Dietrich Andernacht (†): Regesten zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main von 1520 - 1616. Aus dem Nachlass hrsg. von Helga Andernacht in Verbindung mit dem Institut für Stadtgeschichte Frankfurt und dem Arye-Maimon-Institut für Geschichte der Juden an der Universität Trier (= Forschungen zur Geschichte der Juden. Abteilung B: Quellen; Bd. 2/1, 2/2), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2007, 2 Bde., IX + 1419 S., ISBN 978-3-7752-5632-2, EUR 129,00
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In der Geschichtswissenschaft beschreibt ein Regest eine Publikationsform, in der Urkunden und/oder Akten zusammengefasst werden. Mit dem vorliegenden zweiten Band der Regestensammlung zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt liegt in zwei Teilbänden die bisher umfassendste Erschließung von Quellen zur Geschichte der Juden im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit in Regestenform vor. Damit konnte die ehrgeizige Arbeit des früh verstorbenen Direktors des Frankfurter Stadtarchivs, heute Institut für Stadtgeschichte, Dietrich Andernacht abgeschlossen werden, die mit den früher veröffentlichten Teilbänden [1] über 9.000 Regestennummern umfasst. Die Fertigstellung der Regestensammlung ist, wie Alfred Haverkamp in seinem persönlich gehaltenen Vorwort hervorhebt, dem Einsatz der Frau Andernachts, Helga Andernacht, zu danken, die das Karteikartensystem ihres Mannes digitalisierte und damit zur Veröffentlichung freigab. Auf diese Weise war es möglich, fast 30.000 Dokumente zur Geschichte der bedeutendsten Judengemeinde im Alten Reich [2] bereitzustellen.
Die Sammlung eignet sich dabei nicht nur zum Nachschlagen, sondern bietet auch anregende Lektüre von spannenden Geschehnissen sowie aufeinander bezogenen Passagen. Dies wird nicht nur durch das übersichtlich gegliederte Inhaltsverzeichnis ermöglicht, sondern vielmehr durch zwei ausführliche Register. Insbesondere das Register zum Frankfurter Fettmilchaufstand von 1614 gestattet ein Abtauchen in die Geschehnisse eines sozialrevolutionären Aufstandes, der sich in seiner gewaltsamen Eskalation gegen die Frankfurter Juden äußerte. Besonders interessant sind die Verhöre der am Aufstand beteiligten Frankfurter, die vom 4. bis zum 22. Mai 1616 durchgeführt wurden und deren Protokolle in Teil C der Sammlung wiedergegeben werden. Sie verdeutlichen, dass es sich beim Fettmilchaufstand keineswegs um klare Frontstellungen zwischen Juden und aufständischen Christen unter Vinzenz Fettmilch handelte: So berichtet Regest C 46, dass kriminelle Juden ihre eigenen Glaubensbrüder in der Situation tumultuarischen Durcheinanders beraubten, C 53 dagegen, dass Christen Juden vor den Ausschreitungen auch versteckten. Prinzipiell ist den Aussagen der Beteiligten indessen ein kollektives Unschuldbewusstsein abzulesen.
Aber auch abseits dramatischer Höhepunkte entsteht vor dem Auge des Lesers das schillernde Panorama jüdischen Lebens in der Frühen Neuzeit mit seinen interessanten und zum Teil markanten Persönlichkeiten wie dem Finanzier und Geschäftspartner der Fugger, Josef zum Goldenen Schwan, dessen Karriere steil verlief und umso rasanter endete. Aufschlussreich sind die Regesten auch im Hinblick auf das Verhalten des Frankfurter Rats gegenüber jüdischen Geldleihern, denen er - gemäß dem sich im 16. Jahrhunderts herausbildenden Grundsatz von der Trennung von Person und Klagegegenstand - in Konflikten mit christlichen Schuldnern Rechtsschutz gewährte.
Zwar überwiegen die Konfliktsituationen in dieser Sammlung und unterstreichen die prekäre Lage der Juden als Paria in der frühneuzeitlichen Gesellschaft, doch zeigen die Beispiele friedvollen Zusammenlebens durchaus enge Berührungspunkte mit der christlichen Mehrheitsgesellschaft. Viele städtische Verordnungen weisen auf den Umstand hin, dass die Judengasse kein von der städtischen Umwelt hermetisch abgeriegelter Lebensraum war, sondern Christen zu allen möglichen Anlässen intensive Kontakte zu Juden pflegten. Daneben gibt die Sammlung hunderte von Beispielen für den ungestörten Ablauf ökonomischer Geschäftsbeziehungen wieder.
Die Regestensammlung veranschaulicht ferner die Verflechtungen der Frankfurter Juden nicht nur mit ihrer städtischen christlichen Umwelt, sondern desgleichen mit jüdischen Gemeinden und christlichen Obrigkeiten aus dem gesamten Reich des 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts. So kann der Leser anhand der betreffenden Einträge im Register einen aufschlussreichen Streit zwischen der damals wohl bekanntesten jüdischen Persönlichkeit, Simon von Günzburg, mit dem Juden Nathan von Oberhausen über zehn Jahre hinweg detailliert verfolgen. Diese Angelegenheit war eigentlich eine Nachwirkung der Ansiedlung von Juden durch Simon von Günzburg im Stift Augsburg in der Gegend um Dillingen im Auftrag des Bischofs Otto von Augsburg, unter denen sich auch erwähnter Nathan befand. Dieser hatte eines Nachts fluchtartig das Stift verlassen. Angesichts diverser Zahlungsrückstände und Schulden gegenüber jüdischen und christlichen Gläubigern ging er unter Mitnahme sämtlicher Geschäftsbücher nach Frankfurt. Im Laufe der Geschehnisse schaltete sich sogar Kaiser Maximilian II. ein und forderte zusammen mit dem Augsburger Bischof, dessen Räten in Dillingen und dem Landvogt der Markgrafschaft Burgau die Stadt Frankfurt auf, Nathan auszuliefern. Der Rat der Stadt Frankfurt, der zunächst bereitwillig diesem Anliegen Folge leistete und Nathan die Stättigkeit aufkündigte, restituierte ihn dann jedoch wieder in diese und behandelte die Sache eher dilatorisch. Später scheint der Rat indessen von den windigen Geschäftspraktiken Nathans innerhalb Frankfurts Kenntnis erhalten zu haben. Er drängte den Juden zunächst zur Bezahlung seiner Rückstände, verhaftete ihn dann nach einiger Zeit und erließ eine Geldstrafe gegen ihn. Gegenüber Maximilian II., dem Augsburger Bischof und Simon von Günzburg blieb man indessen hart und lieferte Nathan nicht aus.
Solche Spotlights vermögen es, Beziehungsgeflechte und Netzwerke innerhalb des frühneuzeitlichen Aschkenas zu erhellen, und bezeugen die enge Verflechtung mit der christlichen Umwelt. Allerdings zeigt sich an diesem Punkt eine der wesentlichen Schwächen der ansonsten durchweg gelungenen Sammlung: Die Frage nach der Verbindung der Frankfurter Judengemeinde zum römisch-deutschen Kaisertum, insbesondere über das kaiserliche Gericht in Wien, den Reichshofrat, bleibt außer Acht. Betrachtet man nämlich das Register, so erscheint hier zwar das Reichskammergericht, auch findet der Leser in beträchtlichem Umfang Hinweise auf kaiserliche Kommissionen; den Reichshofrat als solchen sucht der Leser indessen vergeblich. Doch gerade der Fall des Nathan von Oberhausen wurde am Reichshofrat geführt, wie unlängst eine Studie von Stefan Rohrbacher rekonstruierte. [3]
Worin ist dieses Manko begründet? Größere Gerichtsverhandlungen führten oftmals zu Dokumentenverlusten in jenen Behörden, die in die Prozesse involviert waren, indem etwa Aktenmaterial ohne Anfertigung von Kopien entnommen und an die übergeordneten Instanzen, wie in diesem Fall den Reichshofrat, gesandt wurde. Eine solche Störung der Parallelüberlieferung könnte dazu geführt haben, dass in den Frankfurter Beständen Hinweise auf den Reichshofrat fehlen. Eine zweite Erklärung ist aber vielleicht auch darin zu sehen, dass viele der in den Regesten erwähnten Schreiben der jeweiligen Kaiser von Andernacht nicht auf ihren Entstehungshintergrund befragt wurden. Da Schreiben mit Beschlüssen des Reichshofrates wie Mandate oder Reskripte von der Reichshofkanzlei stets im kaiserlichen Namen ausgefertigt wurden und sich auch die Antworten an den Reichshofrat prinzipiell an den Kaiser als obersten Richter wandten, trat der Reichshofrat als eigentlicher Akteur in der Korrespondenz - und damit in der schriftlichen Überlieferung - nicht oder nur selten namentlich in Erscheinung. Prinzipiell wirft die Auffindung der Parallelüberlieferung von Reichshofratsakten in deutschen Archiven, beispielsweise in Form von Parteiakten, erhebliche Probleme auf [4], die nur durch die detaillierte Recherche in den jeweiligen Beständen zu bewältigen sind.
Hier wären in Ergänzung der unverzichtbaren Studien Andernachts nachbereitende Arbeiten anhand der Findbehelfe des Reichshofrats, die nun sukzessive in gedruckter Form einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden [5], unbedingt nötig gewesen, zumal im Register noch nicht einmal Einträge zu den in den Regesten erwähnten Kaisern vorhanden sind. Insofern bestätigt auch die vorliegende Publikation, dass Regestensammlungen nur ein erster Zugang zu Detailforschungen sein können; der Weg ins Archiv erübrigt sich dadurch keinesfalls.
Insgesamt können aber diese kleineren Monita den überaus großen Wert der Sammlung in keiner Weise schmälern. Sie wird die Forschung zur Frankfurter Judengemeinde wie zum frühneuzeitlichen Aschkenas insgesamt in Zukunft ungemein bereichern.
Anmerkungen:
[1] Dietrich Andernacht: Regesten zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main von 1401-1519 (Forschungen zur Geschichte der Juden 1,1-4), 4 Bde., Hannover 1996-2006.
[2] Vgl. hierzu jüngst Fritz Backhaus/Gisela Engel/Robert Liberles/Margarete Schlüter (Hrsg.): Die Frankfurter Judengasse. Jüdisches Leben in der Neuzeit (Schriftenreihe des Jüdischen Museums Frankfurt 9), Frankfurt am Main 22006.
[3] Vgl. die Reichshofratsbestände sowie den gesamten Fall in Stefan Rohrbacher: Ungleiche Partnerschaft. Simon Günzburg und die erste Ansiedlung von Juden vor den Toren Augsburgs in der Frühen Neuzeit, in: Rolf Kießling/Sabine Ullmann (Hrsg.): Landjudentum im deutschen Südwesten während der Frühen Neuzeit (Colloquia Augustana 10), Berlin 1999, 192-219.
[4] Vgl. hierzu bereits J. Friedrich Battenberg: Reichshofratsakten in den deutschen Staatsarchiven, in: Wolfgang Sellert (Hrsg.): Reichshofrat und Reichskammergericht. Ein Konkurrenzverhältnis (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 34), Köln/Weimar/Wien 1999, 221-240. Vgl. zu dieser Problematik auch Eva Ortlieb: Gerichtsakten und Parteiakten. Zur Überlieferung der kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats, in: Anette Baumann/Siegrid Westphal/Stephan Wendehorst/Stefan Ehrenpreis (Hrsg.): Prozessakten als Quelle. Neue Ansätze zur Erforschung der Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 37), Köln/Weimar/Wien 2001, 101-118.
[5] Siehe jetzt neu: Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR). Serie: Alte Prager Akten. Band I: A-D, Herausgegeben von Wolfgang Sellert, bearbeitet von Eva Ortlieb, Berlin 2008.
André Griemert