Thomas A. Fudge: The Trial of Jan Hus. Medieval Heresy and Criminal Procedure, Oxford: Oxford University Press 2013, XXV + 392 S., ISBN 978-0-19-998808-2, GBP 47,99
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"The trial of Jan Hus, in its general process, was legal" (342), lautet das Fazit einer gründlich erarbeiteten kanonistischen Untersuchung aus der Feder des heute an der australischen University of New England/Armidale lehrenden Thomas A. Fudge. Damit kann der Autor die Ergebnisse einer älteren Studie, die der tschechische Historiker Jiří Kejř vor gut einem Jahrzehnt publiziert hatte [1], im Wesentlichen bestätigen.
Der Australier, der sich seit einer Reihe von Jahren intensiv mit Hus und den Hussiten beschäftigt hat, kann zweifellos als einer der gegenwärtig besten Kenner des Prager Magisters gelten, wie seine zahlreichen Publikationen, darunter auch einige Bücher [2], belegen. Seine Bewunderung für den tschechischen Reformer, den er als "a great man" (32) bezeichnet, verhehlt Fudge nicht. Allerdings verfällt er nicht in den oft gemachten Fehler, seine Sympathie bzw. Antipathie auch auf die Analyse und Bewertung des juristischen Verfahrens zu übertragen, das schließlich zu Hus' Verurteilung und seinem Tod durch Verbrennung führte.
In einer tour d'horizon gibt Fudge im ersten Kapitel (1-30) den bisherigen Gang der Hus-Forschung in knappen Zügen wieder, wobei er die sehr unterschiedlichen Positionen zum Prozess und seiner Verurteilung auf dem Konstanzer Konzil nachzeichnet. Dass ideologische Voreinstellungen die Beurteilung des Geschehens vielfach präjudiziert haben, ist bei der Brisanz, die die Diskussion um die Person und das Wirken des Prager Reformers bis heute auslöst, nicht weiter verwunderlich. Darüber fiel jedoch lange Zeit kaum ins Gewicht, dass es an einer gründlichen Untersuchung des sich immerhin über fünf Jahre hinziehenden juristischen Verfahrens gefehlt hat. Selbst namhafte Hus-Kenner wie de Vooght und Spinka ließen eine genauere Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen des gegen ihn geführten Prozesses vermissen. Mit Ausnahme der genannten Arbeit von Kejř blieb eine kanonistische Analyse des Prozessgeschehens bis in die Gegenwart ein Desiderat.
Bevor sich Fudge dem Prozess gegen Hus selbst zuwendet, gibt er in den beiden folgenden Kapiteln (31-115) einen systematischen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Verfahrens. Zunächst verfolgt er Entstehung und Entwicklung des Häresiebegriffs seit der Frühzeit des Christentums, wobei er eine entscheidende Wendemarke im späten 12. Jahrhundert ansetzt. Er kann zeigen, dass aus der zunehmenden Verfestigung der Orthodoxie im Hochmittelalter jede Form der Abweichung, der Häresie im wörtlichen Sinn, als ein Angriff auf die Orthodoxie aufgefasst wird, gegen die konsequent vorgegangen werden muss. In ihrer Gleichsetzung mit dem durch den Papst geleiteten kirchlichen Lehramt wird die Häresie schließlich zum Majestätsverbrechen. Fudge betont in diesem Kontext zu Recht, dass Denkfreiheit im modernen Sinn dem Mittelalter fremd gewesen ist. Egal aber in welcher Form Häresie auftritt - der Autor unterscheidet insgesamt neun Spielarten - wird sie konsequenterweise zum Gegenstand des Häresieprozesses, der mit allen Mitteln des kanonischen Rechts bei zunehmend härterer Bestrafung geführt wird. Trotz Abweichungen im Einzelfall ist der Gang derartiger Verfahren jedoch geprägt von einem klaren ordo iudiciarius, der Standard bei solchen Häresieprozessen wird. Dazu gehört u.a., dass selbst dem Angeklagten gewisse Rechte eingeräumt werden. Auch der Hus-Prozess, so Fudge's Fazit, ist cum grano salis von diesem Verfahrensgang nicht abgewichen.
Diesen Prozess, den der Autor als ein einziges Verfahren in mehreren Etappen charakterisiert, analysiert er akribisch und unter genauer Zitation der einschlägigen kanonistischen Bestimmungen in den folgenden vier Kapiteln (116-295). Ausgehend von den juristischen Auseinandersetzungen mit dem Prager Erzbischof insbesondere über den Umgang mit Wyclif und dessen Lehren, deren Anfänge im Jahr 1410 liegen, wird das Verfahren schon bald an die Kurie verlagert. Ein interessantes Licht fällt dabei auf die Tatsache, dass nicht der Erzbischof, sondern Hus selbst seinen Fall vor die Kurie gebracht hat - auch wenn der Magister dies später anders darstellen sollte (163). Dieser durch Hus vorgenommenen Korrektur der damaligen Ereignisse ist die spätere Forschung allerdings weitgehend aufgesessen und hat sie entsprechend unkritisch übernommen.
Seinen weiteren Verlauf nimmt der Prozess an der damals in Bologna sitzenden Kurie. Fudge untersucht die einzelnen Phasen des kurialen Verfahrens im Detail, wobei er auch auf einzelne Fehler und Unstimmigkeiten im Verfahrensablauf hinweist. Für den in dieser Phase keineswegs über jeden Zweifel erhabenen Prozessablauf ist auffällig, dass er in der Hand wechselnder Kardinäle (Colonna, Zabarella, Brancaccio) gelegen hat, die keineswegs immer mit dem Vorgehen ihrer Vorgänger einverstanden waren. Mit unterschiedlicher Intensität achteten sie offenbar darauf, dass die Regeln des kanonischen Rechts und der Prozessordnung eingehalten wurden und nicht zu Lasten des Angeklagten verfahren wurde. Zeitweise hatte es sogar den Anschein, als sollte sich der Prozess zum Positiven für den Magister wenden. Letztlich wurde ihm aber zum Verhängnis, dass er den Zeitraum verstreichen ließ, vor dem er sich an der Kurie wegen des gegen ihn geführten Prozesses einzufinden gehabt hätte. Quasi automatisch führte dies zur Exkommunikation in absentia (1412), ganz im Sinne seiner Gegner.
Es bleibt unklar, warum Hus' Rechtsvertreter nicht die ihnen aus dem kanonischen Recht gegebenen Möglichkeiten ausschöpften, um das vor der Kurie laufende Verfahren zu verzögern und vielleicht sogar zu Hus' Gunsten zu wenden. Dies lässt sich gewiss nicht allein damit erklären, dass Hus' Freund und Rechtsberater Jesenice, der ihn auch vor der Kurie vertrat, faktisch ausgeschaltet wurde. War es die Unkenntnis des kanonischen Rechts auf der Seite des Angeklagten, waren es andere Gründe oder gar reines Unvermögen? Fragen, die letztlich unbeantwortet bleiben. Auch die vorliegende Studie hilft hier nicht weiter.
Ein entscheidender Wendepunkt in dem Prozessgeschehen war Hus' Appellation vom Papst an Jesus Christus. Fudge betont die Einzigartigkeit des Appells, was er anhand anderer Appellationen verdeutlichen kann. Er kann zeigen, dass dieser Schritt ein Bruch mit dem kanonischen Recht und der mittelalterlichen Rechtspraxis war, und sieht darin die eigentliche Problematik des Appells (206-209). Letztlich war dessen Wirkung kontraproduktiv, da er gegen alle Regeln des damaligen Rechts verstieß und als Provokation empfunden wurde. Hus' allein auf einen moralischen und ethischen Anspruch gestütztes Vorgehen konnte ihm bei einem auf Grundlage des kanonistischen Rechts geführten Rechtsverfahren nur schaden.
Keinen Zweifel lässt Fudge im Übrigen daran aufkommen, dass er das Konstanzer Urteil gegen Hus mit der anschließenden Hinrichtung bedauert. Aus der kanonistischen Gestaltung des Häresieprozesses wie aus dem juristischen Verfahrensgang war diese Entwicklung allerdings nur folgerichtig. Daran lässt der Autor denn auch keinen Zweifel aufkommen. Ohne Zweifel hat Fudge mit seiner gründlichen und kenntnisreichen Studie zum Prozessverfahren und -verlauf einen wichtigen Forschungsbeitrag geliefert. In Zukunft wird es nicht mehr so einfach sein, an der Legalität des kurialen Vorgehens zu zweifeln.
Anmerkungen:
[1] Jiří Kejř: Die Causa Johannes Hus und das Prozessrecht der Kirche, Regensburg 2005 (tschechisch: Husův proces, Praha 2000).
[2] Zuletzt: Thomas A. Fudge: Religious Reform and Social Revolution in Bohemia, London 2010; Ders.: The Memory and Motivation of Jan Hus, Medieval Priest and Martyr, Turnhout 2013.
Ansgar Frenken