Madlena Mahling / Klaus Neitmann / Matthias Thumser (Bearb.): Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch. Erste Abteilung. Band 13: 1472-1479, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2018, 880 S., ISBN 978-3-412-50766-4, EUR 160,00
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Christian Gahlbeck / Madlena Mahling / Klaus Neitmann u.a. (Bearb.): Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch. Erste Abteilung. Band 14: 1480-1483, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2020, 987 S., ISBN 978-3-412-51460-0, EUR 160,00
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Diese Rezension erscheint auch in der Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung.
Heikki Pihlajamäki: Conquest and the Law in Swedish Livonia (ca.1630-1710). A Case of Legal Pluralism in Early Modern Europe, Leiden / Boston: Brill 2016
Wolfgang Burgdorf (Bearb.): Die Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519-1792, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2015
Friedhelm Tromm: Die Erfurter Chronik des Johannes Wellendorf (um 1590) . Edition - Kommentar - Untersuchung, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2013
Kadri-Rutt Hahn / Matthias Thumser / Eberhard Winkler (Hgg.): Estnisches Mittelalter. Sprache - Gesellschaft - Kirche, Münster / Hamburg / Berlin / London: LIT 2015
Matthias Thumser (Hg.): Epistole et dictamina Clementis pape quarti. Das Spezialregister Papst Clemens IV. (1265-1268), Wiesbaden: Harrassowitz 2022
Klaus Neitmann (Hg.): Vom ein- zum mehrkonfessionellen Landesstaat. Die Religionsfrage in den brandenburg-preußischen Territorien vom 16. bis zum frühen 18. Jahrhundert, Berlin: Duncker & Humblot 2021
Wenig mehr als 100 Jahre nach der 1914 erfolgten Publikation des bisher letzten Bandes des Liv-, Est- und Kurländischen Urkundenbuchs (LUB) liegen jetzt der 13. und der 14. Band der ersten Abteilung dieses umfangreichen und für die Geschichte Ostmittel- beziehungsweise Nordosteuropas bedeutenden Editionswerkes im Druck vor. Unter dem Dach der Baltischen Historischen Kommission unternahmen Christian Gahlbeck (nur Band 14), Madlena Mahling, Klaus Neitmann und Matthias Thumser die verdienst- und arbeitsreiche Aufgabe, das Material zusammenzutragen, zu sichten, auszuwählen und für die Edition aufzubereiten sowie die auf dem Titelblatt (des 13. Bandes) aufgeführten weiteren sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter koordiniert in die Arbeiten einzubinden. Die Lücke zwischen den beiden Abteilungen des LUB ist nun zur Hälfte geschlossen, es fehlen nur noch die Jahre von 1484 bis Mai 1493.
Das LUB ist, wie schon der Titel ausweist, nach territorialen Gesichtspunkten ausgerichtet und bildet Schriftstücke ab, die im mittelalterlichen Livland ausgestellt oder empfangen wurden bzw. für den Empfang in Livland angelegt waren. Berücksichtigt wurde vornehmlich amtliches, in Archiven verwahrtes Schriftgut, selten auch solches aus Handschriftensammlungen, die in Bibliotheken aufbewahrt werden. Aufnahme ins LUB fanden Urkunden, Verträge, Briefe, Berichte, protokollartige Aufzeichnungen und Ordnungen. Entgegen der Anlage der früher edierten Bände des LUB hat sich das Herausgebergremium nun für eine Aufnahme auch der Materialien zu den livländischen Tagfahrten entschieden, die in der ursprünglichen Planung des 19. Jahrhunderts für die gesonderte Editionsreihe der Akten und Rezesse der livländischen Ständetage [1] vorgesehen gewesen waren. Für eine solche Scheidung der Materialien konnten die Herausgeber keine überzeugenden Kriterien erkennen (Band 13, Seite 15).
Rechnungen wurden nur berücksichtigt, wenn sie "lose vorliegen, das briefliche und urkundliche Material maßgeblich ergänzen und Aufschlüsse über politische Entwicklungen [...] vermitteln" (Band 13, Seite 14). Politische und juristische Traktate fanden nur dann Aufnahme in die Edition, wenn sie einen geringen Umfang haben. In beiden Fällen zog das Herausgebergremium demnach keine harten Grenzen, sondern behielt es sich vor, im Einzelfall nach seiner fachlichen Expertise über eine Aufnahme zu entscheiden.
Keine Berücksichtigung fanden grundlegende rechtssetzende Texte, sogenannte Güterurkunden über Eigentumsverhältnisse und Belehnungen mit Gutsbesitz, ein Großteil der Amtsbuchüberlieferung, niedere kuriale Justiz- und Gratialsachen unterhalb der Probsteiebene, Deperdita und die über die Editionsreihe der Hanserezesse abgedeckte Hanseüberlieferung, wobei aber die diesbezügliche Briefüberlieferung zumindest in der Form von Kurzregesten ins LUB aufgenommen wurde. Anders als für Band 13 konnten für Band 14 auch die Vaticana vollständig berücksichtigt werden, wenn sie den Kriterien entsprechen. Den Herausgebern wurden zu diesem Zweck die Regesten des Repertitorium Germanicum für das Pontifikat Sixtus' IV. (1471-1484) schon vor deren Drucklegung zur Verfügung gestellt (Band 14, Seite 8).
Die im vollen Wortlaut wiedergegebenen Quellenstücke sind strukturiert aufgebaut und besitzen erstens ein Kopfregest mit Regestentext, Angaben zu der Überlieferung, Literaturverweisen und textkritischen Bemerkungen, zweitens den eigentlichen Editionstext und, wo notwendig, drittens einen textkritischen Apparat (Zählung in Kleinbuchstaben) sowie viertens einen Sachapparat (Zählung in arabischen Ziffern). Die beiden Apparate beginnen dankenswerterweise mit jedem Editionsstück neu bei "a" bzw. "1". Der Sachapparat ist knapp gehalten und beschränkt sich auf Angaben zur Auflösung von Daten im Editionstext, die Identifikation im Text erwähnter Dokumente, die Identifikation von Zitaten und Anlehnungen an Autoritäten sowie die sehr zurückhaltende Kommentierung einzelner Sachverhalte oder Begriffe, wenn die Herausgeber dies für das Textverständnis als notwendig erachtet haben.
Jede Edition steht vor der schwierigen Aufgabe, die Herausforderungen einer möglichst originalgetreuen Wiedergabe der Vorlagen und der Produktion von gut lesbaren Texten zu vereinen. Gerade bei historischen Editionswerken gehen, wie auch im vorliegenden Falle, wichtige Informationen oft verloren, was eine interdisziplinäre Auswertung vor allem hinsichtlich germanistischer Fragestellungen erschwert. So entschied sich das Herausgebergremium zum Beispiel bezüglich der "u"- und "v"-Schreibung auf eine Wiedergabe nach Lautwert und nicht nach Buchstabentreue. Auch die Vereinheitlichung von Groß- und Kleinschreibung sowie die Annäherung der Getrennt- und Zusammenschreibung an den heutigen Gebrauch wären hier zu nennen. Dennoch ist festzuhalten: Die diesbezüglichen Entscheidungen sind fachlich korrekt, üblich sowie nachvollziehbar und werden in der Einleitung der Edition für die mittelniederdeutschen und lateinischen Texte offengelegt (Band 13, Seite 19). Ein einzelner schwedischsprachiger Text folgt den Richtlinien für die Edition deutscher Texte und für einen einzelnen russischsprachigen Text wird auf die Richtlinien eines anderen Urkundenbuches verweisen.
Die Editionsleistung für die beiden vorliegenden Bände ist beträchtlich, und die Durchführung der Arbeiten ist äußerst gründlich und gewissenhaft geschehen. Offensichtliche Fehldatierungen, Lesefehler bei den Transkriptionsarbeiten, unzulängliche Zuordnungen der Schriftstücke usw. konnten bei der stichprobenartigen Durchsicht der 844 (Band 13) und 999 (Band 14) Editionsstücke umfassenden Werke nicht festgestellt werden. Dem Team der Edition ist für seine wichtige und die Forschung zur livländischen Geschichte des späteren Mittelalters bereichernde Arbeit ein deutliches Lob auszusprechen.
Anmerkung:
[1] Akten und Rezesse der livländischen Ständetage, Bd. 1: 1304-1459, hgg. von Oskar Stavenhagen / Leonid Arbusow [jun.], Riga 1907 / 1923-1933; Bd. 2: 1460-1472, hg. von Albert Bauer, Riga 1934-1938; Bd. 3: 1494-1535, hg. von Leonid Arbusow [sen.], Riga 1908-1910.
Dennis Hormuth