicht gewöhnliche Ausgangslage. Die Arbeit an den jetzt vorgelegten "Türkentagen" von 1453 und 1454 war bereits vor Jahrzehnten, unter der Ägide Hermann Heimpels mit dem schon "vor dem Kriege" (in den 30er Jahren also, so die Vorrede Heimpels, p.VII) begonnenen, dann seit 1958 schließlich ausgearbeiteten und 1969 im Druck vorgelegten Teilbd. XIX/1 zu einem ersten "Türkenreichstag" in Regensburg 1453 (hrsg. von Helmut Weigel u. Henny Grüneisen, Göttingen 1969) gestartet und ist danach lange Zeit von Erich Meuthen betreut worden. Jetzt legen zwei von Meuthens früheren Schülern Ergebnis und Abschluss der beiden weiteren "Türkenreichstage" in zwei umfangreichen weiteren Teilen (XIX/2-3) vor, ein Ergebnis, das sei vorweggenommen, das sich sehen lassen kann und sich würdig in die ruhmvolle Reihe der "RTA" einfügt. Auch in ihrer äußeren Erscheinung sind die massiven zurückhaltend in ein ansehnliches blaues Leinen gebundenen Bücher durchaus gelungen. Nur lässt der erhebliche Preis befürchten, dass nicht jeder Interessent sie sich wird leisten können.
Aus der institutionellen Unabgeschlossenheit der "Reichstage" ergeben sich auch für die "Türkentage" des 15. Jahrhunderts, wie die lange Editionsgeschichte des Unternehmens zur Genüge verdeutlicht, immer wieder schwer auflösbare Probleme der Zuordnung und Auswahl der zu einem bestimmten "Tag" und seinem Ablauf zu präsentierenden Quellen. Soll ausschließlich der Ablauf des "Tages" selbst in Gestalt gewissermaßen eines aus offiziellen Verlautbarungen rekonstruierten Ergebnisprotokolls präsentiert werden, oder sollen alle mit den Verhandlungen in irgendeinem Zusammenhang stehenden Quellentexte zumindest angeführt und, besser noch, als solche dargestellt oder doch regestiert vorgestellt werden? "Reichsakten" oder "Reichstagsakten", das war der alternative Schlachtruf. Weil die spartanische Lösung eines streng auf "Reichstagsakten" beschränkten Unternehmens aber bei den "offenen" Versammlungsforen bis weit ins 15. Jahrhundert hinein keine sichere Quellenbasis hat und ohnedies unbefriedigend bleibt, da sie alle Umstände und erst recht alle Motivationen der Handelnden und somit analytische Tiefe vermissen lässt, und auch nur in seltenen Fällen auf eine Quellenlage zurückgreifen kann, die wenigstens einigermaßen befriedigende Antworten auf diese "enge" Frage erlaubt, waren in jedem der bisher vorgelegten Bände von jedem der zahlreichen Bearbeiter Kompromisslösungen erfordert, die jedoch allein die alle Geschehnisse des jeweiligen "Tages" bedingenden Rahmenvoraussetzungen und die Quellenlage mit in Betracht ziehen und so die Verhandlungen allererst verständlich machen können.
Bei beiden jetzt vorgelegten Teilbänden (XIX/2 u. XIX/3) sahen sich die Bearbeiter freilich nicht eigentlich zu einer echten Wahl aufgefordert, da die offene Struktur der Tage eine höchst diffuse Quellenüberlieferung erzeugt hat. Ein bloßes Ergebnisprotokoll mit den offiziellen und offiziösen Verlautbarungen zu den Verhandlungen auf den Tagungen ist darum geradezu ausgeschlossen. Bereits der genaue chronologische Ablauf der Entscheidungsfindung lässt sich, wie mehrfach konstatiert wird, den ja nicht gerade wenigen angeführten Quellen zum Trotz nicht eindeutig feststellen, nur relativ grob eingrenzen, wenngleich gerade der Frankfurter Tag, wie hier markant verdeutlicht wird, auf dem Weg zu einer konsolidierten Aktensammlung eine wahrnehmbare Etappe bildete (XIX/2, 47ff.), weil verschiedentlich an den Höfen signifikant spezifische Aktenbündel geradezu mit Sammeleifer zusammengestellt wurden, was dann später zur Routine werden sollte. Das besondere Merkmal der beiden hier vorgestellten "Türkentage" von Frankfurt (1454) und Wiener Neustadt (1455) in der Quellenlage besteht jedoch darin, dass wie bei dem Regensburger Tag von 1453 der reiche Nachlass an Briefen, Reden und Schriften des kaiserlichen Vertreters und Beauftragten auf den beiden Versammlungen, Enea Silvio Piccolomini, den wichtigsten Quellenbestand, und damit geradezu "in gewissem Sinne das Herzstück" des Bandes stellt.
Schon Henny Grüneisen hatte für Bd. XIX/1 zum Regensburger Vorgängertag 1453 die Briefe Enea Piccolominis herangezogen, sie aber "auf die betreffenden Materien verteilt" (so Heimpel in der Vorrede zu Bd. XIX/1) und nur selektiv exzerpiert, während sie eine kursorische Lektüre eigenen Bemühungen des Benutzers überlassen durfte, da die (chronologisch angelegte) vierbändige kritische Ausgabe des Epistolars des Enea durch Rudolf Wolkan für die "Fontes rerum Austriacarum" (Wien 1909-1919) nach ihrem Titel gerade "bis zum Ausgang des Regensburger Reichstages" geführt war. Jetzt war es daher die (wie mir scheint) einzig sinnvolle Entscheidung, die Texte nicht mehr in verstreuten und zerhackten Sinnabschnitten zu Einzelbetreffen der Tagesgeschäfte anzuführen, sondern sie damit häufig zum ersten Male in moderner Edition vorzulegen (42 Stücke in Bd. XIX/2, 46 Stücke in XIX/3), also als vollständigen Brief, als ganze Rede. Damit ist nun ein wichtiges "Mehr" an Information erbracht: zu Atmosphäre und Umwelt der Reichstagsgeschäfte kann das zusätzliche Fingerzeige geben. Dass eine besondere Perspektive auf die zentrale Gestalt des Briefeschreibers jeweils in den eingehenden Vorbemerkungen der Herausgeber perspektivisch dargestellt und, wo nötig, zurechtgerückt wird, ist freilich durchweg gewährleistet. Damit wird auch der Überschuss an Informationen, den vollständige Quellen gegenüber Auszügen immer vermitteln können, auch in dieser Ausgabe abrufbar. Dies wird die beiden Teilbände auch für die internationale Humanismusforschung interessant machen.
Von den insgesamt etwa 500 Briefen des Humanisten findet sich hier also eine quantitativ erhebliche Fortsetzung der Wolkanschen Ausgabe (die aus der ersten Jahreshälfte 1455 stammenden, hier nicht aufgenommenen Stücke sind XIX/3, 42-43 aufgezählt). Verklausuliert wird von Helmrath eine geschlossene Edition des gesamten Restes des Epistolars verheißen, wenn ich seine Bemerkungen (51 Anm. 68) richtig verstehe. Neben den kritisch hier neu und oft zum allerersten Mal (in Bd. XIX/2 immerhin 17 Stücke) nach modernen Gesichtspunkten edierten Brieftexten sind die großen Reden des Humanisten Enea Silvio Piccolomini zu nennen, der die "humanistische", an Cicero und der klassischen Latinität geschulte Rede auf dem Frankfurter Tag zum ersten Mal wirkungsvoll in der politischen Öffentlichkeit entfaltet hat. Der Reichstag als theatrum maiestatis (XIX/2, 52) wird hier anschaulich. Helmrath und Annas schenken uns eine vorzügliche Edition dieser Texte. Insbesondere die berühmte Rede zur Eroberung von Byzanz durch die Türken 1453 Clades Constantinopolitana wird dargeboten (Bd. XIX/2 Nr. 16, 494-565 [!]), die mit nicht weniger als 57 Textzeugen besonders breit überliefert ist. Hier wird sie modern präsentiert und mit eingehender Einleitung und einer Kommentierung vorgelegt, die dank profunder Kenntnis der internationalen Forschung keinen Wunsch offen lässt.
Angesichts der Scharnierfunktion, die dieser Rede im Gesamt der Entwicklung der Reichstage zukommt, ist die aufwendige und ausführliche Behandlung gerechtfertigt, ja zur Erschließung der Bedeutung der Kommunikationsform der Reden auf den Reichstagen gewissermaßen notwendig. Helmrath hat sich mit einer (bisher leider noch nicht im Druck erschienenen) Untersuchung der Reichstagsreden in Köln habilitiert. Er gilt weltweit als der beste Kenner dieser Materie und kann seine Kompetenz hier voll einbringen. Das kommt dem Band und den Reichstagsakten insgesamt zugute. Dass auch der Text des Rückblicks des Enea auf die Türkentage, den er als Papst in seinen berühmten Commentarii in den 60er Jahren des Jahrhunderts niederschrieb, in der Ausgabe nicht fehlt Helmrath nennt ihn mit gutem Grund einen "hochindividuellen Text" (49) das versteht sich von selbst. Hier liegt der betreffende Auszug in kritischer Neuausgabe vor (XIX/2 Nr. 12.1, 375-376, dazu vgl. die Einleitung dort), die gegenüber den zuletzt mehrfach erschienenen modernen Ausgaben einen eigenen Weg der Präsentation sucht, um die Zeitschichten in den verschiedenen Überarbeitungsschritten des Verfassers sichtbar zu machen und so die allmählichen Veränderungen des Textes für den Benutzer kenntlich werden zu lassen. Auch Gabriele Annas erfüllt in ihrem Teilband die Aufgabe einer verlässlichen Präsentation von bisher nicht oder nicht nach modernen Gesichtspunkten kritisch edierten Texten umfassend. Diese Leistung beider Herausgeber wird in Zukunft auch abseits der engeren Reichstagsforschung entschieden von Nutzen sein.
Ein sorgfältiges von Annas erarbeitetes präzise und tiefgreifend aufgefächertes "Gesamtregister" der Personen und Orte für alle drei (!) Teile des XIX. Bandes insgesamt (also auch für XIX/1) in: XIX/3, 866-997 (doppelspaltig und dicht gedruckt) erschließt die jahrzehntelange Arbeit an den RTA XIX jetzt auch für spontane kurzfristige Anfragen. Sie erhöht damit Nutzen und flüchtigere Handhabung des Gesamtwerkes erheblich.
Es ist nicht meine Absicht, es ist auch im Rahmen einer kurzen Anzeige räumlich unmöglich, eine genauere Auflistung oder auch nur eine generelle Übersicht über den Inhalt der am Ende nicht weniger als 2044 Druckseiten umfassenden beiden Teilbände (XIX/2+3) vorzustellen. Die Fülle des Gebotenen, die große Zahl bisher nicht bekannter, nicht in ihrem vollen Wortlaut oder nicht kritischen Ansprüchen genügend gedruckter oder in ihrer Bedeutung verkannter Zeugnisse zu den beiden "Türkentagen" von Frankfurt (1454) und Wiener Neustadt (1455), die man hier findet, ist jedenfalls erstaunlich. Das aber entspricht letztlich durchaus den Erwartungen, die nicht nur in Deutschland Wissenschaftler an das Unternehmen knüpfen. Die Texte waren ungemein verstreut, davon legen die beiden umfänglichen Archiv-, Handschriften u. Literaturverzeichnisse (XIX/2: 967-992/995-1046; XIX/3: 815-831/835-866) hinreichend Zeugnis ab. Jetzt kommt all das gesammelt, konzentriert und kommentierend kritisch aus jahrelanger, ja jahrzehntelanger Vertrautheit erläutert einer genaueren Kenntnis, vor allem einem besseren Verständnis der Situation des deutschen Reiches in der Mitte des 15. Jahrhunderts zugute. Das rechtfertigt nach meiner Auffassung die lange und kostspielige Vorbereitungszeit des Unternehmens am Ende vollauf. Das alles musste aber fortlaufend finanziert werden. Ohne langen Atem lässt sich Grundlagenforschung, auch historische Grundlagenforschung, jedoch nicht bewältigen. Selbst die relativ hohen Endpreise der beiden Teilbände vermochten aber offenbar die unmittelbaren Herstellungskosten der Bücher nicht völlig abzudecken, denn man kam nicht ohne einen erklecklichen Druckkostenzuschuss der DFG aus (vgl. H. Müller in: XIX/2, 31). Die langwierige Vorbereitung der Edition war damit allerdings nicht nachträglich abzudecken, sie war im Vorlauf zu erbringen und derartiges muss weiterhin für die Fortsetzung der Reihe erbracht werden. Es ist zu erwarten, dass beide Teilbände in Forschungsbibliotheken, doch auch weit über sie hinaus, fleißig benutzt werden und sicher tiefgreifende Wirkungen entfalten können. Wenn künftige Bearbeiter von weiteren Bänden der Reihe bei der Präsentation ihrer Ergebnissen eine Qualität erreichen, wie sie den Bearbeitern der hier vorliegenden Bände gelungen ist, so werden sie (wie jetzt bereits diese beiden) des ehrlichen Dankes aller Benutzer gewiss sein können.
Anmerkung:
[1] Lexikon des Mittelalters VII, 1995, Sp. 640.
Jürgen Miethke